am Freitag gab das Bayerische Oberste Landesgericht seine Entscheidung bekannt, dass die im Fall Wirecard von EY uneingeschränkt ausgestellten Bestätigungsvermerke keine Kapitalmarktinformation sind. Für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind das gute Neuigkeiten, aber auch für einige der geschädigten Anleger. Warum das so ist, lesen Sie in unserer heutigen Top-Nachricht.