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Ärgerlich und teuer: Finanzamt streicht Vorsteuerabzug!

Schützen Sie sich vor falschen und unvollständigen Rechnungen Ihrer Lieferanten, damit Ihnen niemand Ihren wertvollen Vorsteuerabzug streitig macht.

Nur wenn Ihr Geschäftspartner alle Pflichtangaben in seiner Rechnung zu 100% korrekt aufführt, steht Ihnen der Vorsteuerabzug auch zu. Und nur dann kommen Sie in den Genuss dieser Steuerersparnis.

Damit Sie sich diese Liquidität auch immer sichern, habe ich heute einen ganz exklusives Gratis-Angebot für Sie: Den aktuellen Ratgeber „Rechnungspflichtangaben 2016“. Mit den Checklisten und Arbeitshilfen aus diesem Ratgeber

prüfen Sie blitzschnell, ob die Eingangsrechnung alle Pflichtangaben enthält
fordern Sie einfach und elegant eine korrigierte Rechnung an
schreiben Sie in Minutenschnelle zu 100% einwandfreie Rechnungen.

Ergreifen Sie diese Chance! Den exklusiven Ratgeber gibt es nur hier, nur heute sofort zum Download!

 

   
   
Liebe Leserin, lieber Leser,

Zitate.de wünscht Ihnen heute, am 15.07.2016, einen erfolgreichen Tag.
   
   

IHR ZITAT DES TAGES:

Auf den leeren Seiten der Geschichte sind die glücklichsten Tage der Menschheit verzeichnet.

Leopold von Ranke (1795-1886), dt. Historiker


 
   
   
Ihre
Susanne Werner, Redaktion zitate.de
   
   
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