09.06.2017 Cartoon der Woche: Der hoffnungsvolle Strohhalm Karikatur: Richard Mährlein
09.06.2017 Energiepolitische Wahlprüfsteine Im Vorfeld der Bundestagswahl im September 2017 haben die DGS und weiteren Nicht-Regierungs-Organisationen gemeinsame Energiepolitische Wahlprüfsteine entwickelt, mit denen die Kandidaten aller Parteien konfrontiert werden sollen und können. Die Wahlprüfsteine wurden heute, am 2. Juni 2017 an die Vorstände und energiepolitischen Sprecher der Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen, ÖDP, Die Piraten und AfD versandt. Weitere Organisationen, die sich dem anschließen möchten, sind herzlich eingeladen. Die Wahlprüfsteine können auch persönlich bei den Vertretern der Parteien vorgetragen und durch weitere Fragen erweitert werden. Helfen Sie mit, dass klima- und energiepolitische Fragestellungen Thema des Wahlkampfes 2017 werden. Die Wahlprüfsteine inkl. eines gemeinsamen Anschreibens finden Sie hier Die hier formulierten Wahlprüfsteine finden die Zustimmung von:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Bündnis Bürgerenergie e.V. Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Die Freunde von PROKON e. V. E-W-Nord Sonnenkraft Freising e.V. SolarLokal Kirchhorst Solarverein Goldene Meile e.V. SunOn Sonnenkraftwerke Lüneburg e.V. Umweltschutzverein Isernhagen und Umgebung e.V. VEE Sachsen e.V. Aktionsbündnis gegen Süd-Ost-Trasse - Sonnenernte e.V. Ketsch Mittelhessische Energiegenossenschaft Energiebündel Roth-Schwabach e.V. - Energiewende ER(H)langen e.V. Demokratische Initiative Vaihingen und Nachbargemeinden (DIVaN) Terra Solar e.V. Bayern Allianz für Atomausstieg und Klimaschutz (BAAK) VERENA e.V. reka - Regionale Energie- und KlimaschutzAgentur e.V. 09.06.2017 Energieeffizient ≠ carbonfrei – das Trump-Theater Da ist sie wieder, die scheinheilige Beteuerung, wir verfolgten ja alle das gleiche Ziel. Und dieses Mal nicht nur als ganz großes Kino auf der Weltbühne, sondern mit einem Bösewicht im Fokus, der Goethes Faust wie einen Provinzrüpel aussehen lässt. Nach Donald Trumps Rückzugserklärung vom Pariser Klimaschutzabkommen hat sich gewissermaßen über Nacht eine Koalition der Klimaschützer gebildet, die wir uns bisher nicht einmal im Traum vorstellen konnten. Von Exxon bis Putin und mittendrin die deutsche Kanzlerin, erklären sie unisono das 2-Grad-Limit einhalten zu wollen. Doch schauen wir auf ihre Taten, kommen einem nicht nur Zweifel, sondern läuft der kalte Schauer über den Rücken. Exxon, das kräftig ins Fracking-Geschäft eingestiegen ist und an der Ausbeutung aller bekannten Öl-Ressourcen weltweit arbeitet, genau wie Putin, der nicht nur eine weitere Erdgaspipeline durch die Ostsee vorantreibt und in den Ressourcen Kriegen in Syrien und Irak blutig mitmischt sind die unglaubwürdigsten Zeugen für eine Abkehr von der Fossil-Wirtschaft hin zu 100% Erneuerbaren Energien. Was für die Granden aus den großen Öl- und Gasförderländern gilt, trifft auch auf die deutschen Regierungsvertreter zu. lesen Sie hier weiter 09.06.2017 Schlupflöcher in der 10-MW-Grenze für PV-Freiflächenanlagen Das EEG 2017 sieht keine 10-MW-Grenze mehr für bauliche Anlagen vor. Darauf weißt die Anwaltspartnerschaft Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) in ihrem aktuellen Newsletter hin. Diese leicht zu überlesende Änderung im EEG 2017 ermögliche insbesondere auf Gelände, das als bauliche Anlage eingestuft ist, wie etwa Deponien und ehemaligen Betonit- oder Kiesabbaugebieten, die Errichtung von Anlagen, welche die 10-MW-Grenze überschreiten. Das EEG 2014 sah für Solaranlagen eine kategorische Höchstgrenze von 10 MW vor. Sie galt unabhängig davon, ob diese auf einer baulichen Anlage oder einer Freifläche errichtet worden waren. Größere Anlagen waren nach dem EEG 2014 nicht vergütungsfähig. Daran habe sich nun einiges geändert, die 10-MW-Grenze lasse sich nun vermeiden. Die Ermittlung der 10-MW-Grenze, so GGSC, erfolgte bis 2016 über eine fiktive Anlagenzusammenfassung. Demnach galten für die Ermittlung der 10-MW-Grenze alle Freiflächenanlagen, die innerhalb von 24 Monaten innerhalb derselben Gemeinde errichtet und in Betrieb genommen worden waren, als eine Anlage. Diese bürokratischen Hinterfotzigkeiten sind den meisten Sonnenfreunden, die ohne Anwaltskollektiv unterwegs sind, in der Regel unbekannt. Demnach waren alle Anlagen bei der Ermittlung der 10-MW-Grenze zu berücksichtigen, die in unmittelbarer räumlicher Nähe und innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen worden waren. Als eine Anlage galten in diesem Zusammenhang sowohl bauliche Anlagen als auch Freiflächenanlagen (FFA). Freiflächenanlagen, die neben einer als bauliche Anlage eingestuften Deponie errichtet worden waren, waren somit bei der Berechnung der Größe der jeweiligen Solaranlage mit zu berücksichtigen, soweit die genannten Voraussetzungen der unmittelbaren räumlichen Nähe bei einer Inbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten erfüllt waren. Das Herausfallen der baulichen Anlagen hat nun auch Konsequenzen für die FFA. Dazu schreiben die GGSC-Anwälte: „Das EEG 2017 sieht eine 10-MW-Grenze nur noch für Freiflächen-Anlagen (FFA) vor. Die fiktive Anlagenzusammenfassung folgt im Kern zwar den gleichen Vorgaben wie noch unter dem EEG 2014. Da die 10-MW-Grenze allerdings nur noch für FFA’s gilt, kommt eine Zusammenfassung von baulichen Anlagen und FFA’s auch dann nicht in Betracht, wenn diese in unmittelbarer räumlicher Nähe und innerhalb von 12 Monaten errichtet und in Betrieb genommen worden sind. Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, sind damit in der Zukunft keinen Größenbeschränkungen mehr unterworfen.“ Da insbesondere keine fiktive Zusammenfassung mit FFA’s, die auf Nachbargrundstücken errichtet worden sind, vorgenommen werden dürfen, hat dies Auswirkungen auf FFA’s. Das neue Recht gilt auch für Zuschläge nach der Freiflächenanlagen Verordnung (FFAV), die 2017 in Betrieb genommen werden. Da die Anlagenzusammenfassung nach Maßgabe des EEG 2017 erfolge, entsteht nach Ansicht von GGSC nun folgende Situation: „Wird ein nach der FFAV für eine Freiflächenanlage erteilter Zuschlag nach dem 01.01.2017 auf eine bauliche Anlage übertragen, ist folglich auch hier die 10-MW-Grenze nicht maßgeblich.“ Bei der Umsetzung von Zuschlägen sei zu beachten, dass sich die Vergütung verringere, wenn die Inbetriebnahme mehr als 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags erfolge oder die Solaranlage auf einer anderen als der im Gebot angegebene Fläche errichtet werde. Solaranlagen bis 750 kW haben einen Anspruch auf gesetzliche Vergütung. Die Errichtung eines solchen Teilabschnitts sollte daher immer in Erwägung gezogen werden. Dabei seien allerdings die Vorgaben zur fiktiven Anlagenzusammenfassung zu beachten. Die Veränderungen im EEG 2017 böten durchaus neue Chancen für Freiflächen-Anlagen, so GGSC Klaus Oberzig 09.06.2017 Intersolar Rückblicke Der Markt der Photovoltaik: Global gesehen war 2016 war ein sehr erfolgreiches Jahr. So wuchs der globale Photovoltaik-Markt um 50%, die installierte Leistung lag bei 76.6 GW. 45 % davon entfielen allein auf den chinesischen Solarmarkt. Die drei größten Märkte sind momentan China, gefolgt von Japan und den USA. Die Mehrheit des Marktes ist somit das erste mal nicht europäisch. Zusammen decken die drei Spitzenreiter-Märkte mit 53,1% mehr als die Hälfte des weltweiten PV-Marktes ab. Die einstige Vorreiterrolle Europas, 2014 wurde noch jede zweite Anlage in Europa installiert, ist Geschichte. Die europäischen Zahlen sind nach wie vor enttäuschend, seit 2011 nimmt der europäische Markt ab. Vorausschauend sieht Christian Westermeier, Präsident von SolarPower Europe, jedoch sehr positiv in die Zukunft. Nicht nur was den weltweit zu erwartenden Zubau betrifft, sondern auch das Wiedererwachen des europäischen Marktes. Für das laufende Jahr 2017 erwartet man erstmals wieder eine Aufwärtsbewegung. Annähernd 1 TW an installierter Photovoltaikleistung könnte 2021 erreicht werden. 2016 waren es gut 300 GW. Für Europa schätzt man das 2016 eine Übergangsphase des Abschwungs mit einem Zubau von nur 6,7 GW abgeschlossen ist. Die positive Nachricht: 2016 konnte man die magische Grenze von 100 GW (104,297) überschreiten und mittlerweile auch 4% des gesamten europäischen Strombedarfs abdecken. lesen Sie hier weiter Digitalisierung: Die neue Energiewelt ist dezentral und digital. Die Energiebranche ist einem großen Umbruch unterworfen, zahlreiche Start-Ups bringen Verbraucher und Produzenten auf neue Weise zusammen, wobei oftmals der vormals zentrale Strommarkt umgangen wird. So werden Versorger direkt mit ihren Kunden in Verbindung gebracht. Interessante neue Geschäftsmodelle finden sich bei kleinen aufstrebenden Unternehmen genauso wie bei den etablierten Unternehmen. Beispiele wie die SolarCloud oder auch die SolarCommunity sind beste Beispiele einer neuen Ära. Getrieben durch die Elektrifizierung – Mobilität und Wärme kommen als neue Verbraucher dazu – entstehen zahlreiche B2C wie auch B2B- Modelle auf vielfältigste Weise. Die Vermarktung von Regelleistung spielt hier ebenso eine große Rolle. Dies alles führt zu innovativen Tarifen und reduzierten Energiekosten bei einem hohen Grad an Flexibilisierung. lesen Sie hier weiter 09.06.2017 Kleiner Mediaspiegel BSW-Solar: Photovoltaik-Deckelung abschaffen: Für die erste Ausschreibungsrunde 2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine positive Zwischenbilanz zu den Auktionen für große Photovoltaikanlagen gezogen. Aufgrund der inzwischen deutlich gesunkenen Preise sei eine Deckelung der Photovoltaik (PV) nicht mehr angebracht, erklärt nun dazu der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Mit 6,6 Cent je Kilowattstunde hat Solarstrom inzwischen in Deutschland die Erzeugungskosten von Strom aus neu errichteten fossil befeuerten Kraftwerken unterschritten. Es gebe keinen Grund mehr, die Photovoltaik weiter zu deckeln, so Carsten Körnig, Chef von BSW-Solar. Er fordert daher, dass das jährliche Auktionsvolumen in einem ersten Schritt zeitnah verdreifacht werden sollte. Naturstrom realisiert Mieterstromprojekt: Das Unternehmen versorgt die 15 Wohneinheiten eines Wohnprojektes in Hattingen ab sofort mit einem Mix aus Solarstrom vom eigenen Dach und Ökostrom aus dem Netz. Die PV-Anlage habe eine Leistung von 17 Kilowatt und produziere rund 16.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Nach Angaben von Naturstrom werden knapp 70 Prozent des Ökostroms direkt im Haus verbraucht und der restliche nicht genutzte Strom ins Netz eingespeist. Somit könne das Energieunternehmen den 15 Wohneinheiten einen Strommix anbieten, der zu Dreiviertel aus Ökostrom aus dem Netz und zu 25 Prozent aus Solarstrom vom Hausdach bestehe. Neben dem Photovoltaiksystem und einer Solarthermieanlage zur Warmwassererzeugung, nutzt das Haus auch eine von Naturstrom betriebene Wärmepumpe für die Raumwärme Preise für Solarstromspeicher halbiert: Die Preise für Solarstromspeicher sind erneut deutlich gesunken. Das geht aus dem neuesten vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) gemeinsam mit der Intersolar Europe veröffentlichten Speicherpreismonitor hervor. Demnach kosten kleine Speicher mit einer Nennkapazität bis 10 Kilowattstunden rund 40 Prozent weniger als noch vor vier Jahren. Größere Speicher mit einer Nennkapazität bis 30 Kilowattstunden sind sogar um mehr als 50 Prozent günstiger geworden. Inzwischen sind in Deutschland rund 60.000 Solarstromspeicher in Betrieb. Allein im letzten Jahr kamen 20.000 Speicher hinzu. Innerhalb der nächsten zwei Jahre dürfte sich die Zahl auf 100.000 steigern. Bei der ersten Ausschreibung für die Windenergie an Land hat sich die Bürgerenergie durchgesetzt: In der ersten Ausschreibungsrunde nach dem EEG 2017 wurden 807 Megawatt (MW) zu einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,7 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergeben. 96 Prozent des Zuschlagsvolumens gingen dabei an Bürgerenergie-Projekte. Das Abschneiden der Bürgerenergie bewertet Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der norddeutschen Windenergie-Agentur Wab, verhalten optimistisch. „Die Auswirkungen des Systemwechsels auf die Akteursvielfalt lassen sich zwar nicht abschließend beurteilen, der Kahlschlag blieb aber aus.“ Weitaus kritischer sieht dies der Ökoenergieversorger Greenpeace Energy, der sich während der Reform stark für Ausnahmeregeln bei kleinen Akteuren engagiert hatte. „Dass in der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land zahlreiche Bürgerenergie-Gesellschaften einen Zuschlag erhalten haben, ist zunächst einmal begrüßenswert“, so Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy, der auch Aufsichtsratsmitglied im Bündnis Bürgerenergie e.V. ist. „Das Ergebnis der Ausschreibungen muss jetzt allerdings genau darauf geprüft werden, ob hier Gesellschaften zum Zug kamen, in denen tatsächlich engagierte Bürger die Zügel in der Hand halten – oder in wie vielen Fällen am Ende doch versteckte Großinvestoren dahinterstecken.“ Schweizer stimmen für den Atomausstieg: Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung mit 58 Prozent die „Energiestrategie 2050“ angenommen. Danach werden keine neuen Atomkraftwerke mehr gebaut. Auf die laufenden Atommeiler hat dies zunächst keine Auswirkungen. Die Energiestrategie 2050 war seit 2011 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima vom schweizerischen Bundesrat und vom Parlament erarbeitet worden. Ein erstes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie, eine vollständige Revision des Energiegesetztes sowie Änderungen in verschiedenen weiteren Bundesgesetzen, war am 30. September 2016 vom Parlament angenommen und nun im Referendum bestätigt worden. Das verabschiedete neue Energiegesetz enthält Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Ausbau der erneuerbaren Energien wie die Sonnen- und Windenergie, Geothermie und Biomasse zu fördern. Bestehende große Wasserkraftwerke erhalten eine temporäre Förderung, da sie bei den aktuell niedrigen Energiepreisen nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Die Schweiz verfügt über fünf aktive Atomreaktoren aus den 60er und 70er Jahren mit einer gesamten Netto-Leistung von 3.333 Megawatt (MW). Sie dürfen solange weiter betrieben werden, wie sie als sicher gelten. Damit hat die Schweiz den beschlossenen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie nun gesetzlich beschossen. Berlin steigt aus der Braunkohle aus: In Berlin ist das Heizkraftwerk (HKW) Klingenberg abgeschaltet worden. In den letzten 30 Jahren war Braunkohle der Hauptbrennstoff zur Strom- und Wärmegewinnung an diesem Standort im Osten der Stadt. In Zukunft wird hier ein Erdgas-Kraftwerk eingesetzt. Das alte Kraftwerk wurde drei Jahre früher als ursprünglich geplant abgeschaltet. Vor 1980 wurde an dem Standort Steinkohle verheizt. Durch den um drei Jahre vorgezogenen Ausstieg aus der Kohle werden pro Jahr rund 600.000 Tonnen CO2 eingespart. Die Abschaltung der Braunkohleanlage ist Teil der Klimaschutzvereinbarung, die Vattenfall mit dem Land Berlin im Jahr 2009 geschlossen hatte. In die Modernisierung der am Standort vorhandenen gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen hat Vattenfall 100 Millionen Euro investiert. Im Zusammenspiel mit der geplanten neuen Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) am Standort Marzahn wird das HKW Klingenberg auch weiterhin die verlässliche Wärmeversorgung des Berliner Ostens gewährleisten, so der Konzern. Netzentgelte im Osten teils doppelt so hoch wie im Westen: Die Netzentgelte schwanken innerhalb Deutschlands stark, für Haushaltskunden im Bereich von unter 5 bis über 10 Cent je gelieferter Kilowattstunde (kWh). Besonders im Norden und Osten Deutschlands sind die Netzentgelte hoch. Die Gründe dafür liegen u.a. in der unterschiedlichen Netzauslastung und der Anzahl von (Groß-)Abnehmern. So sind die spezifischen Netzkosten in Ballungsgebieten geringer als in dünnbesiedelten Gegenden. Auch das Alter der Netze und damit verbunden ihr Restwert gehen in die Berechnung ein. Ein wesentlicher Punkt ist aber auch die Integration der erneuerbaren Energien. Die Netzkosten der deutschlandweiten Energiewende fallen in den historisch gewachsenen Netzregionen unterschiedlich stark an. Klaus Oberzig
09.06.2017 Rabattaktion für DGS-Mitglieder: Noch bis zum 26. Juli Die DGS startete zur Intersolar 2017, zusammen mit ihren Mitgliedsunternehmen Caterva und Snow Leopard Projects, eine Rabattaktion für DGS-Mitglieder. 8 Wochen lang können sich Vereinsmitglieder Sonderkonditionen auf den Stromspeicher „Caterva-Sonne“ sichern. Laut Prof. Dr. Volker Quaschning von der HTW Berlin brauchen vier von fünf Einfamilienhäusern einen Stromspeicher, um die Energiewende in Deutschland zu schaffen. Die Energiewende, dafür steht auch die DGS und arbeitet mit der Mission „100% Erneuerbare Energien bis 2050“ genau darauf hin. Doch die Energiewende ist träge geworden. Sie stockt und wird immer wieder von Politik, Wirtschaft und auch von der Gesellschaft sabotiert und zurückgestellt. Alte Energieträger werden subventioniert und neue Technologien unterdrückt und ignoriert. Die wichtigsten Eckdaten in Kürze DGS startet eine Rabattaktion vom 30. Mai bis zum 26. Juli 2017 (8 Wochen)Sonderkonditionen (gelten für alle Bestellungen, die vor Ende der Aktion schriftlich eingegangen sind): € 714,- für Frühbucher, die innerhalb der ersten 4 Aktionswochen DGS-Mitglied werden€ 649,- für vollwertige DGS-Mitglieder€ 349,- für NichtmitgliederEnergiewende für DGS-Mitglieder Mit dieser Rabattaktion möchten DGS, Caterva und Snow Leopard Projects die Energiewende beschleunigen und den DGS-Mitgliedern die Teilnahme an der Energiewende erleichtern. Alle notwendigen Informationen können Sie hier zu finden Stromspeicher, ein Schlüssel zur Energiewende Eine dieser neuen Technologien sind die Stromspeicher. Durch ihre Fähigkeit, den volatilen Strom von Sonne und Wind zu speichern und in den sogenannten Dunkelflauten (der Abwesenheit von Sonne und Wind) nutzbar zu machen, ein ganz entscheidender Schlüssel für die Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien in Deutschland. Noch hilfreicher sind Stromspeicher, die auch noch netzdienlich sind und dadurch nicht nur das Eigenheim mit Strom versorgen, sondern auch Schwankungen im Stromnetz direkt ausgleichen können und sogenannte Regelenergie betreiben. Speicher am Regelstrommarkt Der Speicher des Unternehmens Caterva besitzt eine Nutzkapazität von 18 kWh und ist momentan der einzige Stromspeicher, der nicht nur alle technischen sondern auch alle juristischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Regelstrommarkt erfüllt und dies bereits heute erfolgreich tut. Bei Stromüberschuss und negativen Börsenpreisen stellen diese Speicher in den Kellern ihrer Besitzer die Netzstabilität sicher, indem sie sich aufladen und so den Überschuss abnehmen. Bei einem Stromdefizit speist jeder Speicher Strom ins Netz ein und hält so das Netz stabil. Strom der vorher teuer ins Ausland verkauft und dann wieder zurück gekauft werden musste, bleibt so im Land. Neben der Teilnahme am Regelstrommarkt beteiligen sich die Speicherbesitzer 20 Jahre lang an den Erlösen aus der Regelenergie in Form einer Gemeinschaftsprämie. Bei passender PV-Größe erhalten sie zudem kostenfrei eine Strommenge von maximal 10.000 kWh jährlich (ebenfalls 20 Jahre lang). Bei einem Haushalt mit einem Stromverbrauch von unter 10.000 kWh im Jahr kann dies optimaler Weise dazu führen, dass 20 Jahre lang nur noch die Grundgebühr anfällt. Die Wartung ist über den Vertragszeitraum ebenfalls kostenfrei. Infoflyer zum Download Impressum
Bewusstsein schaffen - zur Sonne lenken Unter diesem Motto versteht sich die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. als Mittler zwischen Wissenschaftlern, Ingenieuren, Architekten, dem Baugewerbe, dem Handwerk, der Industrie, Behörden und Parlamenten. Diese sollen durch unsere Arbeit an einen Tisch gebracht werden, um ihre gesellschaftliche Verantwortung im Hinblick auf eine notwendige Energiewende hin zu mehr Nachhaltigkeit und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger wahrzunehmen. Halten Sie die Ziele der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. für wichtig? Dann können Sie die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. voranbringen indem Sie Mitglied werden oder finanziell die gemeinnützige Vereinsarbeit unterstützen. So können Sie auch von den Leistungen des ältesten Deutschen Vereins für erneuerbare Energien dauerhaft profitieren. Redaktion Matthias Hüttmann (Chefred.), Eva Augsten, Klaus Oberzig, Heinz Wraneschitz Mail an die Redaktion
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