heute hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: Das Klimaschutzgesetz von 2019 ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar - weil es die notwendigen, entschiedenen Treibhausgas-Reduktionen auf später verschiebt. Und so die Freiheit zukünftiger Generationen einschränkt. Ein großer Schritt für den Klimaschutz? Lesen Sie dazu unseren Kommentar.
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