Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seine Meinung zu Datenschutz. Schließlich wird in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht auf Schutz des Privat- und Familienleben geschützt. Eine gute Übersicht bietet das "Factsheet – Personal Data Protection". EMRK und DSGVO – wer bestimmt wen? Nun fragen Sie sich vielleicht, was der EGMR überhaupt zum Datenschutz zu sagen hat. Schließlich ist die DSGVO eine Verordnung der EU und die oberste Instanz zur Interpretation von Rechtsakten der EU (und vieler nationaler Regelungen) ist der EuGH. Und zudem hat die EU die Europäische Menschenrechtskonvention noch nicht ratifiziert, obwohl das in Art. 6 Abs. 2 des EU-Vertrages vorgesehen ist. Der EGMR kann hat also zum Datenschutz nichts zu meinen, möchte man meinen. Ja, das stimmt. Aber ganz so klar ist es nicht, denn nach Art. 6 Abs. 3 des EU-Vertrages sind die Grund- und Menschenrechte der EMRK Teil des Unionsrechts: „Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts." Zudem bekräftigt die EU-Grundrechte-Charta in ihrer Präambel, die Geltung der Rechte aus der EMRK in der EU. Man kann also sagen, dass es für den EuGH nicht bindend, aber dennoch beachtenswert ist, was der EGMR zum Datenschutz zu sagen hat. Schauen wir uns das Fact Sheet mal genauer an: Was steht drin? Das Factsheet ist in 5 Bereiche gegliedert. Es enthält Kurzdarstellung der Rechtsprechung des EGMR von der Erhebung bis zur Löschung von personenbezogenen Daten. Zu jedem "Lebensstadium" von Daten listet das Factsheet Kurzdarstellungen seiner Rechtsprechung mitsamt Datum und Streitparteien auf: • Erhebung personenbezogener Daten • Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten • Offenlegung personenbezogener Daten • Zugang zu personenbezogenen Daten • Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten Kostenproben gefällig? Wann ist die staatliche GPS-Überwachung von Terrorverdächtigen oder Dealer zulässig? (Uzun vs. Germany, Ben Faiza vs. France) Darf der Staat seine Bürger überwachen? (Big Brother Watch and Others v. the United Kingdom) Oder darf der Staat ein geheimes Register über seine Bürger führen? (Leander vs. Sweden) Das Factsheet listet Rechtsprechung zu allen möglichen spannenden Themen auf. So wird die Rechtsprechung zur Erhebung in folgende Kapitel unterteilt: DNA-Informationen und Fingerabdrücke, GPS-Daten, Gesundheitsdaten, Abhören von Kommunikation, Abhören von Telefonen und geheime Überwachung, Überwachung der Computernutzung der Mitarbeiter, Speichelproben, Stimmproben, Videoüberwachung Das Kapitel zur Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten ist nach Kontext der Verwendung aufgeteilt: • Im Kontext der Strafverfolgung • Im Kontext der Gesundheit(-svorsorge) • Im Verfahren der Sozialversicherungen • Speicherung in geheimen Registern • Daten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten Die Themen sind brandaktuell. Wer sich also einen Überblick über die datenschutzbezogene Rechtsprechung des EGMR machen will, wird hier schnell fündig. Eine gute Übersicht Jeder Interessierte kann sich in dem Factsheet schnell und umfassend einen Überblick über die Rechtsprechung des EGMR zu datenschutzrechtlichen Themen machen. Ob als erster Ansatzpunkt oder als unentbehrlicher Teil zur Beurteilung einer Rechtsfrage. Das Factsheet erfüllt seine Aufgabe, die oft unübersichtliche "Case Law" des EGMR zu ordnen und der Öffentlichkeit übersichtlich zur Verfügung zu stellen. Factsheet – Personal Data Protection Viel Spaß beim Lesen! Beitrag hier kommentieren |