17.02.2017 Cartoon der Woche: Bei der Energiewende ziehen alle am gleichen Strang Karikatur: Richard Mährlein
17.02.2017 Energiegenossenschaften: Schützenhilfe aus Brüssel Bei den Ausschreibungen für PV Parks seit dem EEG 2014 spielen Energiegenossenschaften „nur noch eine marginale Rolle“, so eine bittere Erkenntnisse auf dem „Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende“, der am 14. Februar 2017 in Berlin stattfand. Das könnte sich allerdings ändern, denn die EU-Kommission sieht ein großes Potenzial in der Bürgerenergie und in genossenschaftlichen Aktivitäten zur Energiewende. „Die EU ist interessiert daran, die Genossenschaften zu fördern, weil sie die soziale Akzeptanz der Energiewende stärken und den Anteil der Erneuerbaren Energien erhöhen“, sagte dazu Paula Abreu Marques, Leiterin der Abteilung „Erneuerbare und CCS“ bei der Generaldirektion Energie der EU in ihrem Vortrag. Ausdrücklich befürwortete sie „spezifische Rechte“ für Energiegemeinschaften. Sie wies auf eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften mit Projekten bis zu einer Grenze von 18 Megawatt Leistung hin, die im Gesetzespaket „Clean Energy for all Europeans“ verankert werden soll. Diese könnte, so Marques, noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
lesen Sie hier weiter 17.02.2017 Luftwärmepumpen: Abstand muss sein Der Abstand zum Nachbarn muss entsprechend der Baugesetze auch bei Wärmepumpen im Garten beachtet werden, Foto: Wraneschitz Wärmepumpen: Sie boomen gewaltig. Aber es würden immer noch deutlich zu wenige dieser Umweltenergiewandler eingesetzt: Das meint zumindest Agora Energiewende. In ihrer aktuellen Studie „Wärmewende 2030“ spricht die Berliner Nichtregierungsorganisation von einer „Wärmepumpenlücke: In Trendszenarien werden bis 2030 rund zwei Millionen Wärmepumpen installiert – gebraucht werden aber bis dahin fünf bis sechs Millionen.“ Zudem sollten solche Systeme „nicht nur in Neubauten, sondern auch in Altbauten frühzeitig installiert werden“ heißt es in der Studie. Darin wird auch für Luftwärmepumpen (LWP) plädiert, und zwar nicht nur in Energiesparneubauten. Doch dass „LWP für Bestandsgebäude in der energiepolitischen Diskussion umstritten“ sind, geben auch die Agora-Forscher zu. Denn in nicht sanierten, älteren Häusern finden Fachleute auch LWP, die im Winter quasi als reine Stromheizungen arbeiten. Agora empfiehlt deshalb Sanierungsmaßnahmen, bevor bestehende Öl- oder Gasheizungen durch LWP ersetzt werden. Vor allem Niedertemperaturheizkörper für Temperaturen von 45 °C sind für Agora wesentlich. Denn bei einem Vorlauf mit 65 °C weise die LWP gerade mal eine Jahresarbeitszahl von 2,1 auf – aus einer kWh Strom macht sie also durchschnittlich 2,1 kWh Wärme. Ersetze man aber „die Heizkörper durch Niedertemperaturradiatoren, erhöht sie sich die Jahresarbeitszahl auf 3,4“. Das funktioniere aber nur, wenn zuvor bei dem beispielhaften „Bestandsgebäude mit einem Baualter vor 1978 im Zuge einer Teilsanierung Fenster und Dach saniert werden“, ist zu lesen. Diese Maßnahmen verringern zusammen mit einer LWP laut Agora den Heizwärmebedarf von 188 auf 145 kWh/(m²*a). Nachbarn streiten um Wärmepumpen-Lärm Dass beim Einsatz von LWP auch an die Nachbarschaft gedacht werden muss, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts OLG Nürnberg vom 30. Januar, gegen das keine Revision zugelassen wurde. Da hatte ein Eigenheimbesitzer in Mittelfranken offenbar bei der Sanierung eine LWP aufgestellt, nur zwei Meter vom Nachbargrundstück entfernt. Die Anwohner klagten darauf, „dass die Beklagte die Wärmepumpe beseitigt, weil von dieser eine erhebliche Lärmbelästigung ausgehe“. Und das OLG gab den Nachbarn recht: Die Beklagte habe „die bauordnungsrechtlich vorgesehene Abstandsfläche, welche mindestens drei Meter beträgt, nicht gewahrt“. Bei solchen so genannten anderen Anlagen im Sinne der bayerischen Bauordnung komme es nicht auf die Dimension der Anlage selbst sondern auf die Emissionen an, welche sie generell verursache, informiert der Nürnberger Justizsprecher. Besonders würden „die Geräusche den Nachbarfrieden gefährden“. Und genau der solle durch die Vorschriften über die Abstandsflächen ja geschützt werden. Dass besagte LWP Geräusche in Richtung Nachbargrundstück emittiert, das steht aufgrund eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens fest. Doch Energiewende geht nicht nur mit Strom als alleinseligmachender Energiequelle, wie er zum Betrieb von LWP notwendig ist: „Auch Solarthermie und Biomasse stellen Alternativen zu Öl und Gas dar. Nicht zu vergessen: Die Installation von Solarthermie zum Beispiel in zentralen Nahwärmeanlagen ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag für eine gelungene Energiewende“, ist man bei der DGS überzeugt. Heinz Wraneschitz Wärmewende 2030: Schlüsseltechnologien zur Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele im Gebäudesektor (Agora-Studie) 17.02.2017 Keine Meldepflicht für nicht EEG-umlagepflichtige Strommengen für Eigenversorger Peter Nümann Wir haben im letzten Newsletter über die „last-minute“-Änderung des EEG 2017 und neue Vorschriften zur Eigenversorgung berichtet, insbesondere darüber dass gewisse Grundinformationen dem zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen. Die Frist läuft jeweils bis 28. Februar des jeweiligen Folgejahres des Beginns der Eigenversorgung bzw. einer zu meldenden Änderung. Hinsichtlich der Meldung an den Netzbetreiber gilt dies auch bei EEG-Umlage-Befreiung! Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur dagegen muss nur von EEG-umlagepflichtigen Eigenversorgern mit der jährlichen Meldung der umlagepflichtigen Strommengen erfolgen, d.h. nicht-EEG-umlagepflichtige Eigenversorger müssen bei der Bundesnetzagentur nur die bekannten Meldepflichten zum Anlagenregister erfüllen, aber keine zusätzlichen Daten zur Eigenversorgung zu melden. Damit niemand über die Melde- und Abrechnungspflichten den Überblick verliert, haben die Rechtsanwälte NÜMANN + SIEBERT unter www.info-eeg.de/informationen eine Checkliste bereitgestellt, die auch noch weitere Punkte wie Stromsteuer, Verfahren bei Änderungen usw. berücksichtigt. 17.02.2017 SONNENENERGIE 6|16: Après Paris: Das 1,5 ° Dilemma Teil 7 der Serie: Die Konsequenzen der Klimakonferenz von Paris. Das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens fordert Politik und Umweltbewegung heraus, ihre bisherigen Ansätze grundlegend zu überdenken. Als das sogenannte 1,5°C-Limit im Dezember letzten Jahres auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in den Vertrag von Paris aufgenommen wurde, war der Jubel groß im Lager der verletzlichen Staaten und ihrer Unterstützer aus der NGO- und Think-Tank-Szene. Das ist verständlich, denn wichtige Kipp-Punkte - etwa in Bezug auf das Abschmelzen des Eispanzers von Grönland oder das Verschwinden der Korallenriffe - könnten sonst überschritten werden und eine große Gruppe von Ländern massiv betroffen sein. Offen bleibt jedoch die Frage, wie diese Verschärfung der Ambition mit der realen politischen Situation in Einklang zu bringen ist und welche Risiken mit ihr einhergehen. Große Hoffnungen geweckt Seit langem ist eine Forderung der kleinen Inselstaaten und anderer vom Klimawandel besonders betroffener Länder, aber auch vieler Umweltgruppen und Wissenschaftler, die Grenze für "gefährlichen" Klimawandel von 2°C auf 1,5°C abzusenken. Unter anderem beruht die 1,5° C Grenze auf der Erkenntnis, dass nicht-lineare, ganze Kontinente betreffende Veränderungen des Klimasystems ab dieser Temperaturschwelle deutlich wahrscheinlicher werden. Dass nun die Forderung, den Anstieg der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu halten, und Anstrengungen zu unternehmen, die Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen tatsächlich Eingang in den Vertrag von Paris gefunden hat, hat bei vielen Beteiligten zu Tränen der Begeisterung geführt - und zu neuer Hoffnung, dass ihre Belange nun endlich von der Internationalen Staatengemeinschaft ernst genommen werden. lesen Sie hier weiter Anmerkung: In dem SONNENENERGIE eBook: Après Paris Die Konsequenzen der Klimakonferenz von Paris sind weitere Artikel aus dieser Reihe zu lesen. 17.02.2017 Seminare zur VDE/DGS-Fachkraft Der VDE Verlag GmbH und die DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Berlin e.V. bieten gemeinsam Seminare im Bereich Solar- und Batterietechnik an. Die Seminare finden in diesem Jahr in Berlin, Offenbach und München statt. Der dreitägige Kurs VDE/DGS-Fachkraft Elektrische Energiespeicher startet am 1. März in Berlin. Der fünftägige Kurs DGS/VDE-Fachkraft Photovoltaik beginnt am 15. Mai in München. Weitere Seminare finden im Mai und September in München und Offenbach statt. Die Seminare befähigen Elektrofachkräfte, Techniker und Ingenieure Batteriespeicher bzw. PV-Anlagen fachgerecht und VDE-Regel- konform auf hohem Qualitätsniveau zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und zu betreiben. Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfung erhalten die Teilnehmer das anerkannte DGS-VDE-Zertifikat. Fachkraft für Energiespeicher (VDE/DGS) Zertifikats-Lehrgang zu sicheren und ertragsoptimierten Batteriespeicher-Anwendungen am Niederspannungsnetz: Fachgerechter, VDE-Regel-konformer Umgang mit PV-Anlagen auf höchstem Qualitätsniveau: Befähigung zur Planung und Installation von PV Anlagen nach dem neuesten Entwicklungsstand der Photovoltaik unter Berücksichtigung der geltenden Normen, Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen. Kenntnisse zur fach- und qualitätsgerechten Planung, Installation und zum Bau werden praxisnah vertieft. 01.03.2017 - 03.03.2017 in Berlin 03.05.2017 - 05.05.2017 in Offenbach/M. 25.09.2017 - 27.09.2017 in München
Fachkraft für Photovoltaik (VDE/DGS) Zertifikats-Lehrgang zu fach- und normgerechter Planung, Installation, Montage und Inbetriebnahme von PV-Anlagen: Fachgerechter, VDE-Regel-konformer Umgang mit PV-Anlagen auf höchstem Qualitätsniveau: Befähigung zur Planung und Installation von PV Anlagen nach dem neuesten Entwicklungsstand der Photovoltaik unter Berücksichtigung der geltenden Normen, Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen. Kenntnisse zur fach- und qualitätsgerechten Planung, Installation und zum Bau werden praxisnah vertieft. 15.05.2017 - 19.05.2017 in München 04.09.2017 - 08.09.2017 in Offenbach/M. Gerne stehen wir für Fragen unter Tel.-Nr. 069/840006-1312 oder per E-Mail seminare(at)vde-verlag.de oder solarschule(at)dgs-berlin.de zur Verfügung. 17.02.2017 Videotipp: Killerabgase und Giftkraftwerke – Das Sterben durch Diesel, Kohle und Co Im Jahr 2016 gab es in Deutschland über 100-mal mehr Tote durch Kohlekraftwerksabgase als durch Terroranschläge. Rund 30.000 Tote sind jedes Jahr durch die Luftverschmutzung in Deutschland insgesamt zu beklagen. Doch die politisch Verantwortlichen scheuen vor den nötigen Maßnahmen zurück. Sie haben Angst, dass die Bevölkerung das nicht mitträgt und kuschen vor Lobbyisten. Wir und die Politik sollten uns damit anfreunden, von Benzin- und Dieselfahrzeugen in den Innenstädten zu verabschieden und den Betrieb von Kohlekraftwerken zu beenden, wenn wir die enormen Opferzahlen nicht länger hinnehmen wollen. Wer an weiteren Informationen zu der Thematik interessiert ist, findet diese im neuen YouTube-Video von Volker Quaschning. Prädikat: Besonders empfehlenswert Link zum Video 17.02.2017 AHK-Geschäftsreise nach Finnland: PV-Aufdachanlagen und Solarthermie in Gebäuden Die Angaben zum Potential für Solarenergie in Finnland schwanken zwischen 250 und 500 kWh/a/m². Gerade als Insellösung für die zahlreichen finnischen Ferienhäuser – derzeit existieren etwa 500.000 dieser netzfernen Domizile – sind solarthermische und PV-Anlagen hervorragend geeignet. Roof-top-Systeme sind infolge fallender Preise und dank der einfachen Anschlussmöglichkeiten gefragt wie nie: Allein in 2015 verdoppelte sich die installierte Kapazität zur Erzeugung von Solarstrom auf ca. 20 MWp. Begleitet und wesentlich angetrieben werden diese Entwicklungen durch die Pläne der Regierung den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf 50% zu erhöhen. Die AHK-Geschäftsreise nach Finnland im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energie richtet sich an deutsche KMU der PV- und Solarthermie-Branche und unterstützt sie beim Markteintritt: Die Teilnehmer stellen sich auf einer Fachkonferenz am 16.05.2017 in Helsinki dem Publikum aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung vor und führen an den Folgetagen individuelle B2B-Gespräche mit potentiellen lokalen Partnern. Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert, die Teilnahme ist somit (bis auf Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung) kostenfrei. Die Organisation der Veranstaltung übernimmt die energiewaechter GmbH in Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Finnischen Handelskammer. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular für die AHK-Geschäftsreise finden Sie hier. Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an: energiewaechter GmbH Frau Camila Vargas Tel.: 030 797 444 121 E-Mail: cv(at)energiewaechter.de www.energiewaechter.de Impressum
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