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Denn jede dieser Fallen ist richtig, richtig teuer. Besser also, Sie schalten Sie SOFORT aus. Wie? Ganz einfach! Sie brauchen nur hier zu klicken!


Finger weg von fremden Marken-Logos


Liebe Leserin, lieber Leser,

Sie verkaufen Elektrogeräte oder Designer-Kleidung? Sie bieten Reparaturen und den Austausch von Ersatzteilen an? Das Angebot vieler Händler und Dienstleister konzentriert sich nicht auf Eigenmarken, sondern auf andere, namhafte Marken, die auf dem Markt schon bekannt sind. Natürlich möchten Sie Ihre Kunden darüber informieren, welche Marken Sie verkaufen und reparieren. Sie wollen damit werben. Grundsätzlich ist das natürlich erlaubt, aber der Teufel liegt hier im Detail. Wer gegen das Markenrecht verstößt, muss Strafe zahlen.

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In Ihrer Werbung informieren Sie Ihre Kunden über Ihr Sortiment und nennen natürlich auch die Marken, die Sie verkaufen. Da Sie eine einfache Darstellung bevorzugen, bilden Sie einfach die Marken-Logos ab. Vorsicht! Fremde Marken-Logos in Ihrer Werbung sind markenrechtlich verboten. Sie können dafür eine teure Abmahnung bekommen oder gar eine Unterlassungsklage auslösen.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Die Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (ATU) hatte mit der Inspektion von VW-Fahrzeugen geworben und dabei das VW-Logo abgebildet. Die Volkswagen (VW) AG war damit nicht einverstanden, sah darin eine Beeinträchtigung ihrer Rechte an der Bildmarke "VW" und klagte erfolgreich auf Unterlassung der Werbung.

Hätte ATU lediglich die Marke "VW" in der Werbung genannt, wäre dies kein Problem gewesen. Dies ist erlaubt, wenn die Nennung der Marke für das eigene Angebot notwendig ist. Die Richter waren der Ansicht, dass das Angebot mit der Nennung "VW" oder "Volkswagen" hätte durchaus verständlich beschrieben werden können. Die Abbildung der geschützten Bildmarke wäre dagegen nicht erforderlich gewesen.
Was dies konkret für Sie bedeutet

Verzichten Sie auf bekannte Logos in Ihrer Werbung. Zugegebenermaßen ist die Versuchung groß, die Logos in Anzeigen, Broschüren, Flyern oder als Referenz auf der Internetseite abzubilden. Das kann aber teuer werden. Werben Sie daher  stattdessen ausschließlich mit der Nennung der Marken.

Wollen oder können Sie auf die Abbildung der Logos nicht verzichten, holen Sie sich unbedingt vorab die Erlaubnis des Markeninhabers ein.
Ihre

Iris Schuler
Redaktion Gründer-Wissen
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