Sehr geehrter Herr , | wie Dienstgeber- und Mitarbeiterseite der Bundeskommission in der Arbeitsrechtlichen Kommission übereinstimmend bekannt gegeben haben, wurde am 14. Juni in Fulda ein Tarifabschluss erreicht. Die 600.000 Beschäftigten in den rund 25.000 Caritas-Einrichtungen erhalten in drei Schritten zwischen 7,4 und 7,88 Prozent mehr Gehalt. Mit dem Ergebnis bleibt die Caritas im Wesentlichen auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes. Rolf Cleophas, Pressesprecher der Caritas Mitarbeiterseite (ak.mas) dazu: „Mit dem Ergebnis können wir zufrieden sein. Es ist uns gelungen, einen Abschluss zu erringen, der in seinem Niveau dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst entspricht. Besonders untere Lohngruppen profitieren von diesem Tarifergebnis. Die Mitarbeiterseite hat sich in der Tarifrunde dafür eingesetzt, den Wert Sozialer Arbeit besser zu honorieren, dem sind wir ein Stück näher gekommen.“ „Wir haben ein umfangreiches Tarifpaket geschnürt und können damit zufrieden sein“, sagt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeber. „Mit dem Abschluss bieten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Caritas weiterhin sehr gute Arbeitsbedingungen. Den Einrichtungen und Diensten verschafft das einen Vorteil im zunehmend harten Wettbewerb um Arbeitskräfte. Und wir haben erreicht, dass die Personalkosten nicht rückwirkend steigen.“ Anlass von Auseinandersetzungen sei bis zuletzt die Forderung der Mitarbeiter gewesen, Gehälter der Hilfskräfte in der Altenpflege überproportional zu erhöhen. Der Tarifabschluss sieht jetzt als Kompromiss eine zusätzliche Erhöhung dieser Gehälter um rund ein Prozent vor. „Wir wollen diese Arbeitsplätze weiterhin tariflich vergüten und bezahlen schon jetzt mindestens 25 Prozent über dem Pflegemindestlohn“, erklärt Norbert Altmann. Dem Beschluss nach sollen die Gehälter der Mitarbeiter im Verwaltungsdienst, der Technik, Medizintechnik, der Hauswirtschaft u.a. werden zum 1. Jni 2018 um 3,19 Prozent, zum 1. Januar 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um weitere 1,41 Prozent steigen. Gesundheitsberufe in Krankenhäusern und der Altenhilfe erhalten zum 1. Juni 2018 2,9 Prozent, zum 1. September 2019 3,29 Prozent und zum 1. Januar 2020 1,04 Prozent mehr Gehalt. Eine Besonderheit ist hier die überproportionalen Gehaltssteigerung für die Gruppe der ungelernten Pflegehilfskräfte. Diese erhalten ab dem 1. Januar 2020 zusätzlich zu den vereinbarten Tarifsteigerungen einen Aufschlag von durschnittlich 1 Prozent. Die Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten zum 1. Juni 2018 eine Steigerung um 3,11 Prozent, zum 1. Januar 2019 um 3,02 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,03 Prozent. Berufseinsteiger erhalten in den drei zeitlichen Schritten jeweils höhere Zuwächse. Neben den prozentualen Gehaltssteigerungen erhalten die Beschäftigten in den unteren Lohngruppen eine Einmalzahlugnen von 250 Euro. Ab dem 1. Juni 2018 erhalten Auszubildende in den Gesundheits- und Sozialberufen 50 Euro monatlich mehr und ab dem 1. Januar 2019 weitere 50 Euro. Neben den Gehaltssteigerungen beschloss die Bundeskommission auch Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen. Im Krankenhausbereich wird der Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils um einen Tag erhöht. Dienstgeber und Dienstnehmer haben zudem vereinbart, dass eine nächste allgemeine Tarifrunde erst nach Abschluss einer Reform der AVR stattfinden wird. Der bundesweite Beschluss ist nur der Auftakt für Verhandlungen in den sechs Regionen, die einen Spielraum von 15 Prozent nutzen können, um die neuen Gehaltswerte festzulegen. Erst durch die Beschlüsse der jeweiligen Regionalkommissionen erhalten die Mitarbeitenden auch tatsächlich mehr Geld. Die RK Ost und die RK Mitte tagen am 21. Juni, die RK Bayern am 27. Juni, die RK NRW am 29. Juni, die RK BW am 19. Juli und die RK Nord am 23. August. Sobald der Dienstgeberbrief und der Infobrief der Mitarbeiterseite vorliegen werden wir diese Ihnen zusammen mit dem Beschlusstext zusenden. Der Beschluss wird nach Freigabe zeitnah in die AVR-Online eingearbeitet, und steht dann allen Abonnenten zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Petra Itschert | Geschäftsführerin | Lambertus-Verlag GmbH Tel +49(0)761.36825-0 | Fax +49(0)761.36825-33
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| AVR rechtssicher anwenden - Fortbildungs- und Seminarangebote in 2018 | | Auch in 2018 können wir Ihnen wieder ein Fortbildungsprogramm anbieten, das Sie in Ihrem Arbeitsfeld praxisnah immer auf dem neuesten Stand hält. Auf vielfachen Wunsch wurde das Grundlagenseminar zum "Arbeits- und Tarifrecht für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste" auf drei Tage erweitert. Im Grundlagenseminar von Dr. Fuhrmann zu den aktuellen Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht wird vor allem die aktuelle MAVO-Novelle und deren Auswirkungen auf die Praxis im Mittelpunkt stehen. Das gesamte Fortbildungsprogramm 2018 finden Sie hier zum Download. NEU: Zweitägiges Vertiefungsseminar zur Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 bis 33 der AVR Caritas AVR-Vertiefungsseminar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach den AVR-Caritas vom 6. bis 7. November 2018 in Essen. Referentin in Nürnberg: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin. Referent in Essen: Marc Hasselmeyer, M.A., Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter, PIW Training und Beratung. ► Weitere Informationen und Anmeldung NEU auf drei Tage erweitert: Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste Dreitägiges Grundlagenseminar vom 25. bis 27. September 2018 in Bergisch-Gladbach. Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. ► Weitere Informationen und Anmeldung Kirchliches Arbeitsrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen, insbesondere Mavo-Novellierung Grundlagenseminar zum kirchlichen Arbeitsrecht am 28. November 2018 in Essen. Referent: Dr. Martin Fuhrmann, Rechtsanwalt, Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Bonn. ► Weitere Informationen und Anmeldung Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in caritativen Einrichtungen und Diensten Vertiefungsseminar am 8. November 2018 in Essen. Referentin: Jutta Schwerdle, Dozentin, Fachautorin und Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht ► Weitere Informationen und Anmeldung NEU: Seminar zur Beendigung von Dienstverhältnissen AVR-Vertiefungsseminar zur Beendigung von Dienstverhältnissen am 20. September 2018 in Frankfurt a.M. Referent: Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor ► Weitere Informationen und Anmeldungen Save the Date - Die 12. Freiburger Personalrechtstage - Die Tagung zum kirchlich-caritativen Arbeitsrecht Da die letztjährige Tagung schon sehr früh ausgebucht war, notieren Sie sich am besten schon den Termin für 2018 und melden sich frühzeitig an. Die Tagung bietet Ihnen wichtige Impulse für Ihre Personalarbeit in den Einrichtungen und Diensten der Caritas. Informieren Sie sich über relevante Änderungen in zentralen arbeitsrechtlichen Gebieten, erfahren Sie alles über die wesentlichen tarifrechtlichen Entwicklungen in diesem und im kommenden Jahr und lassen Sie sich Anregungen für Ihre tägliche Personalpraxis geben. Daneben besteht ausreichend Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Am 29. und 30. November 2018 in Freiburg. ► Weitere Informationen und Anmeldungen | |
| | AVR-Online und Zusatzmaterialien | | Immer die aktuelle AVR - als Onlineversion für alle Geräte Alle AbonnentInnen unserer Loseblattausgaben erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Für Nichtabonnenten liegt die Jahresnutzungsgebühr für eine Einzelplatzlizenz bei 99 Euro. Die Beschlüsse der Bundeskommission und der Regionalkommissionen werden schnell eingearbeitet. Aktuelle Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass sie auf einen Blick erkennbar sind. Ihre Vorteile aus der AVR-Online - Offizielle Textfassung des DCV - Ideal zur Nutzung am PC, Laptop und Tablet - Durchgeschriebene Fassungen aller Bundes- und Regionaltexte - Zeitnahe Aktualisierung - Mit gekennzeichneten Änderungen und Beschlussdatum - Kostenlos für Loseblatt-Abonnenten Zusätzlich haben alle Interessenten Zugriff auf unsere Online-Gehaltsrechner und kostenlosen AVR-Zusatzmaterialien: - Gehaltsrechner nach den offiziellen Tabellen des Deutschen Caritasverbandes (Brutto/Netto) - Musterdienstverträge und Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts zum Download - Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte mit mittlerweile 300 Urteilen - Veranstaltungshinweise zum Arbeitsrecht in der Caritas Die Materialien sind aktuell noch kostenlos unter www.lambertus.de/arbeitsrecht verfügbar. Dazu bringen Sie unser Newsletter und unser Twitterkanal immer auf den neuesten Stand in Sachen AVR. | |
| | | | Die AVR-Loseblattausgabe Gute Gründe für die AVR-Loseblattausgabe Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V. Stets inklusive der neuesten Regelungen zur Vergütung, geringfügig Beschäftigte, untere Lohngruppen und Altersteilzeit Inklusive Rahmen-MAVO Inklusive kostenlosem Zugang zur AVR-Online Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen Kostenlose Urteilsdatenbank Alle Beschlüsse werden zeitnah eingearbeitet, sobald sie von den Regionalkommissionen umgesetzt wurden. Wenn Sie noch kein Abonnent sind und zukünftig jederzeit über die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht der Caritas informiert sein möchten, abonnieren Sie am besten unsere Loseblatt-Ausgabe der AVR - wie bereits knapp 5.000 AbonnentInnen. Pro Jahr erhalten Sie zwei bis drei Ergänzungslieferungen, die Sie immer auf dem neuesten Stand im Arbeitsrecht der Caritas halten. AbonnentInnen der AVR-Loseblattausgabe erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Aktuelle Änderungen durch die Bundeskommission sowie der Regionalkommissionen werden zügig eingearbeitet. Die jeweils aktuellen Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass Sie sie auf einen Blick erkennen können. Mit der aktuellen Ergänzungslieferung erhalten Sie einen neuen Freischaltcode. In Kürze werden die alten Codes gesperrt. Bitte geben Sie dann den neuen Freischaltcode nach Aufforderung ein, um Ihr Abonnement zu legitimieren. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Grundwerk einschl. Ordner, Register, aktuellster Ergänzunglieferung und Onlineversion ISBN 978-3-7841-2732-3, 76,00 € | |
| | | Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht in der Caritas. Bewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Inklusive der Kommentierung der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 30-33. Der Praxiskommentar hat sich als unverzichtbares Hilfsmittel zum Verständnis und zur Auslegung der AVR und der immer komplexer werdenden Rechtsmaterie entwickelt. Praxiskommentar Ordner Bild Mit Ihrem Abonnement haben Sie folgende Vorteile: Inklusive kostenloser App für Tablets und Smartphones oder als Desktop-Version (mehr) Hilfreiche Inhaltsübersichten Umfangreiches Stichwortverzeichnis Musterverträge, Berechnungsbögen und Arbeitshilfen Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht Herausgeber Norbert Beyer (Hg.), Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht des DCV. Heinz-Gert Papenheim (Hg.), ehem. Professor an der KFH NRW, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht. Arbeitsrecht der Caritas - inkl. elektronischer Version Praxiskommentar zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes Grundwerk mit drei Ordnern und Register ISBN 978-3-7841-2094-2,Immer inkl. aktueller Ergänzunglieferung, 4.168 Seiten in drei Ordnern 128,00 € Autorinnen und Autoren Dr. Joachim Eder, Mitglied der Zentral-KODA, Fachbuchautor. Wolfgang Gundel, Richter am Arbeitsgericht Freiburg. Manfred Kestermann, Referent beim Caritasverband für die Diözese Münster Max Plümecke, Referent im Referat Arbeits- und Tarifrecht des Deutschen Caritasverbandes Max Riede, Rechtsberater der Diensteberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas. Bianca Kastenholz, Rechtsberaterin der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas. | |
| | Arbeitshilfen für die Praxis | |
| Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO Alle wesentlichen Änderungen durch die Novellierung der (Rahmen-) MAVO 2017 sind bereits ausführlich kommentiert: u.a. Neuregelung der §§ 1a Abs. 2, 6 Abs. 2, 24, 27a MAVO Bildung von Wirtschaftsausschüssen (§ 27b MAVO) Rechte der Gesamt-Mitarbeitervertretungen und der erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen (§ 24 MAVO) Umgang mit Fremdpersonal unter Berücksichtigung der Änderung durch das AÜG (§§ 7 Abs. 2a; 34 Abs. 1 MAVO). Die Konzeption als Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen garantiert eine fortlaufende Aktualisierung des Inhalts. Alle Änderungen in der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung und die Fortentwicklung in Rechtsprechung und Literatur werden zeitnah in die Kommentierung eingearbeitet. Einführende Erläuterungen zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ergänzen das Werk und bieten dem Leser das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand. Inklusive kostenloser elektronischer Version für Desktop und als App für Smartphones und Tablet. Freiburger Kommentar MAVO einschließlich KAGO - inkl. elektronischer Version ISBN 978-3-7841-2421-6, 1.300 Seiten 89,00 € Autorinnen und Autoren Norbert Beyer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft im Deutschen Caritasverband, Freiburg. Willi Frank, Erzbischöfliches Ordinariat, Freiburg. Dr. Hans-Günther Frey, Bonn. Wolfgang Hammerl, Bischöfliches Ordinariat Limburg. Matthias Müller, Bischöfliches Generalvikariat Trier. Dr. jur. Wilma Schulze, Caritasverband für das Bistum Essen. Martin Simon, Caritasverband für das Bistum Essen. Reiner Sroka, Bistum Augsburg. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn. Claudia Tiggelbeck, Bistum Essen. Prof. Dr. Jacob Joussen, Bochum. | |
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