Hartz IV Sanktionen aussetzen – was ist mit den Meldeversäumnissen? Die Sanktionen für Hartz IV-Bezieher sollen ausgesetzt werden. Dies gelte allerdings nur für die sogenannten Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II. Meldeversäumnisse fallen demnach nicht darunter, auch wenn der neue Gesetzesentwurf nicht explizit benennt, dass die Sanktionen hier weiter gelten. |