| Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar Das Bonner Urteil im ersten Cum-Ex-Verfahren ist ein Signal an alle im Verdacht stehenden Steuerhinterzieher. Es geht um Milliarden-Schäden, die nun in weiteren Prozessen verhandelt werden. Im Verdacht steht auch Börsenhändler und Software-Großaktionär Thorsten W. | |
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