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Liebe Leserinnen, liebe Leser, Emmanuel Macron heißt der alte und neue Staatspräsident Frankreichs. Seine Wiederwahl löste in Europa, zumindest im demokratischen Teil des alten Kontinents, einen Stoßseufzer der Erleichterung aus. Immerhin verhinderte Macrons Sieg den Einzug der Rechtsextremistin Marine Le Pen in den Élysée-Palast und damit ein Zerbersten der Europäischen Union. Nicht auszudenken, wie sich deren Haltung gegenüber der russischen Aggression in der Ukraine verändert hätte, wäre es Putin-Freundin Marine Le Pen gelungen, in Paris an die Macht zu kommen. Doch ist nun auf einmal alles wieder gut? Mitnichten. Mehr als 40 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten in der Stichwahl am 24. April für eine Rechtspopulistin. Marine Le Pen hat sich als zweitstärkste politische Kraft in Frankreich etabliert. Sie wird nicht lockerlassen, in fünf Jahren ihr Ziel zu erreichen, französisches Staatsoberhaupt zu werden. Soll das verhindert werden, muss Macron jede Menge innenpolitischer Scherben zusammenkehren, soziale Spannungen abbauen, die Energiewende forcieren, vor allem jedoch glaubhaft dem Eindruck entgegentreten, er sei nur der Präsident einer kleinen, wohlhabenden Elite. Die Gefahr einer autokratischen, antidemokratischen Disruption beschränkt sich nicht allein auf die französische Innenpolitik. Innerhalb der Union stehen einige Regierungen mit den Werten einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Allen voran Ungarns ebenfalls wiedergewählter Regierungschef Viktor Orban, der mit dem Austritt seines Landes aus der EU droht, russisches Gas in Rubel zahlen will und Waffenlieferungen an Kiew torpediert. Dass Brüssel inzwischen Zähne zeigt und Budapest Fördermillionen streicht, war überfällig, soll die Union nicht von innen heraus morsch werden. Dass das faschistoide Russland unter Diktator Wladimir Putin gemeinsam mit dem staatsparteigelenkten China ein demokratiefeindliches Gegengewicht zum Westen schmieden will, macht die Weltlage nicht unbedingt entspannter. Das Centrum für Europäische Politik wird sich weiterhin und dringender denn je darum bemühen, ordnend aufzuklären und ein verlässlicher Ratgeber zu sein. Bleiben Sie uns gewogen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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Zwei Wahlsieger, zwei Systeme: Während Frankreichs Präsident Emmanuel Macron (r.) mehr Europa wagen will, kämpft Ungarns Premier Victor Orban für mehr nationalstaatliche Souveränität – oftmals jenseits rechtsstaatlicher Prinzipien. |
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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REPowerEU 1: Maßnahmenvorschläge Die Kommission will am 18. Mai im Rahmen ihrer REPowerEU-Strategie [COM(2022) 108; cepAdhoc 4/2022] zahlreiche Maßnahmen für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung in der EU vorschlagen. Diese sollen die Abhängigkeit von russischen Energieimporten möglichst schnell beenden, Belastungen von Haushalten und Unternehmen infolge hoher Energiepreise abfedern und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. REPowerEU 2: Neuausrichtung der EU-Energiediplomatie Die Kommission will am 18. Mai im Rahmen ihrer REPowerEU-Strategie [COM(2022) 108; cepAdhoc 4/2022] ihre Pläne für eine Neuausrichtung der internationalen Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Energiebereich (EU-Energiediplomatie) vorstellen. Hierdurch soll der weltweite Zugang der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieversorgung sichergestellt werden. |
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Finanzdienstleistungen: Fernabsatz an Verbraucher Die Kommission will am 11. Mai einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie (2002/65/EG) über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher vorlegen. Die Richtlinie enthält insbesondere Vorschriften zu Informationspflichten gegenüber Verbrauchern vor dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung sowie Regelungen zum Widerrufsrecht. Die Kommission will die Richtlinie nun überarbeiten, da auch beim Fernabsatz die Digitalisierung Einzug erhalten hat und seit 2002 viele neue Produkte, Akteure und Vertriebswege hinzugekommen sind. DEBRA: Reduktion der Bevorzugung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung Die Kommission will am 11. Mai einen Gesetzgebungsvorschlag zur Etablierung eines Freibetragssystems für die Finanzierung mit Eigenkapital von Unternehmen (Debt Equity Bias Reduction Allowance – DEBRA) vorlegen. Ziel ist es, der steuerbedingten Bevorzugung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung zu begegnen, der steuerbedingten Verzerrung von Investitionsentscheidungen vorzubeugen sowie einer Anhäufung von Schulden bei Unternehmen entgegenzuwirken. |
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im so genannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem vergangenen Newsletter zusammengestellt: |
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Trilog-Einigung zum Gesetz über digitale Dienste Am 23. April 2022 wurde eine politische Einigung über das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erzielt. Der DSA richtet sich an Online-Vermittler wie soziale Netzwerke und Marktplätze, zum Beispiel Facebook und Amazon. Er soll unter anderem gewährleisten, dass Plattform-Anbieter Maßnahmen gegen die Verbreitung von gefährlichen Waren, Kinderpornographie, terroristischen Inhalten und anderen illegalen Inhalten ergreifen. Verboten werden soll gezielte Werbung, die sensible Daten wie sexuelle Orientierung, politische Meinung oder Gesundheitsdaten enthält oder sich an Minderjährige richtet. Verboten werden sollen zudem „dark patterns“, das heißt manipulative Designs, die Menschen zum Beispiel dazu bringen sollen, einer Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen, beispielsweise indem die Zustimmung gegenüber der Ablehnung deutlich hervorgehoben ist. Außerdem müssen Nutzer die Option haben, einen Mechanismus zur Empfehlung von Inhalten zu wählen, der nicht auf Profiling basiert. Zudem dürfen soziale Netzwerke Nutzer nur dann sperren und ausschließen, wenn sie diese darüber informiert haben. Die Nutzer können die Entscheidung eines sozialen Netzwerks anfechten und eine finanzielle Entschädigung von digitalen Unternehmen verlangen, wenn diese die DSA-Vorgaben nicht einhalten. Marktplätze wie Amazon und Airbnb müssen zudem die Identität ihrer Geschäftskunden feststellen. |
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Bankenabwicklung: Überarbeitetes EU-Regelwerk Am 28. April 2022 wurde eine politische Einigung zum überarbeiteten EU-Regelwerk der Bankenabwicklung erzielt. Die neue Verordnung, auch „Daisy Chain“ genannt, ist Teil der Bestrebungen der EU-Kommission zur Verwirklichung der Bankenunion. Sie sieht Änderungen an den EU-Eigenkapitalvorschriften sowie an der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie vor und soll die Abwicklungsfähigkeit von Banken verbessern. Insbesondere sollen Barrieren abgebaut werden, die verhindern, dass in finanzielle Schwierigkeiten geratene Banken mit privaten Mitteln rekapitalisiert werden. Der Rat und das Europäische Parlament müssen noch formal zustimmen, bevor die Verordnung in Kraft treten kann. |
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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Notfallinstrument: Bessere Vorbereitung und Reaktion auf Krisen Die Grenzschließungen im Frühjahr 2020 im Zuge der COVID-19-Pandemie sowie die Invasion Russlands in die Ukraine haben laut EU-Kommission gezeigt, dass der Binnenmarkt Schwierigkeiten hat, mit unvorhergesehenen Krisen umzugehen. Konkret sieht die EU-Kommission die Gefahr, dass solche und ähnliche Krisen den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt erheblich behindern und Lieferketten unterbrechen. Ein Notfallinstrument soll die Politik dabei unterstützen, Störungen des Binnenmarkts vorherzusehen und zu verhindern sowie sich auf Krisen vorzubereiten und auf diese zu reagieren. Dazu will die Kommission unter anderem Lieferketten systematisch identifizieren und überwachen sowie strategische Vorräte an Rohstoffen gemeinsam beschaffen. In ihrer Konsultation will die Kommission Meinungen hierzu einholen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 11. Mai. 2022. Zur Konsultation |
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Geldmarktfonds: Evaluation der EU-Verordnung Die EU-Verordnung zu Geldmarktfonds [(EU) 2017/1131, s. cepAnalyse 43/2014] gilt seit 2019. Sie soll Kredit- und Liquiditätsrisiken, mit denen Geldmarktfonds während der Finanzkrise konfrontiert waren, identifizieren. Zudem soll sie den Schutz der Anleger stärken und die Aufsicht über Geldmarktfonds verbessern. Bis zum Sommer 2022 muss die Kommission einen Bericht über die Funktionsweise der Verordnung vorlegen. Mit der Konsultation will die Kommission in Erfahrung bringen, inwiefern die Vorschriften der Verordnung angemessen sind und ob sie gegebenenfalls angepasst werden sollten. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 13. Mai 2022. Zur Konsultation Ratings: Neue Vorgaben für ESG-Ratings sowie zu ESG-Faktoren bei Kreditratings Im Juli 2021 veröffentlichte die Kommission eine neue Sustainable-Finance Strategie [COM(2021) 390, s. cepInput 14/2021]. In dieser Strategie kündigte sie auch Maßnahmen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) an sowie zur stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in Kreditratings. Mit Hilfe der Konsultation will die Kommission nun einerseits einen besseren Einblick in die Funktionsweise des Marktes für ESG-Ratings gewinnen und andererseits Informationen einholen, wie Ratingagenturen ESG-Risiken in ihre Bonitätsbewertung einbeziehen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 6. Juni 2022. Zur Konsultation Digitaler Euro: EU-Kommission eruiert nächste Schritte Seit einiger Zeit wird in der EU die Einführung eines digitalen Euro diskutiert. Die Mitglieder des Euro-Gipfels riefen im März 2021 in einem Statement dazu auf, die Sondierungsarbeiten zur Implementierung eines digitalen Euro voranzutreiben. Im Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) einen Bericht über den digitalen Euro. Mit der Konsultation will die Kommission insbesondere Meinungen einholen zu den Bedürfnissen und Erwartungen der Nutzer an einen digitalen Euro, zu dessen Rolle für den Massenzahlungsverkehr in der EU, zum Status des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel und zu den Auswirkungen des digitalen Euro auf den Finanzsektor und die Finanzstabilität. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 14. Juni 2022. Zur Konsultation |
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Textilien: Anforderungen an Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit Die Kommission hat im Rahmen ihres Aktionsplans Kreislaufwirtschaft [COM(2020) 98; s. cepAnalyse 5/2020] eine EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien [COM(2022) 141] vorgestellt. Demnach sollen Textilien so gestaltet werden, dass sie langlebiger sind sowie leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Hierzu will die Kommission verbindliche Anforderungen an die Gestaltung von Textilien im Rahmen der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung festlegen [COM(2022) 142]. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 15. Mai 2022. Zur Konsultation Nachhaltige Produkte: Neue Ökodesign-Verordnung Die Kommission hat eine Konsultation zu ihrem Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung [COM(2022) 142] eingeleitet, die die geltende Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] ablösen soll. Künftig sollen Ökodesign-Anforderungen für einen größeren Kreis „nachhaltiger Produkte“ entwickelt werden. Dazu zählen neben Elektronikgeräten (s. cepInput 5/2022) und Bauprodukten (s. cepDossier 3/2022) auch Textilien und Möbel. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. Juni 2022. Zur Konsultation Chemikalien: Überarbeitung der Kosmetik-Verordnung Die Kommission will im Rahmen ihrer EU-Chemikalienstrategie [COM(2020) 667] die Kosmetik-Verordnung [(EG) Nr. 1223/2009] überarbeiten. Hierdurch sollen das „allgemeine Konzept für Risikomanagement“ auf weitere Schadstoffe ausgeweitet, Vorgaben für endokrine Disruptoren festgelegt sowie die Definition von Nanomaterialien vereinheitlicht werden. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 21. Juni 2022. Zur Konsultation |
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Lkw und Busse: Abmessungen und Gewichte Die Kommission will die Richtlinie über die höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte schwerer Nutzfahrzeuge [96/53/EG; s. cepAnalyse 32/2013] überarbeiten. Die geänderten EU-Vorgaben sollen die Umweltbilanz von Lkw und Bussen verbessern, zu einem reibungslos funktionierenden EU-Binnenmarkt beitragen und die Straßenverkehrssicherheit erhöhen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 19. Juli 2022. Zur Konsultation |
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Alkoholische Getränke: Anpassung der Verbrauchsteuern Die Kommission will die Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke anpassen. Die entsprechende Richtlinie [92/83/EWG] gibt den Mitgliedstaaten Mindeststeuersätze hierfür vor. Diese wurden jedoch seit 1992 nicht mehr verändert, weshalb die Kommission vor allem aufgrund der Marktentwicklungen, dem veränderten Konsum und der Inflation Anpassungsbedarf sieht. Bei der Festlegung der Steuersätze soll besonders der Gesundheitsschutz beachtet werden. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 4. Juli 2022. Zur Konsultation Antimikrobielle Resistenzen: Beschränkungen bei Antibiotika In der konventionellen Tierhaltung ist der Einsatz von Antibiotika üblich. Auch durch den Verzehr von Fleisch aus dieser Haltungsform können sich antimikrobielle Resistenzen (AMR) entwickeln. Dadurch wird die erfolgreiche Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen gefährdet (s. cepAnalyse 1/2018 und cepAnalyse 2/2020). Bestimmte antimikrobielle Wirkstoffe oder Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen (Antibiotika) sollen daher der Humanmedizin vorbehalten sein. Insbesondere zur Auflistung der Wirkstoffe, die in Zukunft nicht mehr in der Tierhaltung eingesetzt werden dürfen, kann eine Stellungnahme abgegeben werden. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 17. Mai 2022. Zur Konsultation |
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Behördlicher Verbraucherschutz: Verbesserung der EU-weiten Durchsetzung Die Kommission will die Wirksamkeit der Verordnung [(EU) 2017/2394] über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden bewerten. Die Kommission will vor allem ein effektiveres, EU-weites Durchsetzungsnetz aufbauen. Außerdem soll die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherrechten verbessert, gegen unlautere Geschäftspraktiken bestimmter Wirtschaftsbereiche vorgegangen und die Resilienz des Durchsetzungsnetzes in Krisensituationen, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie, gesteigert werden. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 27. Juni 2022. Zur Konsultation Alternative Streitbeilegung: Umsetzung des EU-Rechts bei Verbraucherrechtstreitigkeiten Die Kommission will einen Bericht über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten vorlegen. Darin sollen die wichtigsten Herausforderungen für die alternative Streitbeilegung und die Online-Streitbeilegung auf nationaler und EU-Ebene identifiziert werden. Außerdem soll herausgearbeitet werden, wie die Nutzung dieser Instrumente zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten von geringem Wert beitragen kann. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 27. Juni 2022. Zur Konsultation Kosmetische Mittel: Überarbeitung EU-Vorschriften Die Kommission will im Rahmen der Strategie für nachhaltige Chemikalien die Verordnung über kosmetische Mittel [(EG) Nr. 1223/2009] überarbeiten, um insbesondere die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Die Kommission will dabei vor allem Innovationen für sichere und nachhaltige Chemikalien unterstützen. Konkret soll die Überarbeitung unter anderem dazu beitragen, eine kohärente Definition von Nanomaterialien zu finden oder eine vereinfachte und transparente Kennzeichnung der kosmetischen Mittel analog auf der Verpackung und online zu gewährleisten. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. Juni 2022. Zur Konsultation |
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2.-5. Mai 2022 Straßburg Tagung des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um die Künstliche Intelligenz im digitalen Zeitalter und die Präsentation des Jahresberichts 2021 zur Wettbewerbspolitik. 3. Mai 2022 Videokonferenz Videokonferenz der Euro-Gruppe. Es geht unter anderem um den Entwurf eines Arbeitsplans für die Bankenunion. 9. Mai Straßburg Präsentation der Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas. 15. - 16. Mai Frankreich Zweite Sitzung des EU-US Transatlantic Trade and Technology Council (TTC). Es geht insbesondere um die Stärkung der Zusammenarbeit bei Handels- und Technologiethemen. 18. Mai 2022 Online Europe. Decisions. Putins Krieg – Europas Optionen für Politik, Wirtschaft & Wissenschaft: Digitales Live-Briefing mit cep-Vorstand Henning Vöpel. 18.-19. Mai 2022 Brüssel Sitzung des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um Rechtstaatlichkeit und die Verfolgung von Kriegsverbrechen im Krieg in der Ukraine. 23. Mai 2022 Brüssel Treffen der Euro-Gruppe.* 23. Mai 2022 Brüssel Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten.* 24. Mai 2022 Brüssel Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin).* 30./31. Mai 2022 Brüssel Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates.* *Die genaue Agenda stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. |
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cepPublikationen zu aktuellen Themen |
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cepAdhoc: Europa erhält mit Macron fünf Jahre auf Bewährung |
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| Emmanuel Macron bleibt französischer Staatspräsident. In der Stichwahl setzte er sich gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen durch. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat die Wahl analysiert. Nach Ansicht der Denkfabrik verhindert Macrons Sieg eine Kernschmelze in Europa. Dennoch kaschiere das Ergebnis nur eine Reihe von Problemen, die rasch gelöst werden müssten. Zum cepAdhoc 7/2022 |
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cepAnalyse: Fit for 55: EU-Emissionshandelsystem für Industrie & Energie |
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| In der EU sollen die Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null sinken. Auf dem Weg dorthin sollen sie bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket („Fit for 55“) für alle Sektoren vorgelegt. Das cep hält zentrale Vorschläge zur Änderung der Richtlinie zum Emissionshandel für Industrie und Energie für bedenklich. Die Denkfabrik fürchtet Produktions- und Emissionsverlagerungen in Drittstaaten. Zur cepAnalyse 5/2022 |
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cepAnalyse: Neue Verbraucherkreditrichtlinie |
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| Gebührenfreie Finanzierungen, Crowdfunding-Plattformen, Buy-Now-Pay-Later-Angebote: Die Vielzahl schneller Internet-Kredite hat drastisch zugenommen. Diese Angebote beleben zwar den Wettbewerb, führen jedoch zu neuen Risiken für Verbraucher. Um deren Rechte zu stärken und sie besser vor privater Überschuldung zu schützen, arbeitet die Kommission an einer neuen Richtlinie. Das cep hält die Reform insgesamt für notwendig, einige der Vorschläge allerdings für zu starr und noch nicht ausgereift. Zur cepAnalyse 4/2022 |
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Mit dem cepDossier will das cep unterhalb der Ebene einer Studie oder Analyse auf wichtige EU-Regulierungsvorhaben hinweisen. Es berichtet über aktuelle Vorhaben und fasst diese kurz zusammen. Ziel ist es, noch schneller und interessegeleiteter Informationen zu vermitteln, die für Branchen und Stakeholder relevant sein könnten. Für den Mai-Newsletter ist auf keine speziellen EU-Regulierungsvorhaben hinzuweisen. |
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Liebe Leserinnen, liebe Leser, von der künftigen Verfassung Europas hängt das Schicksal von 440 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ab. Die sogenannte Zukunftskonferenz hat sich nun auf weitreichende Reformvorschläge verständigt. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn es nicht nur bei guten Vorsätzen bliebe. Das EU-Parlament dringt auf einen Verfassungskonvent. Es ist an der Zeit, die Geburtsfehler der Europäischen Union zu beheben. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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