dhz | Recht + Steuern - 28.10.2016 Steuertipp Planen Sie den Kauf einer Immobilie, um diese anschließend zu vermieten, sollten Sie Vorkehrungen treffen, die Ihre Vermietungsabsicht untermauern. Denn sollte die Immobilie schwerer zu vermieten sein, als gedacht, gewährt das Finanzamt für die Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Immobilie einen Werbungskostenabzug aus Vermietung und Verpachtung. mehr... |