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Liebe Leserinnen und Leser,
die Europäische Kommission hat jüngst ihr Weißbuch zur europäischen Verteidigung veröffentlicht. Gleich sieben sogenannte Fähigkeitslücken werden dort identifiziert: von der Luftverteidigung über Munitionsproduktion bis hin zu Drohnen und KI-basierten Systemen. Es fehlt also mehr oder weniger an allem. Diese Fähigkeitslücken zügig und gezielt zu schließen, ist die wichtigste Aufgabe der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Denn Verteidigung bleibt im Wesentlichen eine nationale Aufgabe, die aber europäisch koordiniert werden muss. Vor allem in der Beschaffung und in der Finanzierung liegen erhebliche ungenutzte Effizienzpotenziale.
Einen Punkt aber übersieht die Kommission in ihrer Aufzählung. Die externen Risiken und Bedrohungen gehen nicht nur von feindseligen Autokratien aus, sondern auch von komplexen internationalen Konflikten, die auch deshalb komplex geworden sind, weil die globale Ordnung auseinanderbricht. Länder wie die Türkei oder Indien nutzen bereits das geopolitische Vakuum, das auch und insbesondere durch die bröckelnde transatlantische Beziehung zwischen den USA und Europa entstanden ist. So weist Europa heute nicht nur Fähigkeitslücken auf, es verfügt darüber hinaus auch nicht über eine effektive Diplomatie. Dabei wäre der dramatische Verlust der USA an Softpower eine Gelegenheit, gerade für Europa, in diese Lücke zu stoßen. Eine neue europäische Diplomatie wäre also eine wichtige Flankierung der historischen Aufgabe, die Fähigkeiten Europas auf die Herausforderungen und Konflikte des 21. Jahrhunderts vorzubereiten.
Eine informative Lektüre wünscht Ihnen
Ihr
Henning Vöpel
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
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Binnenmarkt | Wettbewerb | Handel
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Bürokratieabbau: Omnibus 3
Die Kommission will am 16. April ein Maßnahmenpaket zur bürokratischen Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen veröffentlichen, das sogenannte Omnibus-3-Paket. Unter anderem will die Kommission eine neue Kategorie kleiner und mittlerer Unternehmen („small mid-caps“) einführen. Bereits veröffentlicht hat die Kommission die Omnibus-1 und Omnibus-2-Pakete. Sie sollen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeitspflichten entlasten (Omnibus 1, siehe hierzu cepAdhoc zur Überarbeitung der Lieferkettenrichtlinie und cepAdhoc zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung) und Investitionen erleichtern (Omnibus 2). Zudem möchte die Kommission im Juni 2025 noch ein Omnibus-Paket zur Vereinfachung und Harmonisierung der Rechtsvorschriften im Verteidigungsbereich vorlegen.
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Innere Sicherheit: Kommission präsentiert neue europäische Strategie
Die Kommission veröffentlicht am 1. April 2025 die neue „Europäische Strategie für die innere Sicherheit“, die die wichtigsten Ziele im Bereich der inneren Sicherheit für die kommenden Jahre gestalten wird. Die ursprünglich – auch in unserem letzten Newsletter – bereits für den 26. März angekündigte Strategie soll eine umfassende Reaktion der EU auf alle Bedrohungen für die innere Sicherheit gewährleisten, und zwar sowohl online als auch offline. So soll die Sicherheit in den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU durchgängig berücksichtigt werden. Zudem soll die EU in die Lage versetzt werden, alle Bedrohungen sowohl online als auch offline zu bekämpfen. Angesichts des sich wandelnden geopolitischen Szenarios reichten die bestehenden Maßnahmen nicht mehr aus.
Die Strategie soll ein „umfassendes Paket von Maßnahmen“ zur Stärkung der inneren Sicherheit beinhalten. Neben einem Ausbau operativer Kapazitäten wie Europol und Frontex sollen dabei auch digitale Technologien eine zentrale Rolle spielen. In ihrer Sondierungskonsultation zu der Strategie erwähnte die Kommission – ohne ins Detail zu gehen – „Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu Daten für die Strafverfolgung sowie die Vorratsdatenspeicherung, die Bekämpfung von Cyberkriminalität und terroristischen Online-Inhalten im Internet sowie eine stärkere Zusammenarbeit mit Technologieplattformen über das EU-Internetforum“. Zudem könnten Digitaltechnologien und künstliche Intelligenz die Strafverfolgungskapazitäten erheblich verbessern. Schließlich soll u.a. auch eine neue EU-Agenda zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus Teil der Strategie sein.
Die Ergebnisse einer von der Kommission eingesetzten Expertengruppe zum Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung und deren Billigung durch den Europäischen Rat lassen vermuten, dass äußerst umstrittene Maßnahmen zum Zugang zu verschlüsselter Kommunikation – ggf. durch die Einführung von „Hintertüren“ für Strafverfolgungsbehörden – sowie eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung (und damit eine Neuauflage der vom Europäischen Gerichtshof als unverhältnismäßig verworfenen EU-Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung) Teil der Strategie sein könnten.
Das cep hat im März in einem cepAdhoc umfassend zu derartigen Plänen der Überwachungsagenda „Going Dark“ Stellung bezogen und vor einer Abschwächung der digitalen Verschlüsselung gewarnt. Die neue Strategie der EU darf nicht die Sicherheit der Kommunikation aller aufs Spiel setzen, sondern muss die gemeinsamen Sicherheitsbedürfnisse, die unterschiedlichen nationalen Sicherheitsinteressen ihrer Mitgliedstaaten und die Grundrechte ihrer Bürger auf Privatsphäre und Datenschutz in Einklang bringen – ein äußerst komplexer Balanceakt.
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Digitalisierung | Neue Technologien
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Europäische KI-Offensive: Virkkunens Aktionsplan für den KI-Kontinent
Am 9. April 2025 will die Kommission den „AI Continent Action Plan“ unter der Leitung von Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen vorstellen. Die Initiative ist Teil der Strategie, Europas Position im globalen KI-Wettbewerb zu stärken. Der Aktionsplan umfasst zwei Hauptkomponenten: die „AI Factories Initiative“ und die „Apply AI Strategy“. Die AI Factories Initiative zielt darauf ab, KI-Ökosysteme zu schaffen, die Universitäten, Industrie und Finanzakteure mit Supercomputing-Zentren zusammenbringen. Die ersten sieben AI Factories wurden bereits im Dezember 2024 bestätigt. Darüber hinaus hat die Kommission im Februar 2025 die InvestAI-Initiative gestartet, einschließlich eines neuen europäischen Fonds für sogenannte KI-Gigafabriken. Die Apply AI Strategy wiederum wird darauf abzielen, neue industrielle Anwendungen von KI zu fördern und die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern. Der Fokus liegt auf der Beschleunigung des KI-Einsatzes in strategischen Sektoren wie Gesundheit, Energie, Robotik, Fertigung, Raumfahrt und Verteidigung sowie im öffentlichen Sektor. Der Plan soll ein Umfeld schaffen, das die europaweite KI-Einführung beschleunigt, Investitionen und Innovationen fördert und die Produktivität steigert.
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KI-Praxisleitfaden: Finale Ausarbeitungsphase startet
Im April 2025 findet die letzte Ausarbeitungsrunde des Code of Practice für General-Purpose AI (GPAI) statt. Der Code wird auf Basis des Stakeholder-Feedbacks zum dritten Entwurf, der Mitte März veröffentlicht wurde, finalisiert. Diese jüngste Version enthält eine verbesserte Struktur mit präziseren Verpflichtungen und Maßnahmen, darunter zwei Verpflichtungen zu Transparenz und Urheberrecht für alle GPAI-Anbieter sowie 16 weitere Verpflichtungen zu Sicherheitsaspekten speziell für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko. Die Diskussionen und abschließenden Arbeiten im April werden entscheidend sein, da der finale Code bis zum 2. Mai 2025 fertiggestellt sein muss, um Anbietern ausreichend Zeit vor dem Inkrafttreten der GPAI-Regeln am 2. August 2025 zu geben (ein stets aktualisierter Zeitplan findet sich hier). Nach Fertigstellung werden das AI Office und das neue AI Board den Code gemeinsam bewerten und die Kommission kann ihn dann per Rechtsakt für die gesamte EU genehmigen.
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AI Office: Leitlinien zum Fine-Tuning von KI-Modellen
Das EU AI Office plant die zeitnahe Veröffentlichung von Leitlinien zum sogenannten Fine-Tuning von General-Purpose AI Modellen, wie aus einem neuen Q&A auf der Website der Agentur hervorgeht. Diese Klarstellungen sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung, da sie festlegen, unter welchen Umständen nachgelagerte Unternehmen, die bestehende GPAI-Modelle modifizieren oder fine-tunen, zu Anbietern neuer Modelle werden. Dies ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen relevant, die keine eigenen Modelle von Grund auf entwickeln, wird aber im GPAI Code of Practice nicht direkt angesprochen. Unabhängig davon müssen Unternehmen, die GPAI-Modelle in KI-Systeme integrieren, die relevanten Anforderungen des AI Acts für KI-Systeme erfüllen.
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Sprachtechnologien in Europa: öffentliche Konferenz
Am 15. April 2025 will die Kommission eine Online-Konferenz zum Thema „Language Technology Landscape“ durchführen, um die jüngsten Entwicklungen im Sprachtechnologiemarkt mit Fokus auf grundlegenden, textbasierten und sprachbasierten Technologien vorzustellen. Die Konferenz richtet sich an alle Akteure auf dem Gebiet der Sprachmodelle, von Entwicklern bis hin zu Käufern und Nutzern aus dem privaten und öffentlichen Sektor. Das Programm umfasst Keynotes von der Europäischen Kommission und externen Experten sowie einen detaillierten Überblick über den Markt der „Large Language Models“ (LLMs). Die Veranstaltung wird auf WebEx gehostet und aufgezeichnet; Interessierte können sich hier anmelden.
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Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir stellen Ihnen die wichtigste Konsultation vor:
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Cyberresilienz: Kommission konsultiert zu wichtigen und kritischen Produkten mit digitalen Elementen
Die Kommission hat am 13. März 2025 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung zur technischen Beschreibung sowohl von wichtigen als auch von kritischen Produkten mit digitalen Elementen im Rahmen des EU-Rechtsakts zur Cyberresilienz (Cyber Resilience Act, CRA, (EU) 2024/2847, s. cepAnalyse) gestartet. Der CRA ist im November 2024 in Kraft getreten und findet ab Dezember 2027 Anwendung. Er enthält zahlreiche Vorschriften für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Das sind insbesondere Hardware- und Softwareprodukte. Die Kommission ist laut CRA verpflichtet, bis zum 11. Dezember 2025 einen Durchführungsrechtsakt zu erlassen, in dem sie die technische Beschreibung von wichtigen und kritischen Produkten mit digitalen Elementen festlegt, für die ein strengeres Konformitätsbewertungsverfahren zur Anwendung kommen kann. Die Kommission hat einen Entwurf des Durchführungsrechtsaktes vorgestellt und Beispiele für Produkte mit digitalen Elementen aufgelistet, deren Kernfunktionalität unter die technische Beschreibung bestimmter wichtiger oder kritischer Produkte mit digitalen Elementen fällt. Es handelt sich dabei um keine erschöpfende Liste. Interessenträger können nun zu dem Entwurf des Rechtsakts und der vorgestellten Liste Stellung nehmen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 15. April 2025.
Zur Konsultation
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1. April 2025
LuxemburgEuG: Mündliche Verhandlung über Nichtigkeitsklage gegen EU-U.S. Data Privacy Framework
Das Gericht der Europäischen Union verhandelt in der Rechtssache T-553/23 über die Nichtigkeitsklage des Franzosen Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission betreffend den Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA (sog. EU-US Data Privacy Framework, DPF). Der nach den Schrems-Urteilen des Gerichtshofs neu gefasste Beschluss erlaubt es seit Juli 2023 insbesondere Unternehmen wieder, personenbezogene Daten ohne weitere Voraussetzungen an bestimmte Empfänger in den USA zu transferieren, die sich selbst zertifiziert und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Regeln verpflichtet haben. Trotz rechtlicher Verbesserungen wird das Schutzniveau in den USA weiterhin als nicht ausreichend kritisiert. Hinzu kommt, dass Donald Trump zuletzt ein wichtiges datenschutzrechtliches Aufsichtsgremium in den USA schwächte und derzeit zahlreiche Präsidialverfügungen seines Vorgängers „überprüfen“ lässt, darunter u.U. auch diejenigen, auf die sich der Datenschutzrahmen stützt.
Interessant wird jedoch zunächst sein, ob sich in der mündlichen Verhandlung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Gericht die Klage überhaupt für zulässig erachten könnte. Um klagebefugt zu sein, müsste Latombe durch den Angemessenheitsbeschluss grundsätzlich „unmittelbar und individuell betroffen“ sein, was fraglich ist, da der Beschluss an die Mitgliedstaaten und nicht direkt an ihn gerichtet ist. An dieser Hürde scheitern viele Nichtigkeitsklagen von Privatpersonen gegen EU-Rechtsakte. Doch auch eine weitere Art der Klagebefugnis kommt in Betracht: Der Lissabon-Vertrag hat eine besondere und bislang weithin ungenutzte Klagemöglichkeit gegen Durchführungsrechtsakte eingeführt, bei der Latombe auch dann klagebefugt wäre, wenn es sich bei dem Angemessenheitsbeschluss um einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter handelte, der Latombe unmittelbar betrifft und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht. Je nach der von Latombe vorgebrachten Begründung erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das Gericht die Nichtigkeitsklage unter diesem Aspekt im weiteren Verlauf des Verfahrens für zulässig halten könnte – anders als bei einer früheren Klage gegen den Privacy Shield.
Würde das Gericht die Klage für zulässig erachten, könnte es den Angemessenheitsbeschluss auch inhaltlich prüfen – und dann wäre auch eine Nichtigerklärung des Beschlusses nicht ausgeschlossen. Dies würde eine Vielzahl datentransferierender Unternehmen wieder vor massive datenschutzrechtliche Probleme stellen. Mit einem Urteil dürfte allerdings frühestens in einigen Monaten zu rechnen sein.
3. April 2025
Luxemburg
EuGH: Abgrenzung zwischen personenbezogenen Daten natürlicher und juristischer Personen
Der EuGH entscheidet in der ihm vom obersten tschechischen Verwaltungsgericht vorgelegten Rechtssache C-710/23 über die Abgrenzung zwischen personenbezogenen Daten natürlicher Personen und personenbezogenen Daten juristischer Personen, die gemäß dem 14. Erwägungsgrund vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ausgeschlossen sind. Hintergrund ist eine Klage auf Auskunft über Corona-Tests und für diese Tests ausgestellte Zertifikate, bei der der Kläger u.a. Angaben über die Bezeichnung und Unterschrift der natürlichen Person begehrte, die das Zertifikat im Namen der juristischen Person unterzeichnet hatte. Datenschutzrechtlich geht es ferner um die Frage, ob Mitgliedstaaten die Erteilung einer Auskunft über (auch) personenbezogene Informationen natürlicher Personen von Bedingungen abhängig machen können, die über die DSGVO hinausgehen – hier, ob sie eine Behörde verpflichten können, betroffene Personen im Voraus über einen Antrag auf Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten zu informieren.
3. bis 4. April 2025
Samarkand, UsbekistanErstes Gipfeltreffen EU-Zentralasien
Der Präsident des Europäischen Rates und die EU-Kommissionspräsidentin werden sich mit den Staats- und Regierungschefs Kasachstans, Kirgisistans, Tadschikistans, Turkmenistans und Usbekistans treffen.
5. und 12. Juni 2025
Roundtables für künftige Führungspersonen in Familienunternehmen
Im Rahmen unseres April-Newsletters möchten wir unsere Förderer auf eine exklusive Kooperationsveranstaltung aufmerksam machen, die für die nächste Generation von Führungskräften in Familienunternehmen relevant ist. Ein Team von FGS Global organisiert gemeinsam mit Egon Zehnder zwei Roundtable-Events, die sich speziell an künftige Führungspersonen in Familienunternehmen richten. Diese Veranstaltungen bieten Einblicke in persönliche und unternehmerische Positionierung sowie strategische Stakeholder-Kommunikation. Die Roundtables finden am 05. Juni 2025 ab 17:00 Uhr in Frankfurt am Main und am 12. Juni 2025 ab 17:00 Uhr in Düsseldorf statt. Sie werden in einer vertraulichen Atmosphäre durchgeführt und bieten wertvolle Networking-Möglichkeiten. Gerade in Zeiten des Führungswechsels ist eine strategische Positionierung und gezieltes Personal Branding entscheidend für den langfristigen Unternehmenserfolg. Bei Interesse an einer kostenfreien Teilnahme senden Sie bitte eine kurze formlose Nachricht an cep-Fachbereichsleiter Anselm Küsters ( [email protected]).
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Adieu Le Pen, vive Bardella – Die EU als Bühne, nicht als Projekt
Marine Le Pen und acht ehemalige Europaabgeordnete des Rassemblement National wurden wegen Veruntreuung europäischer öffentlicher Gelder schuldig gesprochen. Konkret geht es um parlamentarische Assistenten, die vom Europäischen Parlament bezahlt wurden, aber tatsächlich parteiinterne Aufgaben in Frankreich übernahmen. Der Gesamtschaden für die EU beläuft sich laut Urteil auf rund 2,9 Millionen Euro, davon entfallen 474.000 Euro direkt auf Marine Le Pen.
Neben Geldstrafen für die Partei und ihre Abgeordneten wurde Le Pen für fünf Jahre von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen – ein Urteil mit Signalwirkung. Dieser Prozess ist mehr als nur ein juristischer Vorgang. Er macht eine politische Strategie sichtbar, die weiterhin aktuell ist: die Institutionen der EU zu nutzen – finanziell wie symbolisch – und sie gleichzeitig öffentlich zu delegitimieren. Jordan Bardella, Le Pens Nachfolger und Vorsitzender des Rassemblement National, verkörpert diese Haltung: Er ist in den französischen Medien allgegenwärtig, glänzt aber im Europäischen Parlament durch Abwesenheit – unter Kollegen gilt er längst als „Schattenabgeordneter“.
Dieser Widerspruch – ein Mandat im Europäischen Parlament innezuhaben, ohne aktiv daran teilzunehmen – verweist auf eine strukturelle Schwäche der EU. Solange es keine gemeinsame politische Verantwortungskultur gibt, bleibt das Parlament anfällig für eine strategische Instrumentalisierung durch Akteure, die die EU eher als Bühne denn als gemeinsames Projekt begreifen. Eine stärkere interne Kontrolle – etwa bei der Verwendung von Mitteln und der tatsächlichen Ausübung parlamentarischer Tätigkeiten – ist der erste Schritt zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Der Rassemblement National will künftig noch stärker in den EU-Institutionen mitmischen. Dieser Prozess zeigt, dass Europas Demokratie nicht nur an der Wahlurne verteidigt wird – sondern auch durch die Integrität ihrer Vertreter.
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Spar- und Investitionsunion: EU-Kommission stellt Maßnahmenkatalog vor
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Am 19. März 2025 hat die Kommission eine Mitteilung zur Etablierung einer Spar- und Investitionsunion vorgestellt. Darin präsentiert sie zahlreiche legislative und nicht-legislative Maßnahmen, mit der sie einer solchen Union in den kommenden Monaten und Jahren näher kommen will. In einem cepDossier geben wir einen Überblick über die avisierten Maßnahmen sowie über den Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen.
Zum cepDossier
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cep-Beitrag zur Geschichte des Kartellrechts im Frankfurter Kommentar
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Die europäische Wettbewerbspolitik tritt in eine neue Phase ein. Mit Teresa Ribera übernimmt eine erfahrene Umwelt- und Energiepolitikerin von Margrethe Vestager die Verantwortung für die Wettbewerbspolitik in der Europäischen Kommission. Hinzu kommen geopolitische Herausforderungen und insbesondere Druck seitens der US-Administration, die Wettbewerbs- und Kartellfragen zunehmend als Verhandlungsmasse in bilateralen Beziehungen betrachtet. Gerade in Phasen scheinbar abrupter Veränderungen lohnt es sich, die historischen Wurzeln und langfristigen Entwicklungen des Wettbewerbsrechts zu betrachten, um aktuelle Entwicklungen besser einordnen zu können. Vor diesem Hintergrund hat Anselm Küsters, cep-Fachbereichsleiter für Digitalisierung und Neue Technologien, einen Beitrag zu den historischen Grundlagen des europäischen und deutschen Kartellrechts im „Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht“ publiziert (Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder/Seeliger, 110. Lieferung, Februar 2025). Auf rund 50 Seiten analysiert er darin den prägenden ordnungspolitischen Einfluss der Freiburger Schule in Deutschland und Europa. Der Beitrag ordnet die aktuellen Veränderungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts in ihren historischen Kontext ein und gibt Orientierung in einer Zeit, in der Wettbewerbspolitik, Energiefragen und geopolitische Erwägungen zunehmend miteinander verflochten sind. Das Ergebnis: Gerade das Wettbewerbsrecht war zu allen Zeiten eng mit politischen Zielen verwoben. In langfristiger historischer Betrachtung stellen die in den frühen 2000er-Jahren populären MEA-Ideen („More Economic Approach“), die ausschließlich das Ziel der Verbraucherwohlfahrt verfolgten, eher die Ausnahme dar. Wettbewerbspolitik war und bleibt in unterschiedlichen Epochen stets mit einer Vielzahl expliziter wie impliziter politischer, wirtschaftlicher und sozialer Ziele verbunden, die in diesem Beitrag vorgestellt und diskutiert werden. Der Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht ist verfügbar über die Website des Verlages Dr. Otto Schmidt sowie die üblichen Portale wie JURIS und Beck Online.
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cepAdhoc: Security and Trust: An Unsolvable Digital Dilemma?
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Polizeibehörden und Regierungen fordern digitale Hintertüren für Ermittlungszwecke – und finden damit Gehör bei der EU-Kommission. Das Centrum für Europäische Politik warnt vor einer Abschwächung der digitalen Verschlüsselung. Der Schaden für Cybersicherheit, Grundrechte und das Vertrauen in digitale Infrastrukturen wäre enorm.
Zum cepAdhoc
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cepInput: Festlegung des EU-Klimaziels für 2040
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Die EU muss auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 in Kürze ein EU-Klimaziel für 2040 festlegen. Die EU-Kommission empfiehlt eine Reduktion von Treibhausgasen um mindestens 90% gegenüber 1990. Ihre eigene Folgenabschätzung für diese ambitionierteste Option sieht jedoch hohe wirtschaftliche Risiken und soziale Belastungen. Um ein Scheitern der EU-Klimapolitik zu verhindern, fordert das Centrum für Europäische Politik angesichts der derzeitigen Entwicklungen ein realistisches EU-Klimaziel für 2040.
Zum cepInput
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cepStudie: Ausbau von Digital- und Energienetzinfrastrukturen
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Europa steht beim Ausbau seiner Digital- und Energienetzinfrastruktur vor großen Herausforderungen. Ohne erhebliche Investitionen in moderne und grenzüberschreitende Netze wird der Übergang ins grüne und digitale Zeitalter nicht gelingen. Das Centrum für Europäische Politik formuliert Empfehlungen für eine effektive Investitionspolitik, die den Netzausbau auch ohne neue Schulden vorantreibt.
Zur cepStudie
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Mit dem Omnibus-I-Paket will die EU-Kommission die Vorschriften zu Nachhaltigkeit und Lieferketten vereinfachen. Das Centrum für Europäische Politik begrüßt einzelne Entlastungen, warnt jedoch: Trotz der vorgeschlagenen Änderungen bleiben die bürokratischen Belastungen für die betroffenen Unternehmen zu hoch.
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cepStudie: Die Energiesicherheit Deutschlands
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Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz: Das Centrum für Europäische Politik (cep) analysiert in einer aktuellen Studie, dass Deutschlands Wirtschaft Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität nur dann miteinander vereinbaren kann, wenn es Energieimporte aus sonnen- und windreichen Regionen der Welt nutzt.
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Diplomatie setzt voraus, dass man über Fähigkeiten verfügt, mit denen man Einfluss ausüben kann. Europas Aufgabe ist also eine doppelte: die Fähigkeiten für das 21. Jahrhundert zu entwickeln und den Einfluss Europas zu stärken.
Herzliche Grüße
Ihr
Henning Vöpel
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