| Liebe Leserinnen, liebe Leser, im Herzen Europas klafft eine offene Wunde. Eine Wunde aus Nationalismus, ethnischen Kämpfen, religiösem Fanatismus und Orientierungslosigkeit. Aus Ignoranz und Desinteresse hat es nicht zuletzt die Europäische Union schlafwandlerisch zugelassen, dass der Balkan erneut lichterloh in Flammen steht. Als Beleg mögen die jüngsten Unruhen im Kosovo dienen, blutige Kämpfe mit vielen Verletzten und Schwerverletzten zwischen der albanischen Mehrheit und der serbischen Minderheit, die böse Erinnerungen wachrufen. Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Albanien und der Kosovo streben seit Jahren in Richtung EU. Brüssel hat diesen Staaten stets versichert, sie aufnehmen zu wollen, um sie dann doch wieder zu vertrösten und auf Zeit zu spielen. Zu viel Korruption, zu wenig Rechtsstaatlichkeit, zu wenig politische Reue gegenüber Gräueltaten aus der Vergangenheit, hieß es – zu Recht. Doch dieses Zaudern rächt sich nun. Ein Blick auf die Karte genügt, um die geopolitische Bedeutung der Länder zu verstehen. Zwischen den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und Russland liegen nur noch die von Krieg versehrte Ukraine, ein destabilisiertes Moldau und das Armenhaus Europas, Rumänien. Längst versteht es Moskau brillant, die Achillesverse der EU für sich zu nutzen, um eine russischfreundliche Achse bis zum Mittelmeer aufzubauen. In das Vakuum, das der Westen auf dem Balkan toleriert, dringt genussvoll der Kreml vor. Bei aller berechtigten Kritik an den politischen Unzulänglichkeiten in der seit Jahrhunderten geplagten Krisenregion bleibt Brüssel keine andere Wahl, als diese Länder möglichst rasch an sich zu binden. Die Regierungschefs der Beitrittskandidaten gehören mit an den Tisch, wenn wichtige Weichen für die gemeinsame Zukunft gestellt werden. Und zwar jetzt. Der Katzentisch genügt nicht mehr. Das Projekt Europa hat schon oft bewiesen, dass es attraktiver ist als nationalistische Eitelkeiten, dass es integrieren und befrieden kann. Es ist Zeit, dass auch der Balkan diese süße Frucht kosten darf. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre. Bleiben Sie uns gewogen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
|
|
---|
|
| | Am 29. Mai kam es zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen der serbischen Minderheit und der albanischen Mehrheit im Kosovo. |
|
|
---|
|
| | Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
|
|
---|
|
| | Sicherheit: Wirtschaftliche Sicherheitsstrategie Die EU-Kommission will am 20. Juni eine Europäische wirtschaftliche Sicherheitsstrategie veröffentlichen. Die Strategie soll sicherstellen, dass das Kapital und das Knowhow europäischer Unternehmen nicht genutzt werden, um die militärischen und nachrichtendienstlichen Fähigkeiten von systemischen Rivalen der EU, allen voran China, zu stärken. Diese Gefahr besteht insbesondere bei Auslandsinvestitionen europäischer Unternehmen. Die Strategie soll daher auch ein Instrument für Auslandsinvestitionen beinhalten. Steuern: Doppelbesteuerung und Steuerbetrug Die EU-Kommission will am 28. Juni einen Richtlinienvorschlag zur Einführung eines gemeinsamen EU-weiten Systems für die Quellensteuer auf Dividenden oder Zinszahlungen veröffentlichen. Zurzeit erlauben es die in der EU geltenden Verfahren zur Quellensteuererstattung/-befreiung gebietsfremden Anlegern nicht immer, ihr Recht auf Anwendung eines ermäßigten Quellensteuersatzes oder eine Befreiung von der Quellensteuer vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Teil des Vorschlags ist zudem ein System für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit unter den Steuerbehörden. Das System soll helfen, Steuerbetrug im Bereich der Quellensteuer zu verhindern und gleichzeitig Anträge auf Quellensteuererstattung und/oder Verfahren für eine Quellensteuerbefreiung schnell zu bearbeiten. |
|
|
---|
|
| | | | DSGVO: Punktuelle Änderungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung Wie sehr die Uneinigkeit der EU-Datenschutzbehörden die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verzögert, hat erneut die Entscheidung der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde im Fall Meta im Mai gezeigt. Damit der in der DSGVO geregelte Mechanismus zur Kooperation und Streitbeilegung zwischen den Behörden künftig reibungsloser funktioniert, will die Kommission einzelne Aspekte des Verwaltungsverfahrens harmonisieren, das die nationalen Datenschutzbehörden in grenzüberschreitenden Fällen anwenden. Ihren Vorschlag hierzu wird sie voraussichtlich im Juni vorlegen. Unter anderem will die Kommission Fristen für die Zusammenarbeit festlegen, Fragen zum Informationsaustausch klären und die Konsensbildung erleichtern. Eine umfassende DSGVO-Reform soll es aber nicht geben. |
|
|
---|
|
| | | | Klimawandel: EU sieht Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit gefährdet Die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik wollen am 28. Juni eine Gemeinsame Mitteilung über Klimawandel, Umweltzerstörung, Sicherheit und Verteidigung veröffentlichen. Bereits in ihrem „europäischen grünen Deal“ [COM(2019) 640] merkte die Kommission an, dass Klima- und Umweltprobleme weltweit für Instabilität sorgten, etwa durch Dürren und Überflutungen. Daher sollten die Auswirkungen der Klimapolitik verstärkt in der Außen- und Sicherheitspolitik berücksichtigt werden. So soll der CO2-Ausstoß des Militärs verringert und dessen Energieeffizienz erhöht werden. Außerdem soll militärische Ausrüstung auch unter extremen Wetterbedingungen einsatzfähig sein. |
|
|
---|
|
| | | | ESG Ratings: Regelungen für ein rasch wachsendes Marktsegment Die Kommission will am 13. Juni 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vorlegen. Diese Ratings werden mittlerweile von einer Vielzahl von Unternehmen angeboten und dienen in erster Linie der Einschätzung der Nachhaltigkeit von Emittenten und Finanzprodukten. Sie ergänzen damit auch reine Bonitätseinschätzungen, wie sie von Ratingagenturen klassischerweise vorgenommen werden. Im Rahmen des Vorschlags will die Kommission nun zunächst eine einheitliche Definition von ESG-Ratings in der EU etablieren. Zudem sollen die Anbieter von ESG-Ratings zu mehr Transparenz hinsichtlich ihrer Geschäftspraktiken und der von ihnen verwendeten Methoden bei der Nachhaltigkeitsbewertung verpflichtet werden. Auch sollen Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei den Anbietern geschaffen und die Anbieter strenger beaufsichtigt werden. Hierbei könnte die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA eine wichtige Rolle spielen. Mit den neuen Vorgaben soll unter anderem die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der ESG-Ratings verbessert, Grünfärberei vorgebeugt und das Vertrauen in diesen wachsenden Markt gestärkt werden. Offenes Finanzwesen: Kommission strebt neuen Rechtsrahmen an Die Kommission will am 28. Juni 2023 einen Rechtsrahmen für das offene Finanzwesen („Open Finance“) vorlegen. Dreh- und Angelpunkt dieser Initiative ist ein erweiterter Zugang von Drittanbietern auf die Daten von Kunden von Anbietern von Finanzdienstleistungen, der über die bereits seit einigen Jahren bestehenden Zugriffsrechte auf Zahlungskontodaten hinausgeht. Diese Zugriffsrechte wurden bereits mit der 2. Zahlungsdiensterichtlinie eingeführt [(EU) 2015/2366, s. cepAnalyse 10/2014]. Ein erweiterter Zugriff zu Finanzdaten könnte etwa im Bereich von Wertpapier- und Sparkonten sowie Versicherungsverträgen ermöglicht werden. Das Ziel der Kommission besteht darin, den Zugang Dritter zu Daten im Finanzsektor und deren Weiterverwendung zu erleichtern. Auch die Interoperabilität der Finanzdaten soll verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll ferner die Art und Weise der Zustimmung zum Zugriff auf Daten durch Dritte und die damit verbundene Haftung regeln. Laut Kommission reichen die bestehenden datenbezogenen horizontalen EU-Rechtsvorschriften – insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (cepAnalyse 36/2012), das Daten-Governance-Gesetz (s. cepAnalyse 6/2021), das Gesetz über digitale Märkte (s. cepAnalyse 14/2021 und cepAnalyse 15/2021) und das Datengesetz (s. cepAnalyse 11/2022) – nicht aus, um ein offenes Finanzwesen zu schaffen. Neue Regeln im Zahlungsverkehr: Erster Schritt zur dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD III) Die Kommission will am 28. Juni 2023 einen Entwurf für eine dritte Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD III) veröffentlichen. Aufgrund der rasanten Marktentwicklungen im Zahlungsverkehr gelten einige Vorschriften der 2015 angenommenen zweiten Zahlungsdiensterichtlinie [PSD II, (EU) 2015/2366, s. cepAnalyse 10/2014] als nicht mehr zeitgemäß. Der Vorschlag soll vor allem den Umfang der Marktteilnehmer, für die die Richtlinie gelten soll, neu definieren. FinTech-Unternehmen bieten immer mehr innovative Dienstleistungen an wie digitale Brieftaschen und verändern damit das Marktumfeld. Um weiterhin faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, will die Kommission daher gezielte Anpassungen am Anwendungsbereich der Richtlinien, bei den Ausnahmen vom Anwendungsbereich und bei den Begriffsbestimmungen vornehmen. Außerdem ist die Einführung neuer Präventionsmechanismen gegen Zahlungsbetrug zu erwarten. Darüber hinaus sollen die Regelungen für den internationalen Zahlungsverkehr angepasst werden. Digitaler Euro: EU-Kommission steckt Rahmen für Einführung ab Die Kommission will am 28. Juni 2023 erste legislative Maßnahmen zur möglichen Einführung eines digitalen Euro vorlegen. Zwar ist allein die Europäische Zentralbank (EZB) für die Ausgabe und technische Ausgestaltung eines digitalen Euro zuständig. Die Kommission muss jedoch einige zentrale Aspekte regeln, bevor der digitale Euro Wirklichkeit werden kann. Die Kommission will insbesondere vorschlagen, dass auch der digitale Euro eine Form von Zentralbankgeld sein kann. Bisher beschränkt sich Zentralbankgeld auf (physische) Euro-Banknoten und -Münzen. Zudem sollen im Rahmen der Initiative die wesentlichen (Gestaltungs-)Merkmale des digitalen Euro festgelegt werden. So soll etwa bestimmt werden, dass der digitale Euro von privaten Zahlungsdienstleistern in Umlauf gebracht wird und diese hierfür eine Kompensation erhalten. Ferner soll ausgeschlossen werden, dass der digitale Euro zu einem großen Wertaufbewahrungsmittel („store of value“) wird, der die Rolle der Banken als Intermediäre gefährden könnte. Auch sollen die Regelungen dafür sorgen, dass einerseits die Privatsphäre der Nutzer des digitalen Euro gewahrt bleibt, andererseits aber auch keine neuen Geldwäscherisiken entstehen. Ferner wird die Kommission aller Voraussicht nach vorschlagen, dass dem digitalen Euro der Status als gesetzliches Zahlungsmittel gewährt wird, und erstmals in den EU-Rechtsvorschriften explizit verankern, dass dies auch für Euro-Banknoten und -Münzen gilt. Ferner könnte die Kommission die Überarbeitung weiterer EU-Vorschriften vorschlagen, etwa um den Umgang mit digitalen Währungen zu regeln, die außerhalb des Euroraums ausgegeben werden. Bereits im Juli 2021 hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine Untersuchungsphase zur Ausgestaltung eines digitalen Euro gestartet. Im Oktober 2023 will die EZB die Ergebnisse dieser Untersuchung präsentieren. Anschließend soll eine etwa dreijährige Test-, und Entwicklungsphase („Umsetzungsphase“) starten. Erst wenn diese Phase erfolgreich abgeschlossen ist, also wohl 2026, könnte der digitale Euro Realität werden. |
|
|
---|
|
| | | | Mentale Gesundheit: Kommission will psychische Erkrankungen eindämmen Bereits im September 2022 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union eine neue Initiative zur psychischen Gesundheit an. Es habe sich gezeigt, dass bereits vor der Pandemie einer von sechs Menschen in der EU an einer psychischen Erkrankung litt. Die Pandemie und die Krisen in jüngster Zeit haben ihrerseits zu weiteren Belastungen mit langfristigen Folgen geführt. Die direkten und indirekten Kosten infolge schlechter psychischer Gesundheit werden auf mehr als 4% des BIP in den EU-Staaten geschätzt. Mit der EU-Strategie zur mentalen Gesundheit soll eine an der Prävention ausgerichtete Herangehensweise an die psychische Gesundheit gefördert und das Thema in alle EU-Politikbereiche eingebunden werden. Es werden Maßnahmen zur Förderung einer guten psychischen Gesundheit, zur Prävention psychischer Probleme, zur Früherkennung und zur Bekämpfung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz erwartet. |
|
|
---|
|
| | | | Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im sogenannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem Newsletter im vergangenen Monat zusammenstellt: |
|
|
---|
|
| | Trilog-Einigung zu geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse Am 2. Mai 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse [COM(2022) 174] erzielt. Bislang besteht ein solcher Schutz für Lebensmittel und Getränke, etwa für Parmaschinken oder Champagner. Der Schutz soll nun auf andere Produkte erweitert werden, deren Eigenschaften wesentlich mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängen wie zum Beispiel Solinger Messer, Meißner Porzellan oder Muranoglas. |
|
|
---|
|
| | | Trilog-Einigung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) Am 28. März wurde eine vorläufige politische Einigung über eine neue Verordnung zur Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe [AFIR, s. cepAnalyse 6/2022] erzielt. Demnach müssen die EU-Mitgliedstaaten entlang der Hauptstrecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Kernnetz) für ausreichend E-Ladestationen und Wasserstoff-Tankstellen sorgen. So muss es ab 2026 alle 60 km für E-Pkw und E-Vans eine Lademöglichkeit mit wenigstens 400 kW Leistung geben, ab 2028 mit 600 kW. Für E-Lkw muss es alle 120 km eine Ladestation (1.400–2.800 kW) geben. Zudem müssen alle gesicherten Lkw-Parkplätze mindestens über zwei Ladestationen verfügen. Ab 2031 muss es alle 200 km eine Wasserstoff-Tankstelle geben. |
|
|
---|
|
| | | Kryptowerte: Stärkung der Zusammenarbeit nationaler Steuerbehörden Am 16. Mai 2023 hat der Rat eine Einigung über eine Überarbeitung der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erzielt. Die Kommission hatte die Überarbeitung bereits im Dezember 2022 insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verwendung von Kryptowerten wie Kryptowährungen, Stablecoins oder E-Geld Token angestoßen. Diese werden vermehrt als Zahlungs- beziehungsweise Investitionsinstrument genutzt. Aufgrund ihres Charakters fällt es den Steuerbehörden jedoch schwer zu prüfen, ob dabei die einschlägigen Steuervorschriften eingehalten werden. Um Steuervermeidungs- und Steuerhinterziehungsrisiken zu verringern, soll die überarbeitete Richtlinie den Austausch von relevanten Informationen zwischen den nationalen Steuerbehörden verbessern. Da das Europäische Parlament bei diesem Gesetzgebungsverfahren nicht mitentscheiden darf, ist die Ratseinigung bereits ein wesentlicher Fingerzeig für den endgültigen Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens. ESAP: Einigung über zentralen EU-Zugangspunkt zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen Am 23. Mai 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Einrichtung einer zentralen Stelle für den Zugang zu öffentlichen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen über Unternehmen und Anlageprodukte (European Single Access Point, ESAP) erzielt. Die EU-Kommission hatte bereits im November 2021 Vorschläge zur Schaffung eines solchen zentralen Zugangspunkts vorgelegt [COM(2021) 723, COM(2021) 724 und COM(2021) 725]. Mit ESAP soll ein einheitlicher, kostenloser und digitaler Zugangspunkt zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen geschaffen werden, der unter anderem die Entscheidungsfindung von Anlegern erleichtern soll. ESAP soll dabei insbesondere all jene Informationen bündeln, die Unternehmen bereits aufgrund einer Vielzahl bestehender europäischer Finanzmarktregularien veröffentlichen müssen. Die ESAP-Plattform soll bis zum Sommer 2027 verfügbar sein und dann schrittweise in drei Phasen Finanz- beziehungsweise Nachhaltigkeitsinformationen aufnehmen. Zunächst soll ESAP Informationen, die aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 zu Leerverkäufen, der Prospektverordnung [(EU) 2017/1129, s. cepAnalyse] und der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG zu veröffentlichen sind, beinhalten. Anschließend sollen Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor [(EU) 2019/2088, s. cepAdhoc] der Verordnung über Ratingagenturen [(EG) Nr. 1060/2009, cepAnalyse] und der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 integriert werden. Schließlich sollen Informationen aus rund 20 weiteren Rechtsakten folgen, unter anderem aus der Verordnung über Eigenkapitalanforderungen [(EU) Nr. 575/2013, s. cepAnalyse] und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente [(EU) Nr. 600/2014, s. cepAnalyse]. Das Europäische Parlament und der Rat müssen der nun erzielten vorläufigen politischen Einigung noch offiziell zustimmen. Dies ist für die kommenden Monate zu erwarten. |
|
|
---|
|
| | Finanzmärkte |Verbraucher |
|
|
---|
|
| Verbraucherkredite: Trilog-Einigung auch vom IMCO-Ausschuss bestätigt Bereits im Juni 2021 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie vorgelegt [COM(2021) 347, s. cepAnalyse 4/2022]. Die Reform wurde angestoßen vor dem Hintergrund, dass sich der Verbraucherkreditmarkt vor allem auch durch die Digitalisierung spürbar verändert hat. Die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission [zu den Verhandlungspositionen s. cepDossier 8/2022] hatten sich im Dezember 2022 im Grundsatz geeinigt. Anschließend kam es jedoch noch zu weiteren Verhandlungen. Inhaltlich sieht die Trilog-Einigung insbesondere vor, dass zum Beispiel Kredite unter 200 Euro zwar in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, die Mitgliedstaaten solche Kredite jedoch von bestimmten Informationspflichten befreien können. Mit Blick auf ein „ewiges“ Recht zum Widerruf ist vereinbart worden, dass dieses nun grundsätzlich zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss verfallen soll. Letztlich ist das Diskriminierungsverbot im Richtlinientext verblieben und wurde mit Blick auf den ursprünglichen Kommissionsvorschlag nur sehr rudimentär eingeschränkt. Demnach können unterschiedliche Konditionen angeboten werden, wenn dies nach sogenannten objektiven Kriterien gerechtfertigt ist. Der Rat hat seine Zustimmung zur Trilog-Einigung bereits signalisiert. Nachdem der IMCO-Ausschuss die Einigung im Mai bestätigt hat, bedarf es nun noch der formalen Zustimmung des Plenums des Europäischen Parlaments und der aus verfahrenstechnischer Sicht notwendigen formalen Zustimmung des Rates, bevor die neue Verbraucherkredit-Richtlinie in Kraft treten kann. Das Europäische Parlament wird wohl in seiner September-Sitzung beraten und eine Entscheidung fällen. |
|
|
---|
|
| | | Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
|
|
---|
|
| | Gefährliche Chemikalien: Verbot der Herstellung und Ausfuhr Gemäß der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit [COM(2020) 667] sollen Chemikalien inhärent sicher und nachhaltig produziert und verwendet werden, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die Kommission bemängelt, dass Chemikalien, die aufgrund ihrer Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt innerhalb der EU verboten sind, dennoch in der EU hergestellt und exportiert werden können. Sie will dies verbieten und Meinungen einholen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 31. Juli 2023. Zur Konsultation Umweltverschmutzung: Anwendung des Verursacherprinzips Die Kommission erarbeitet derzeit Empfehlungen für eine bessere Umsetzung des Verursacherprinzips, um sicherzustellen, dass die Verursacher von Umweltverschmutzung dafür aufkommen. Durch die Konsultation will sie Informationen gewinnen, inwiefern das Verursacherprinzip bereits angewendet wird und wie es bestmöglich umgesetzt werden kann. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 4. August 2023. Zur Konsultation |
|
|
---|
|
| | | Reform der allgemeinen Arzneimittelvorschriften: Kommissionsvorschlag veröffentlicht Die Kommission hat Ende April eine umfassende Reform der Arzneimittelvorschriften vorlegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, einen Binnenmarkt für Arzneimittel zu schaffen und den Standort Europa zu stärken. Angesichts der aktuellen Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten will die Kommission die Versorgungssicherheit gewährleisten und den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. Zudem sollen Anreize zur Entwicklung neuer Medikamente gegen seltene Krankheiten und neuer Antibiotika (s. dazu cepInput 2/2023) geschaffen werden. Interessenträger können ihre Meinung zum Kommissionsvorschlag abgeben. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. Juli 2023. Zur Konsultation Ergänzende Schutzzertifikate: Kommissionsvorschlag veröffentlicht Die Kommission hat Ende April eine umfassende Reform des Patentrechts vorgelegt. Diese beinhaltet unter anderem auch eine Reform der sogenannten ergänzenden Schutzzertifikate („Supplementary Protection Certificates“, SPC). Da zwischen Patentanmeldung und Marktzulassung eines Arzneimittels oft mehr als acht Jahre vergehen (s. cepAnalyse 35/2018), sollen SPC einen zusätzlichen Schutz des geistigen Eigentums der Patentinhaber gewähren. SPC sollen so Anreize schaffen, neue Arzneimittel zu erforschen und auf den Markt zu bringen. Da SPC von nationalen Patentämtern erteilt und derzeit unterschiedlich gehandhabt werden, zielt der Kommissionsvorschlag darauf ab, diese Fragmentierung zu reduzieren. Interessenträger können ihre Meinung zum konkreten Kommissionsvorschlag abgeben. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. Juli 2023. Zur Konsultation |
|
|
---|
|
| | | Standardessenzielle Patente: Kommissionsvorschlag veröffentlicht Die Kommission hat Ende April eine umfassende Reform des Patentrechts vorgelegt. Diese beinhaltet unter anderem auch einen Vorschlag zu sogenannten standardessenziellen Patenten. Erfasst werden solche Patente, die Technologien schützen, die für einen Standard erforderlich sind. In der Mobilfunkbranche sind dies aktuell etwa 4G- oder 5G-Standards. Standardessentielle Patente sind von besonderer Bedeutung, da Unternehmen das Recht benötigen, die durch das Patent geschützte Technologie zu nutzen, um einen Standard erfüllen zu können. Interessenträger können ihre Meinung zum konkreten Kommissionsvorschlag abgeben. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. Juli 2023. Zur Konsultation |
|
|
---|
|
| | | 12.-13. Juni 2023 Luxemburg Treffen des Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz. Es geht unter anderem um EU-Vorschriften zur Plattformarbeit. 12.-15. Juni 2023 Straßburg Sitzung des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um das Europäische Gesetz über Künstliche Intelligenz. 15. Juni 2023 Luxemburg Treffen der Euro-Gruppe.* 16. Juni 2023 Brüssel Treffen des Rats „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN). Es geht insbesondere um die Kleinanlegerstrategie (s. cepStudie), die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung und das EU-Paket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. 19.-20. Juni 2023 Stockholm Expertentreffen. Es geht um das Thema globale Gesundheit. 27. Juni 2023 Luxemburg Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten. * 29.-30. Juni 2023 Brüssel Treffen des Europäischen Rates. * * Die genaue Agenda war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt |
|
|
---|
|
| | Ausgewählte cepPublikationen |
|
|
---|
|
| cepInput: Empowering EU-Voters |
|
|
---|
|
| | In einem Jahr wählt Europa. Doch wie legitim und demokratisch ist ein Urnengang, wenn nur wenige hingehen, keine einheitlich verbindlichen Regeln gelten und Spitzenkandidaten zu Nebenfiguren verkümmern? Das Centres for European Policy Network (cep) pocht auf einheitliche Modalitäten, Themen und Kampagnen zur Stärkung des Parlamentes. Das Wahlalter sollte EU-weit auf 16 sinken. Zum cepInput |
|
|
---|
|
| | cepAdhoc: Vorteil Ukraine: Wie KI die Kräfteverhältnisse im Krieg verändert |
|
|
---|
|
| | Drohnen, Algorithmen, Aufklärung: Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend zum Gamechanger im Ukraine-Krieg. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat die technischen Fähigkeiten Kiews und Moskaus untersucht. Das Ergebnis: Die Vorteile liegen klar bei der Ukraine. Der Einsatz von militärischer KI wirft die Frage nach Regeln für die Kriegsführung im Zeitalter autonomer Waffen auf. Zum cepAdhoc |
|
|
---|
|
| | cepInput: Marktinstrumente für eine klimaneutrale Industrie |
|
|
---|
|
| | Revolution mit Risiken: Europas energieintensive Wirtschaft ohne Einbußen für Industrie und Wohlstand rasch von fossilen Ressourcen zu entkoppeln, ist technologisch und regulatorisch heikel. Das Centrum für Europäische Politik (cep) schlägt insbesondere Klimaschutzverträge und grüne Leitmärkte vor. Die Kosten für die Dekarbonisierung allein für Stahl belaufen sich nach cep-Berechnungen EU-weit auf bis zu 12 Milliarden Euro im Jahr. Zum cepInput |
|
|
---|
|
| | cepAnalyse: Listing Act - Mehrstimmrechtsaktien |
|
|
---|
|
| | Google, Apple, Meta: In den USA, Asien und der EU wird verstärkt auf sogenannte Mehrstimmrechtsaktien gesetzt. Sie sollen kleinen Familienbetrieben, Start-ups und Gründern den Gang an die Börsen schmackhaft machen und sie vor den Gefahren feindlicher Übernahmen schützen. Die EU will Mehrstimmrechtsaktien unter Auflagen einheitlich zulassen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht in diesem Vorhaben mehr Licht als Schatten. Zur cepAnalyse |
|
|
---|
|
| | cepInput: Das richtige Rezept für das Metaverse |
|
|
---|
|
| | Diagnose, Therapie, Prävention: Virtuelle Welten, bekannt als Metaverse, werden das Gesundheitswesen revolutionieren. Die Kommission will im Juli eine EU-Metaverse-Strategie vorlegen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht für das Gesundheitswesen gewaltige Chancen, pocht jedoch zum Schutz persönlicher Daten auf ein verbindliches Gütesiegel. Zum cepInput |
|
|
---|
|
| | cepAdhoc: Rekordbußgelder für Datentransfers in die USA |
|
|
---|
|
| | Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde hat eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Mrd. Euro gegen die amerikanische Facebook-Mutter Meta verhängt. Hintergrund ist die Weiterleitung personenbezogener Daten europäischer Nutzer in die USA. Meta ist aufgefordert, auch den laufenden Datentransfer zu stoppen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die Entscheidung für folgerichtig. Zum cepAdhoc |
|
|
---|
|
| | | Die neue internationale Webseite „Common Ground of Europe” geht auf eine Initiative des Centres for European Policy Network (cep) zurück. Auf commongroundeurope.eu sammelt das cep vor allem englischsprachige Beiträge, Artikel und Interviews von Entscheidungsträgern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir laden Sie herzlich dazu ein, durch unser Schaufenster nach Europa zu blicken. Im Folgenden finden Sie Beispiele aus dem vergangenen Monat. |
|
|
---|
|
| Green Industry: From Zero to Hero Lithium batteries, PV modules, fuel cells: The industrial world turns into green. Europe has to find its own way. Although it has to be a way of cooperation with strategic partners and smart diversification, it's as good a chance of becoming strategically autonomous. Zum Artikel |
|
| |
---|
|
| | Ticking Time Bomb Cybersecurity Cyberattacks mark one of the most dangerous risks for EU’s economy. Brussels wants to protect its key industries by improving the low cybersecurity level. Why it’s crucial to establish an effective system of legislation. Zum Artikel |
|
| |
---|
|
| | Smart, Green and Clean: This is the Innovation that the EU Economy Needs The Net Zero Industry Act is the European answer to the block’s need to boost long-term social and economic progress by reinventing its approach to innovation and to investments in the strategic cleantech industry sector. It is time for Member States to take up the challenge and deliver. Zum Artikel |
|
| |
---|
|
| | | Liebe Leserinnen, liebe Leser, Reichskanzler Otto von Bismarck sagte auf der Berliner Balkankonferenz 1878, der Balkan sei ihm nicht die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Grenadiers wert. Der Preis, den Europa heute für die Befriedung und Integration des Balkans zahlen müsste, fiele deutlich unblutiger aus. Ihr Dr. Jörg Köpke |
|
|
---|
|
| | Empfehlen Sie unseren Newsletter weiter oder melden Sie sich an! |
| |
|
---|
|
| |
|
|
|
|