26.04.2024

Cartoon der Woche: Totalverweigerer

Karikatur: Richard Mährlein

 
26.04.2024

Solarpaket I: DGS begrüßt Verabschiedung

Eine Kurz-Stellungnahme von Jörg Sutter, DGS-Geschäftsführer

Am heutigen Freitag steht das Solarpaket I endlich im Bundestag zur finalen Abstimmung. Endlich! Die weiteren Schritte sind dann formal zu betrachten: Der Bundesrat muss – eventuell auch noch an diesem Freitag – ebenfalls zustimmen und die Gesetze des Paketes müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e-V. begrüßt die Verabschiedung ausdrücklich. Gleichzeitig kritisieren wir, dass seit Dezember von der Politik eine Hängepartie für Projektierer sowie solarinteressierte Verbraucher und Verbraucherinnen verursacht wurde, die eigentlich unnötig war. Seit der Veröffentlichung der Solarstrategie im Mai 2023 ist fast ein Jahr vergangen. Die DGS hat von der Solarstrategie bis zur Verbändeanhörung den Prozess begleitet und konstruktive Vorschläge zur Umsetzung gemacht. 

Wir sind davon überzeugt, das Solarpaket I wird zu einem positiven Impuls für die Photovoltaik quer durch alle Einsatzbereiche führen. Der Einsatz von Steckersolargeräten wird stark vereinfacht, so dass noch mehr Hausbesitzende und Mietparteien diese Technik zukünftig einfach für sich nutzen können. Für größere PV-Anlagen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit, weil der Aufwand zur Zertifizierung teilweise entfällt. Auch für Freilandanlagen und spezielle PV-Anlagen treten einige Vereinfachungen in Kraft; Solarmodule für Mieterstrom dürfen zukünftig pragmatisch auch auf Nebengebäuden wie Garagen montiert werden. Der Rechtsanwalt Peter Nümann hat zu diesen News einige wichtige Details beigetragen.

Eine große Chance sieht die DGS auch bei der neuen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, die eine wichtige Perspektive für den Einsatz von Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden sowie Eigentümergemeinschaften eröffnet. Solarenergie kann damit auch endlich den Einzug in die städtische Bebauung finden.

Ein weiterer Schritt vorwärts steckt in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die zusammen mit dem Solarpaket kommen soll (die Abstimmung dazu aber womöglich noch durch das Bundesverfassungsgericht kurzfristig gestoppt werden könnte, was bei Redaktionsschluss noch offen war): Es werden einheitliche technische Anschlussbedingungen geschaffen, die den derzeitigen Flickenteppich von verschiedenen Anforderungen der 870 Stromnetzbetreiber ablösen soll. Damit kann eine Beratung zukünftig zielgerichteter erfolgen, und überregional tätige Installationsbetriebe werden entlastet.  

Über die Neuerungen wird die DGS in den kommenden Wochen hier in den DGS-News berichten und im Rahmen von Webinaren (Themen und Termine auf www.solarakademie-franken.de). Auch ein Podcast des Landesverbandes Berlin ist schon in Vorbereitung.

Doch es muss nun rasch weitergehen, insbesondere politisch: Das Solarpaket II, das schon in Vorbereitung ist und unter anderem die Nutzung von Photovoltaikstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg ermöglichen soll, muss deutlich schneller umgesetzt werden als das Solarpaket I. Außerdem muss nun rasch die Privilegierung der Steckersolargeräte vorankommen. Hierzu liegt schon seit Sommer 2023 ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, der nicht vorankommt.  

Ebenfalls zeitnah müssen nun die normativen Vorgaben angepasst werden: So definiert die Neufassung des EEG zwar die Steckersolargeräte bis 800 Watt, jedoch gilt heute in der Praxis noch immer die 600-Watt-Grenze der VDE-Norm für ein bis zwei Solarmodule am Balkon oder auf dem Garagendach. Und dafür ist auch noch die neue Produktnorm in Arbeit, zu der derzeit auch noch etliche Details – neben den 800 Watt auch die Verwendung der verschiedenen Stecker - diskutiert werden.

 
26.04.2024

Kurspeilungen der Energiewende Teil 4: Geschwindigkeiten anpassen

Sonne, Frühjahr, grade Strecke -- da geben manche mehr Gas als nötig. Foto: Götz Warnke

Eine Skizze von Götz Warnke 

Ein Skipper auf dem Meer muss sich bei heraufziehendem Unwetter überlegen, welchen Kurs er anlegen bzw. wohin er sein Boot steuern will. Der Skipper muss sich also verschiedene Kurse überlegen, auf denen er unter den gegebenen Umständen einen sicheren Platz zum Festmachen erreicht. Wie und mit welchen Manövern er diesen Platz dann auf den letzten paar Hektometern erreicht, ergibt sich dann aus der aktuellen Situation. Wichtig ist, den richtigen Kurs zu wählen und sichere Gewässer zu erreichen.

Das gilt auch für die Energiewende. Denn das heraufziehende Unwetter ist die Klimakrise mit immer häufiger und zum Teil auch stärker auftretenden Extremwetter-Ereignissen. Ihr gilt es möglichst weitgehend zu entkommen, die richtigen Kurse anzulegen. Dabei geht es um die richtige Richtung, um grundsätzliche Orientierungen, nicht um Einzelmaßnahmen, auch wenn die zu laufenden Kurse immer mit Einzelmaßnahmen als Beispiele unterlegt werden. Dabei erheben weder die hier abgesteckten Kurse/Grundorientierungen noch die einzelnen Manöver/Maßnahmen zu ihrer Umsetzung Anspruch auf Vollständigkeit.

Geschwindigkeiten anpassen
Wie fänden Sie es als Reisende, wenn Ihr Nachtzug statt um 8:30 Uhr schon um 3:30 Uhr in Wien einträfe und der Schaffner über Lautsprecher sagte: „Wir haben heute richtig Gas gegeben und sind daher schon am Zielbahnhof angekommen. Bitte steigen sie alle aus; der Zug wird noch von der Nachtschicht gereinigt!“ Ihre Begeisterung ob des schnellen Reisens würde sich vermutlich zu Recht in engen Grenzen halten.

Dabei lieben viele Menschen die Geschwindigkeit, wie olympische Laufwettbewerbe, Radrennen, Ruder- und Segelregatten sowie Autorennen zeigen. Aber selbst bei den wegen des hohen Benzinverbrauchs und der mangelnden, neuen fahrzeugtechnischen Erkenntnisse in Verruf geratenen Formel-1-Rennen wissen die Fahrer, dass es nicht sinnvoll ist, mit Höchstgeschwindigkeit in die Kurve zu gehen, weil man dann nicht als Erster wieder heraus kommt, sondern mit verbogenen Spoilern und gebrochenen Radaufhängungen im Sandbett landet.

Es geht also um angepasste Geschwindigkeiten. Doch die sind häufig schwer zu ermitteln, weil es ja auf der anderen Seite die Entschleunigungs-Ideologen gibt: den braven Bürger, dem das Verschwinden der guten alten Gasheizungen und die Verbreitung der neumodischen Wärmepumpen viel zu schnell geht; die frühpensionierte, ruhebedürftige Bürgerin, für die Autos über 90 km/h sowie zügig fahrende Liegeräder pure Raserei sind.

Weshalb nun sind die hohen und höchsten Geschwindigkeiten im Hinblick auf Energiesparsamkeit und Klimaschutz ein Problem?

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26.04.2024

Fernwärme First - Wärmekonzept Second

Gemeinsam für Nürnbergs Fernwärmeausbau im Keller: Marcus König (OB Stadt Nürnberg, links) und Maik Render (Vorstand N-ERGIE AG). Foto: Heinz Wraneschitz

Ein Sachstands- und Zukunftsbericht aus Nürnberg von Heinz Wraneschitz

Der Versorger N-ERGIE AG und ihr Hauptanteilseigner Stadt Nürnberg haben weitreichende Fernwärmepläne für die Noris. Mitte April stellten sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in der Konzernzentrale der Werke am Plärrer ihr Konzept vor.

Die Wärmewende sei ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität, zu der sich die Stadt bekannt habe, so Oberbürgermeister (OB) Marcus König (CSU). Dabei müsse man „Umwelt und Gesundheit, Bau und Infrastruktur gemeinsam denken“. Deshalb werde der Stadtrat bereits 1. Quartal 2025 die kommunale Wärmeplanung für die Noris beschließen, „Hand in Hand mit der N-ERGIE“, wie er versprach. Deshalb zeigte sich „dankbar, dass wir die Werke haben. Kommunen ohne Versorger müssen die Wärmewende alleine erledigen. Hier aber sieht man: Energie und Wärme gehören zusammen.“ Und gemeinsam wolle man „bis 2040 50 Prozent der Wärmebedarfe mit Fernwärme abdecken“, und zwar gleichermaßen bei Haushalten wie Industrie. 

Doch nicht überall sollen Fernwärmeleitungen gelegt werden: In dünner bebauten und besiedelten Gebieten wie dem Knoblauchsland im Norden oder Katzwang im Süden sei dies praktisch und wirtschaftlich nicht möglich. „Doch in dicht bebauten Gebieten ist Fernwärme die optimale Heizungsart und die ideale Lösung. Die Menschen sollen möglichst bald wissen, was wo passiert“, nannte der Stadtchef als Grund, warum Nürnberg schon zwei Jahre nach Verabschiedung des entsprechenden Bundes-Gesetzgebung den Weg zur klimaneutralen Stadt vorlegen werde. Darin solle klar stehen, in welcher Straße im Jahre 2045 welche Heizungsart möglich sei.

Fernwärmeausbau startet vor kompletter Wärmeplanung
Doch die N-ERGIE wartet gar nicht erst, bis der Kommunale Wärmeplan vorgestellt wird – sie hat bereits jetzt entschieden, in drei Gebieten den Fernwärmeausbau voranzutreiben: Die beiden Bestands-Wohnareale östlich des Friedrich-Ebert-Platz (117 Gebäuden / etwa 900 Wohneinheiten) und südlich der Meuschelstraße (67 Gebäude / etwa 500 Wohneinheiten) liegen im Norden der bereits großteils an die Fernwärme angeschlossene Altstadt. Das Industrie- und Gewerbegebiet Nordostpark mit 64 Gebäuden steht ebenfalls zum Fernwärme-Ausbau an. Konkret soll das in den Jahren 2025 und 2026 passieren. Allein dafür seien 25 Mio. Euro eingeplant. Maik Render, der Sprecher des Vorstands der N-ERGIE versprach den potentiellen Fernwärme-Kund:innen „eine pauschale Anschluss-Kostenbeteiligung von etwa 10.000 Euro. Dafür werden wir aktiv werben.“ Als Vorteil für die Angeschlossenen stellte er beispielsweise heraus, dass – anders als bei individuellen Heizsystemen – „später keine Wartungs- und sonstigen Kosten anfallen“, die Kundschaft also mit klar kommunizierten Fernwärme-Kilowattstundenpreisen kalkulieren könnten. Die würden demnächst wieder auf ein Niveau falle, wie es vor dem Putinschen Angriffskrieg auf die Ukraine herrschte, sagte er voraus.

Dass früher offensichtlich Stadt und Versorger nicht immer in eine Richtung zogen, machte Umweltreferentin Britta Walthelm (Grüne) klar: „Ich habe bei meinem Amtsantritt nach der letzten Kommunalwahl einen Wärmeplan aus dem Jahr 2011 in der Schublade gefunden.“

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26.04.2024

Wie kommen wir zum bidirektionalen Laden?

Bidirektionales Laden: Noch mehr Eigenverbrauchs- und Kostenoptimierung möglich. Foto: Jörg Sutter

Eine Analyse von Jörg Sutter

Entgegen vieler vollmundiger Ankündigungen und auch einem (Bundes-)Förderprogramm im vergangenen Jahr 2023: Wir haben noch ein längeres Wegstück vor uns, bevor Elektroautos hierzulande in größerem Maßstab bidirektional (kurz: BiDi) laden werden. Damit ist gemeint: Strom wird nicht nur in das Elektrofahrzeug eingespeichert und dann verfahren, sondern dass auch die Gegenrichtung funktioniert und Strom aus dem Autoakku wieder entnommen werden kann.

Wo stehen wir heute?
Ankündigungen der Autoindustrie und Feldversuche gibt es schon eine ganze Weile, im Gegensatz zu anderen Ländern aber in recht kleinem Maßstab. Der Volkswagen-Konzern hatte bereits 2021 angekündigt, dass BiDi „bald“ in größerem Maßstab eingesetzt werden würde. Diese Ankündigungen wurden im vergangenen Jahr „aktualisiert“.

Das bidirektionale Laden bietet Perspektiven für die Sektorenkopplung und erste kleine Schritte sind bei uns erledigt. Das wurde auch in einer Studie vom November 2023 bestätigt. Die Autoren stellten fest, dass noch eine Reihe von Hausaufgaben zu erledigen sind: So werden auch bis zum Jahr 2035 nur rund 65% der Elektrofahrzeuge von den Herstellern überhaupt mit dieser Fähigkeit ausgestattet sein. Und in absoluten Zahlen könnte es auch weniger als angenommen werden, wenn sich die aktuelle Flaute beim Verkauf von Elektrofahrzeugen fortsetzt. Fehlende regulatorische Klarstellungen und Standards bzw. Schnittstellen sind weitere Probleme.

Wie kommen wir voran?
Eine brandaktuelle Studie hat der „Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Umsetzung der Maßnahme 47 des Masterplans Ladeinfrastruktur II“ gerade herausgegeben. Sie ist eine Handlungsempfehlung mit dem Augenmerk auf die BiDi-Entwicklung. Darin wurde herausgearbeitet, was für die Durchsetzung dieser Technik notwendig ist. Die Autoren betonen, dass die „Vehicle-to-Grid“-Anwendung (kurz V2G), also das Rückspeisen von Autostrom in das öffentliche Stromnetz, erst in einigen Jahren zum Einsatz kommen werde. Hier seien regulatorisch noch ganz dicke Bretter zu bohren. Zuvor werde es nur bedingte V2H-Lösungen geben, bei denen der Batteriestrom durch eine spezielle Wallbox zurück in den Haushalt fließen kann. Doch auch bei dieser Nutzung wird erwartet, dass in den kommenden Jahren zuerst einmal eigene Herstellerlösungen auf den Markt kommen, die nicht miteinander kombinierbar sind. Erst ab 2027/2028 wird mit dem Markthochlauf von Angeboten gerechnet, die frei kombinierbar sind. Dann könnte jede beliebige BiDi-Wallbox mit jedem beliebigen Elektroauto und einem Energiemanagement eines Drittanbieters gemeinsam eingesetzt werden. Davon sind wir aktuell noch weit entfernt.

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26.04.2024

Solarpaket I – Rechtliche Eckpunkte

Mehr PV auf deutsche Dächer - auch bei Eis und Schnee - könnte das Solarpaket I bringen. Foto: Heinz Wraneschitz

Eine erste Analyse von Rechtsanwalt Peter Nümann

Das am heutigen Freitag zur Abstimmung stehende Solarpaket I bringt neben der breit diskutierten Liberalisierung und Vereinfachung bei Steckersolar, der Ausweitung der EEG-Mieterstrom-Förderung auf Gewerbedächer und dem neuen Modell für PV-Gebäudestrom (ohne EEG-Förderung, aber mit Entlastung von Lieferantenpflichten bei PV-Strom-Lieferung im selben Gebäude) eine Vielzahl weiterer Änderungen. Manche davon sind kurzfristig neu hinzugekommen und für geplante Projekte von großer Relevanz.

Die wichtigsten und überraschendsten weiteren Änderungen in Stichworten:

  • Reduzierung der Grenze zur Ausschreibung bei Dachanlagen auf 750 kW („Rolle rückwärts“).
  • Erhöhung der gesetzlichen anzulegenden Werte (nur) für große PV-Anlagen.
  • Gebotsgröße im 1. Segment wird von 20 MW auf 50 MW angehoben (betrifft PV-Freiflächenanlagen und auf PV auf baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind).
  • Alle PV-Anlagen des 1. Segments müssen zukünftig zusätzliche Umweltschutzkriterien erfüllen.
  • Deckelung der zugebauten Gesamtleistung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen (80 GW insgesamt für die Jahre 2023 bis 2030).
  • Für „besondere Solaranlagen“ (Agri-PV) wird ein neuer, vorrangiger Zuschlagmodus (Zuschläge bestimmter Kontingente für Agri-PV-Gebote bevor die „normalen“ PV-Gebote berücksichtigt werden) festgelegt, die pauschalen Aufschläge entfallen.
  • Besondere PV-Anlagen“ = Agri-PV und PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten (jeweils bis 1 MW) werden auch ohne Ausschreibung bzw. ohne Zuschlag möglich.
  • Vereinfachungen beim Netzanschluss für Anlagen bis 100 kWp.
  • Anspruch auf eine Trasse über die Nachbargrundstücke (nur) der öffentlichen Hand.
  • Bürgerenergieprojekte werden nicht mit sonstigen Freiflächenanlagen im Zwei-Kilometer-Umkreis zusammengerechnet.
  • Repowering bis zur Anlagenleistung unabhängig von Defekten oder Diebstahl wird erleichtert.


Eine umfassende Information wird von den Juristen und Experten in und um die DGS mit Hochdruck erarbeitet, wir werden auch hier um Newsletter berichten. Die DGS Akademie bietet außerdem bereits jetzt ein Webinar zum Solarpaket 1 an (30.04.2024 ab 9.30 Uhr – Anmeldung über solarakademie-franken.de). Die Kanzlei NÜMANN+SIEBERT informiert unter green-energy-law.com mit täglich neuen Artikeln zu den jeweiligen Neuregelung und bereitet ein umfassend erläutertes Vertragsmuster für die Gebäudestromversorgung vor, das voraussichtlich schon kommende Woche im DGS- Mieterstrom-Portal erworben werden kann.

Hinweis: Der Autor Peter Nümann ist Rechtsanwalt bei NÜMANN + SIEBERT Rechtsanwälte und DGS-Mitglied.

 

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26.04.2024

Kleiner Medienspiegel

Größtes Gezeitenkraftwerk der Welt: Die nordenglische Hafenstadt Liverpool will mit einer riesigen Barriere den Fluss Mersey sperren und dort ein gigantisches Gezeitenkraftwerk errichten. Dessen Turbinen könnten dann über 120 Jahre hin eine Million britischer Haushalte mit sauberem Strom versorgen, und würden die Stadt Liverpool ihrem Ziel, bis 2040 klimaneutral zu sein, einen gewaltigen Schritt näher bringen: www.golem.de/news/mersey-tidal-power-liverpool-will-grosses-gezeitenkraftwerk-bauen-2403-183163.html

Genug Strom für die KI(?): Einige Tech-Schwergewichte warnen: War es bisher der Chipmangel, könnte der neue Flaschenhals die Stromversorgung für die Entwicklung der künstlichen Intelligenz sein. Es wird erwartet, dass sich der Stromhunger der weltweiten Rechenzentren bis 2026 verdoppelt (englisch): www.ft.com/content/b7570359-f809-49ce-8cd5-9166d36a057b

Genug Energie überhaupt: Als Antwort auf diese Frage bietet die Wochenzeitung Die ZEIT ihren Energiemonitor mit den wichtigsten Daten zur deutschen Energieversorgung online an: www.zeit.de/wirtschaft/energiemonitor-strompreis-gaspreis-erneuerbare-energien-ausbau

Bidirektionales Laden: Auch in der Schweiz fragt man sich, ob das Land bereit ist für die Elektromobilität der Zukunft: www.kmutoday.ch/ressort/mobilitaet-logistik/elektromobilitaet-der-zukunft-ist-die-schweiz-bereit-fuer-bidirektionales-laden/

„Die Ökogas-Lüge“: So überschreibt das Recherchekollektiv Correctiv einen ausführlichen Artikel, der sich mit dem Greenwashing der Gaswirtschaft auseinandersetzt. Insbesondere Aufforstungs- und Waldschutz-Maßnahmen der Gaslieferanten stehen in der Kritik, weil sie oft nicht halten, was sie versprechen. Lesenswert! correctiv.org/aktuelles/klimawandel/2024/04/16/erdgas-die-oekogas-luege/

Kleinwindkraft-Fakten: Die Haustec-de-Redaktion hat kürzlich einen tollen Übersichtsbeitrag über Kleinwindkraftwerke veröffentlicht. Zum Reinlesen für alle, die über „hab Windkraft im Garten, ob’s stürmt oder schneit“ nachdenken: www.haustec.de/energie/kleinwindkraft-warum-windkarten-bei-der-planung-wichtig-sind

Führung umkämpft: Nach Ankündigungen von Nio und Mercedes will ein weiterer E-Auto-Hersteller die Schallgrenze überschreiten: Der chinesische Anbieter IM Motors hat den LM 6 mit einem 130 kWh speichernden Semi-Festkörper-Akku angekündigt. Angegeben werden max. 400 kW Ladeleistung – das kann derzeit kein deutsches Auto, und auch nur wenige erste PKW-Ladesäulen sind bei uns dazu in der Lage, diese Leistung zu liefern: futurezone.at/produkte/im-l6-im-motors-china-elektroauto-feststoffakku-reichweite-solid-state-1000-km-preis-fotos/402853576

Führung kritisiert: In München steht Oberbürgermeister Reiter wieder einmal in der Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf Klage der DUH die rasche Verschärfung der Luftreinhaltung in der Stadt angeordnet hat, ignoriert die Stadt nach Ansicht der DUH das Urteil und diskutiert nur kleine Geschwindigkeitsbeschränkungen, die kaum wirksam sein werden: www.t-online.de/region/muenchen/id_100389664/muenchen-umwelthilfe-attackiert-ob-zu-diesel-fahrverbot-rechtsbruch-.html

Führung abgegeben: Die vielen negativen Diskussionen zeigen Wirkung! Deutschland ist im ersten Quartal 2024 nicht mehr größter Markt für Elektroautos in Europa, Großbritannien hat übernommen. Und Frankreich setzt auch zum Überholen an: www.automobil-produktion.de/news/deutschland-nicht-mehr-europas-groesster-markt-fuer-e-autos-183.html

Fünf vor Zwölf in Fürth: Bezeichnende Uhrzeit im Hintergrund. Aber immerhin fließt nun Solarstrom vom denkmalgeschützten Rathausdach der Kleeblattstadt: www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/dem-ob-aufs-dach-steigen#topPosition

Und zum Schluss: Geld versenkt? Nach Angaben des Handelsblatt sind die zwei Stahlröhren in der Ostsee nun wirklich versenkt. Die Versicherer der Pipelines North Stream I und II verbuchen das unter Kriegsschaden – und verweigern mit dieser Begründung die Regulierung des Versicherungsschadens in Milliardenhöhe: www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/nord-stream-pipeline-versicherer-wollen-offenbar-nicht-zahlen/100033385.html

Das Redaktionsteam der DGS-News

 
26.04.2024

Übrigens ...

… hat Francesco La Camera, der Generalsekretär der IRENA bei der jüngsten Vollversammlung der Welt-Erneuerbare-Energien-Vereinigung klargestellt: „Alleine in 2023 wurden mehr Erneuerbare Energien zugebaut, als die Atomenergie in 70 Jahren insgesamt erreicht hat.“ Warum werden solche tollen Nachrichten eigentlich kaum verbreitet?

... hat die Stiftung Warentest aktuell acht Steckersolargeräte getestet. Ergebnis: Bei der Sicherheit schnitten alle Geräte sehr gut oder gut ab. Allerdings müssen einige Hersteller noch die elektromagnetische Verträglichkeit verbessern, dieser Aspekt führte bei einigen Geräten zur Abwertung. www.test.de/balkonkraftwerk-test-5501703-0/

… hat sich gleich darauf die ersten Kritiker:innen gemeldet. So hat sich „machdeinenstrom.de“ so zum Waren-Test geäußert: „Die Erwartungen waren groß, aber nur 8 Modelle im Test und die Bewertungen sind unbrauchbar weil verschiedene Wechselrichter-Generationen verglichen wurden. Die HM-Reihe ist nicht mehr im Markt. Enttäuschend.“

hat die Naturschutzorganisation Rettet den Regenwald e.V. die neuen Biodieselsorten B10 und XTL als weder nachhaltig noch klimafreundlich kritisiert. Die Herkunft der biogenen Ausgangsstoffe sei ebenso unklar wie die letztlich verfügbaren Mengen. Zudem sehe auch das Bundesumweltministerium hinsichtlich des neuen Biodiesels keinen zusätzlichen Nutzen für den Klimaschutz.

… „steigt die Waldbrandgefahr wegen Klimawandel“. Das haben Forscherinnen des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL herausgefunden. Sie „erwarten in den Voralpen ab 2040 eine erhöhte Waldbrandgefahr aufgrund der sich verändernden Klimabedingungen. Derzeit ist diese dort noch sehr gering, aber das dürfte sich durch den Klimawandel ändern“.

Das Redaktionsteam der DGS-News

 

Impressum

Bewusstsein schaffen - zur Sonne lenken

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