Sehr geehrter Herr Do, wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt, wer hat so viel Pinke-Pinke, wer hat so viel Geld? Das sangen die Deutschen in der Karnevalssaison 1949/50. Im Jahr 2021 macht sich angesichts der hohen Corona-Kosten eine ähnlich ambivalente Stimmung breit. Wir erinnern uns: 1945 lag Deutschland in Trümmern. Die Menschen hatten kaum das Notwendigste zum Leben. 1948 änderte sich vieles von einem Tag auf den anderen: Schaufenster, die am Vortag nichts außer gähnender Leere präsentierten, zeigten Waren in Hülle und Fülle. Dieses Wunder hatte einen Namen: Währungsreform. Heute ist das Meinungsbild vergleichbar: Die Mehrheit erwartet steigende Sozialversicherungsbeiträge, höhere Steuern und anhaltend niedrige Sparzinsen wegen der Corona-bedingt angeschwollenen Staatsschulden. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die vom Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) durchgeführt wurde. So glaubt die absolute Mehrheit von 69% aller Befragten, dass die erhöhten Ausgaben im Zusammenhang mit der Pandemie für gesundheitliche Prävention und Behandlung zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen führen werden. Diese Befürchtung steigt bei den Über-60-Jährigen sogar auf 80% an. 73% befürchten eine wachsende steuerliche Eigenbelastung, sobald die Multimilliarden zurückgezahlt werden müssen. Diese Angst ist unter den Älteren besonders häufig vertreten: In den Altersgruppen ab 50 Jahre erwarten mehr als 80% Steuererhöhungen. Hinzu kommen Nachteile bei Kapitalanlage und Vermögensbildung. So gehen 54% der Befragten davon aus, dass die fortgesetzte Gelddruckpolitik dafür sorgt, dass die Zinsen niedrig bleiben. Die Sparer werden demnach mit klassischen Anlageformen weiterhin wenig Möglichkeiten haben, Vermögen zu bilden – und das auf lange Sicht. Ich hoffe, dass die bittere Medizinder Kreditfinanzierung die Wirtschaft vor dem Kollaps bewahrt und wir alle ohne allzu große Nebenwirkungen gut kuriert aus der Corona-Krise herauskommen! Ein frohes Fest und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Jahr 2021! Bleiben Sie gesund und neugierig!
In einigen Fällen müssen Vollmachten öffentlich beglaubigt werden. Das gilt etwa, wenn es um die Übertragung oder Belastung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen, das Abfassen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrags oder Anmeldungen zum Handelsregister geht. Die Vollmachten kann man – nicht ganz billig – von einem Notar beglaubigen lassen. Es geht aber auch weit preiswerter, und zwar für 10,– €, bei der Betreuungsbehörde.» Weiterlesen
Wenn ein öffentlich Bediensteter aus einem grundsätzlich berechtigten Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Vorgesetzten einlegt, ist das kein Kündigungsgrund, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am 4.2.2020 und stärkte damit die Position von Arbeitnehmern (Az. 8 Sa 483/19).» Weiterlesen
Bald ist Weihnachten. Falls Sie einen Heiratsantrag unter dem Tannenbaum planen und sich gerade auf den Weg machen, den größten Glitzerstein der Stadt zu kaufen, sollten Sie ein paar Dinge über die Schenkungsteuer wissen.» Weiterlesen
Jetzt GRATIS Software herunterladen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie sich vom Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. » Weiterlesen
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