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Kurzstrecke |
Tagesspiegel Checkpoint vom Mittwoch, 22.05.2019 | Es bleibt den ganzen Tag grau und regnerisch bei max. 14°C.. | ||
+ Justizsenator will Immobiliengeldwäsche bei Clans stoppen + Senat fürchtet Akteneinsicht zur Videoüberwachung + Abriss der Litfaßsäule aus „Emil und die Detektive“ + |
von Lorenz Maroldt |
Guten Morgen, was ist Ihnen guter Berlinjournalismus wert? Probieren Sie es doch mal aus - mit einem Checkpoint-Abo. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, Sie morgens mit dem Checkpoint in der originalen Vollversion mit allen Meldung, exklusiven Nachrichten, beliebten Rubriken, den kompletten Tipps aus dem Stadtleben, dem Comic von Naomi Fearn und einigem mehr begrüßen zu dürfen. Zur Anmeldung für den Probemonat geht es hier. Und auf diesem Platz machen wir jetzt weiter mit der Checkpoint Kurzstrecke. | ||||
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Justizsenator Dirk Behrendt will den Clans bei der Immobiliengeldwäsche den Stöpsel ziehen – drei Fachleute aus der Landgerichtsverwaltung werden zusätzlich bei der Notarrevision eingesetzt, um „bemakeltes Geld“ zu finden. Notare müssen Verdachtsfälle melden – tun sie aber meistens nicht: Von bundesweit 60.000 Meldungen p/a kam eine einzige von einem Berliner Notar. | ||||
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Ok, der Senat hält das Volksbegehren zur Videoüberwachung für verfassungswidrig – aber wie ist er zu dieser Auffassung gelangt? Und warum hält er das geheim? Sie werden es gleich wissen, als Allererste im Land Berlin, halten Sie sich schon mal fest… Im Rechtsstreit um Akteneinsicht, die der Abgeordnete Stefan Evers begehrt (VerfGH 17/19), hat die Innenverwaltung jetzt gegenüber dem Verfassungsgerichtshof Abwehrstellung bezogen – die Argumentation in dem dreiseitigen Schreiben offenbart einen Zustand des Senats, der geradezu mitleiderregend wirkt: Eine Offenlegung der internen Meinungsfindung ist demnach dazu geeignet, „das einheitliche Auftreten des Senats zu gefährden“. Und es kommt noch schlimmer: Die Einsicht in den internen Diskussionsprozess würde „die Rolle des Senats als Kollegialorgan potentiell erheblich schwächen“ und sogar die „Ausübung der Regierungsfunktion (…) stören“. Wir stellen also fest: 1) Der Senat hält sein öffentliches Auftreten offiziell für einheitlich (bei Twitter würde hier jetzt ein Prust-Smiley stehen). 2) Wenn wir wüssten, was im Senat wirklich los ist, würde uns wohl als allerletztes das Wort „kollegial“ einfallen. Und 3) Je mehr wir vom Senat wissen, desto schlechter funktioniert er. Sagt jedenfalls die Innenverwaltung. Netter Versuch! Es kommentiert Dirk Behrendt: „Wir Grünen haben Sorge, ob es noch genug Übereinkunft bei allen drei Parteien gibt.“ Checkpoint-Analyse: Offenkundig berechtigt. (Q: Interview im Tagesspiegel). | ||||
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Und hier eine neue Folge der Checkpoint-Serie „Chaos im Wahlamt Tempelhof-Schöneberg“ (Staffel 1, Episode IV) – wir beginnen mit einer Mail von Chris Ward vom 20. Mai, 10.13 Uhr… „Mein Mann Joshua Gladwin und ich haben Ihnen vor ein paar Wochen unsere Wählerregistrierungsformulare geschickt. Ein paar Tage später erhielt Josh seine Bestätigung, während ich meine noch immer nicht erhalten habe. Kann ich bestätigen, dass ich für die Europawahl registriert bin?“ Die Antwort vom selben Tag, 14.03 Uhr: „Sehr geehrter Herr Ward, leider kann ich keinen Eingang Ihres Antrags finden. Die Frist ist mit Ablauf des 5. Mai 2019 verstrichen. Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.“ Antwort von Chris Ward,14.37 Uhr: „Beide Formulare befanden sich im selben Umschlag. Es scheint mir, dass Sie sagen, mein Stimmrecht wurde entzogen, da einer Ihrer Mitarbeiter den Umschlag nicht richtig kontrolliert hat. Das ist nicht akzeptabel.“ Gestern Mittag erkundigte sich der Checkpoint im Wahlamt nach dem Fall. Um 13.23 Uhr erhielt Chris Ward eine weitere Mail aus dem Wahlamt: „Sehr geehrter Herr Ward, ich habe Ihre Mitteilung zum Anlass genommen und sämtliche Posteingänge überprüft. Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag vorliegt. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis habe ich vorgenommen.“ | ||||
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Na was kommt denn da reingeflattert? Ein „dringender Antrag“ der AfD ans Abgeordnetenhaus zur Annahme einer Entschließung, das Thema: „Antisemitismus gezielt und konsequent umsetzen“ – oje… Was würde Sigmund Freud wohl dazu sagen? Vielleicht das: „Die Schöpferkraft eines Autors folgt leider nicht immer seinem Willen; das Werk gerät, wie es kann, und stellt sich dem Verfasser oft wie unabhängig, ja wie fremd, gegenüber.“ Vielleicht würde er aber auch aus der „Psychopathologie des Alltagslebens“ zitieren, Kapitel „Versprechen“ und „Vergreifen“, wo es um die „Existenz und Aktivität unbewusster Beweggründe“ geht. Die AfD gehört laut Freud übrigens zur „ersten Verhaltensgruppe“: „Fehlleistungen sofort unkenntlich machen“. Der Antrag heißt jetzt „Kampf gegen Antisemitismus“. | ||||
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Das IT-Dienstleistungszentrum hat eine lange Leitung – und schiebt da jetzt auch noch den Wirtschaftsplan durch, wie ein Blick auf die Parlamentsdokumentation zeigt: „In seiner 41. Sitzung am 5. Dezember 2018 hat der Hauptausschuss einer Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2019, in seiner 45. Sitzung am 13. März 2019 bis zum 10. April 2019 und im Weiteren bis zum 15. Mai zugestimmt.“ Ok, wir zählen durch – eins, zwei, drei Fristverlängerungen. Und jetzt? Gibt es ein neues Schreiben von Staatssekretärin Sabine Smentek (AZ 0548I), wir lesen: „Da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen sind, wird um Fristverlängerung bis zum 7. August 2019 gebeten.“ Damit sind wir bei Nr. 4 – so wird die Fristverlängerung zur Frustverlängerung. | ||||
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