| Liebe Leserinnen, liebe Leser, der neue Bundestag ist gewählt. Nun muss es zügig zur Bildung einer stabilen Regierung kommen. Ein Hauptfokus in den Verhandlungen sollte die Europapolitik sein. Denn mehr denn je gilt: Die Sicherheit und der Wohlstand Deutschlands hängen vom Frieden und der Freiheit Europas ab. Nicht nur die Münchner Sicherheitskonferenz hat die transatlantische Entkopplung zwischen den USA und Europa verdeutlicht. Vor allem der Eklat im Weißen Haus zwischen Trump und Vance einerseits sowie Selenskyj andererseits hat gezeigt, dass die USA bereit sind, sich vom Westen zu verabschieden. Damit hat sich auch die bedeutsame Frage entschieden, welche Dynamik die Globalisierung in Zukunft annehmen wird. Die Multipolarität und nicht die Blockbildung wird die neue Realität der Weltwirtschaft sein. Für Europa ist ein solches Szenario sehr herausfordernd, aber auch eines, das Chancen bietet. Interessant ist auch, dass das Vereinigte Königreich plötzlich wieder eine bedeutende Rolle für die Zukunft Europas spielen könnte. Ob Verteidigung, Bürokratieabbau oder Wachstum: der Schlüssel für die nächste Bundesregierung zur Lösung vieler drängender Probleme liegt in einer stärkeren Führungsrolle Deutschlands in Europa. Eine Untersuchung des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat kürzlich gezeigt, dass die internen Barrieren auf dem Europäischen Binnenmarkt einem impliziten Zollsatz von durchschnittlich 45 (!) Prozent entsprechen. Die EU schwächt sich also selbst am meisten. Der Europäische Binnenmarkt als der wichtigste strategische Trumpf der EU in den globalen Handelskonflikten muss also dringend für mehr Resilienz und Innovationskraft weiterentwickelt werden: in der Energieversorgung, der Digitalisierung und in Forschung und Entwicklung. Dazu passt die Forderung von Enrico Letta, neben der Freiheit des Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs eine „fünfte Freiheit“ zu etablieren – die Freiheit von Forschung, Innovation und Bildung. In Brüssel und Berlin ist die Zeit für mutige und zukunftsweisende Entscheidungen gekommen. Sie nicht zu treffen, könnte sich als ein historisches Versagen erweisen. Mit besten Grüßen Ihr Henning Vöpel |
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| | | Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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| Innovation|Infrastruktur| Industrie |
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| Mitteilung zu Fachkräfte-Qualifikation Die Kommission will am 5. März eine Mitteilung zu einer neuen Qualifikations-Initiative veröffentlichen. Die grüne und digitale Transformation der europäischen Wirtschaft erzeugt neue Anforderungen an Arbeitskräfte auf allen Qualifikationsebenen. Mit dieser als Teil der Bestrebungen zum Europäischen Bildungsraum betrachteten Initiative möchte die Kommission Wege aufzeigen, wie Europa auf den Wandel der Qualifikationsbedürfnisse mit abgestimmten Maßnahmen reagieren kann. Der Fokus liegt auf der Förderung der Kooperation bei Aus- und Weiterbildung, lebenslangem Lernen und Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung gewonnener Fähigkeiten. Der Umgang mit dem Fachkräftemangel in Kompetenzbereichen wie Naturwissenschaften und Informationstechnologie wird einen Schwerpunkt der Initiative darstellen. Verordnung zu kritischen Arzneimitteln Die Kommission will am 11. März einen Vorschlag für eine Verordnung zu kritischen Arzneimitteln vorlegen. Die EU ist in jüngster Zeit verstärkt mit Lieferengpässen bei essenziellen Arzneimitteln wie Antibiotika konfrontiert. Neben dem Auftreten von Nachfrageschwankungen sind die Kleinteiligkeit und geografische Konzentration globaler Lieferketten Ursachen des Problems (cepInput 12/2023). Der Vorschlag wird Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz Europas beim Zugang zu kritischen Arzneimitteln umfassen. Dazu wird voraussichtlich die finanzielle und administrative Förderung strategischer Projekte für Entwicklung und Produktion kritischer Arzneimittel in der EU gehören. Zudem soll über Resilienzkriterien in der öffentlichen Beschaffung die Nachfrage nach kritischen Arzneimitteln aus EU-Produktion gestärkt werden. |
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| | | | EU-Aktionsplan zur europäischen Automobilindustrie Die Europäische Kommission will am 5. März einen Aktionsplan mit konkreten Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie vorstellen. Der Aktionsplan folgt dem Strategischen Dialog über die Zukunft der Branche, den die Kommission vom 30. Januar bis 3. März mit Automobilherstellern, Zulieferern, Infrastrukturanbietern, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Verbraucherschutzorganisationen und NGOs geführt hat. Es wird erwartet, dass der EU-Aktionsplan Antworten auf folgende Fragen geben könnte: Wie wird die Kommission kurzfristig mit den drohenden Strafzahlungen der Autohersteller für das Verfehlen ihrer CO₂-Flottenziele für 2025 umgehen? Wird der Review der CO₂-Flottengesetzgebung von 2026 auf 2025 vorgezogen? Wird im Zuge einer Reform der CO₂-Flottengesetzgebung das faktische „Verbrenner-Aus“ für neue Pkw und Kleintransporter ab 2035 revidiert? Werden auch nach 2035 Pkw und Kleintransporter, die mit CO₂-freien Kraftstoffen wie E-Fuels und Biofuels betankbar sind, zugelassen werden können? Soll mittels Social-Leasing-Förderprogrammen der Absatz von E-Autos angereizt werden? Soll der Absatz von E-Autos, die in der EU produziert werden, durch Local-Content-Klauseln gefördert werden? Sollen EU-Vorgaben zur Dekarbonisierung von Firmenflotten eingeführt werden? Das cep hat sich mit eigenen Vorschlägen aktiv in die Diskussionen zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie eingebracht: cepStudie Dekarbonisierung des Straßenverkehrs durch eine global wettbewerbsfähige EU-Automobilindustrie. |
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| | | | EU-Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte Die Europäische Kommission will am 26. März einen Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte vorstellen. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine 2022 formulierte die Kommission in ihrem REPowerEU-Plan [s. cepAdhoc 04/2022] das Ziel, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland weit vor 2030 schrittweise zu beenden. Allerdings bezieht die EU nach der Schließung der Transgas-Pipeline durch die Ukraine nach wie vor russisches Erdgas, insbesondere per Schiff als LNG. Mit ihrem Fahrplan möchte die Kommission nun konkrete Maßnahmen für die Beendigung auch dieser verbleibenden Energieimporte festlegen. Dabei wird es vor allem um die genaue Terminierung einer vollständigen Abkehr von russischem Gas sowie um den Umgang mit Mitgliedstaaten gehen, die heute noch in erheblichem Maße auf Erdgasimporte aus Russland angewiesen sind. |
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| | | | Spar- und Investitionsunion: EU skizziert Pläne zur Vollendung des Binnenmarktes für Kapital Die Kommission will am 19. März 2025 eine Mitteilung zur Etablierung einer Spar- und Investitionsunion vorlegen. Nach Ansicht der Kommission sind erhebliche zusätzliche Investitionen erforderlich, um die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels zu bewältigen. Auch der sicherheitspolitische Wandel und die demografische Entwicklung in der EU erfordern zusätzliche Ausgaben. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Ausgaben nicht allein aus staatlichen Mittel getätigt werden können. Stattdessen bedarf es einer Mobilisierung privaten Kapitals. Hierzu soll die „Spar- und Investitionsunion“ einen Beitrag leisten. Bereits am 18. Juli 2024 kündigte Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihren „Politischen Leitlinien 2024-2029“ die Schaffung einer Spar- und Investitionsunion an. Konkretisiert wurde diese Ankündigung im September 2024 in einem sogenannten Mission Letter an die neue Finanzmarktkommissarin Albuquerque (s. cepInput). Die Initiative soll sowohl zur Vertiefung der Banken- als auch der Kapitalmarktunion beitragen. Sie zielt insbesondere darauf ab, die hohen Ersparnisse der Europäer vermehrt und gezielter für die Erreichung der zahlreichen Transformationsherausforderungen, denen sich die die EU konfrontiert sieht, nutzbar zu machen. Auch ist sie ein zentrales Element bei den Bemühungen der Kommission zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU (s. Kompass für die Wettbewerbsfähigkeit der EU vom 29. Januar 2024). Im Februar 2025 führte die Kommission zudem eine Sondierungskonsultation durch. In der nun für Mitte März angekündigten Mitteilung wird die Kommission voraussichtlich erste Ideen skizzieren, wie die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten gestärkt werden kann, etwa über die Entwicklung von EU-Spar- und Investitionsprodukten. Zudem wird sie Ansatzpunkte für eine Überarbeitung der EU-Verbriefungsvorschriften präsentieren. Ferner wird sie wohl Vorschläge zur Erleichterung des Zugangs zu Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten machen und auch eine stärkere Zentralisierung der Aufsicht über Finanzinstitute und Finanzmarktinfrastrukturen dürften Teil der Mitteilung sein. |
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| | | Finanzmärkte | Binnenmarkt |
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| Innere Sicherheit: Kommission legte neue europäische Strategie vor Die Kommission will am 26. März 2025 einen umfassenden Plan zur Stärkung der inneren Sicherheit der EU vorstellen. Die Strategie soll die EU-Architektur für die innere Sicherheit stärken. Dazu zählt die Erhöhung operativer Kapazitäten (z.B. Ausbau von Europol und Frontex). Auch sollen digitale Technologien eine zentrale Rolle spielen, inklusive von Maßnahmen bezüglich des Zugangs zu Daten für die Strafverfolgung, die Vorratsdatenspeicherung und die Bekämpfung von Cyberkriminalität. Ferner soll es um die Fähigkeiten von digitalen Technologien und künstlicher Intelligenz für die Strafverfolgung gehen. Auch eine neue EU-Agenda zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus soll Teil der Strategie sein. Bereits am 13. Februar startete die Kommission eine Sondierungskonsultation zu der angekündigten Strategie. |
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| | Digitalisierung | Neue Technologien |
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| Web 4.0 und Virtuelle Welten: Hochrangige globale Konferenz geplant Die Europäische Kommission und die polnische Ratspräsidentschaft organisieren gemeinsam eine „High-Level Conference on Governance of Web 4.0 and Virtual Worlds“. Die Konferenz findet am 31. März und 1. April 2025 in Brüssel und online statt. Ziel der Konferenz ist es, eine globale Diskussion über die zukünftige Regulierung von Web 4.0 und virtuellen Welten anzustoßen. Die Ergebnisse sollen in die Überprüfung des „World Summit on the Information Society“ (WSIS+20) einfließen. Ein zentrales Thema wird die Frage sein, wie ethische und wertebasierte Ansätze für Web 4.0 und virtuelle Welten gestaltet werden können. Dabei stehen insbesondere die Herausforderungen der Standardisierung virtueller Welten, darunter Internetstandards und technische Steuerung, im Fokus. Zudem wird erörtert, wie neue Rahmenwerke für virtuelle Welten mit dem bisherigen Internet-Governance-Modell in Einklang gebracht werden können. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen haben die Möglichkeit, während der Sitzungen ihre Positionen darzulegen. Um eine Stellungnahme abzugeben, ist eine vorherige Anmeldung unter diesem Link erforderlich. InvestAI: EU will 200 Milliarden Euro für KI-Investitionen mobilisieren Die Europäische Kommission will in den kommenden Monaten einen neuen europäischen Fonds in Höhe von 20 Milliarden Euro für sogenannte KI-Gigafactories errichten, wie erstmals am 11. Februar auf dem „Artificial Intelligence Action Summit“ in Paris bekannt wurde. Ziel der „InvestAI“-Initiative ist es, bis zu 200 Milliarden Euro für Investitionen in KI zu mobilisieren. Groß angelegte KI-Infrastrukturen sollen die offene und kollaborative Entwicklung komplexer KI-Modelle ermöglichen und Europa zu einem „KI-Kontinent“ machen – ein Begriff, der seinen Weg auch in die finale Version des neuen Arbeitsprogrammes der Kommission gefunden hat. Die vier zukünftigen KI-Gigafactories sollen sich auf das Training der größten KI-Modelle (Large Language Models) konzentrieren. Jede der Gigafactories wird mit rund 100.000 hochmodernen KI-Chips ausgestattet sein – viermal mehr als derzeit in bereits bestehenden KI-Fabriken eingesetzt werden. Darüber hinaus wird angestrebt, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu dieser umfangreicher Rechenleistung zu ermöglichen. |
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| | | | Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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| | Geoblocking: Ungerechtfertigte Schranken beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf Die EU-Kommission möchte bewerten, ob die EU-Geoblocking-Verordnung ihre angestrebten Ziele erreicht hat, und führt hierzu eine öffentliche Konsultation durch. Die Verordnung (EU) 2018/302 (im Folgenden „Geoblocking-Verordnung“, s. cepAnalyse) soll Einzelpersonen und Unternehmen einen besseren Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten verschaffen und es ihnen so ermöglichen, beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf vom EU-Binnenmarkt zu profitieren. Beim Versuch, im Ausland online einzukaufen, können Kunden manchmal die ausländische Website nicht aufrufen oder Güter nicht kaufen, weil der Anbieter nicht ins Ausland liefert oder ausländische Bankkarten nicht akzeptiert. Teilweise sehen die Anbieter für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten auch abweichende allgemeine Geschäfts- oder Zahlungsbedingungen für den Zugang zu ihren Waren oder Dienstleistungen vor. Ein derartiges Sperren von Webseiten und Apps für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten, die grenzüberschreitende Geschäfte tätigen möchten, oder andere „Diskriminierungen“ solcher Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes bzw. ihrer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat, bezeichnet man als Geoblocking. Ziel der Verordnung ist es, ungerechtfertigtes Geoblocking zu verhindern. So sollen Kunden aus anderen Mitgliedstaaten beispielsweise Käufe zu denselben Bedingungen tätigen können wie inländische Kunden. Allerdings sind bestimmte Bereiche wie audiovisuelle Dienstleistungen, Verkehr, Finanzdienstleistungen, elektronische Kommunikation und Gesundheitsdienstleistungen bislang von der Verordnung ausgenommen. Die Kommission bittet um Ihre Stellungnahme, ob die Geoblocking-Verordnung ihre angestrebten Ziele erreicht hat. Die Konsultation richtet sich an alle Interessenträger. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 11. März 2025. Zur Konsultation Pseudonymisierung: Neue Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 16. Januar 2025 den Entwurf seiner Leitlinien 1/2025 zur Pseudonymisierung personenbezogener Daten veröffentlicht und diesen Entwurf öffentlich zur Konsultation gestellt. Die Pseudonymisierung ist eine von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anerkannte Schutzmaßnahme, bei der die Originaldaten so verändert werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Dadurch werden die Vertraulichkeitsrisiken für die Betroffenen verringert. Die Leitlinien beleuchten zunächst die rechtliche Definition der Pseudonymisierung und die darin verwendeten Begriffe. Zudem zeigen sie, wie für die Verarbeitung Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Pseudonymisierung nutzen können, um bestimmte Datenschutzanforderungen zu erfüllen. So kann die Pseudonymisierung etwa helfen, das Prinzip der Datenminimierung oder den Grundsatz „Privacy by Design“ (Datenschutz durch Technikgestaltung) einzuhalten oder ein angemessenes Datensicherheitsniveau zu gewährleisten. Wegen ihrer risikosenkenden Wirkung kann Pseudonymisierung Verantwortliche ggf. auch in die Lage versetzen, sich für die Datenverarbeitung auf die Rechtsgrundlage der berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zu berufen oder die Vereinbarkeit einer Weiterverarbeitung der Daten mit dem ursprünglichen Erhebungszweck nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO nachzuweisen. [HA1] Schließlich geben die Leitlinien Hinweise zu einer wirksamen Umsetzung der Pseudonymisierung in der Praxis. Auch eine Liste von Anwendungsbeispielen ist als Anhang beigefügt. Laut den Leitlinien bleiben pseudonymisierte Daten, die durch die Verwendung zusätzlicher Informationen wieder einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, jedoch personenbezogen, so dass die DSGVO für ihre Verarbeitung grundsätzlich in vollem Umfang eingehalten werden muss. Das kann auch dann gelten, wenn pseudonymisierte Daten und Zusatzinformationen nicht in den Händen derselben Person liegen. Eine vollständige Klärung der Frage, unter welchen Umständen von einer Re-Identifizierbarkeit auszugehen ist, durch den Europäischen Gerichtshof steht jedoch noch aus. Der EDSA lädt alle Interessenträger ein, seine Leitlinien zu kommentieren. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. Februar 2025. Zur Konsultation |
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| | | Bankensektor: Anpassung einer temporären Regelung zur strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) Die Kommission hat am 10. Februar 2025 eine Konsultation zur Anpassung einer Regelung zur strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) gestartet. Seit dem 28. Juni 2021 müssen Banken in der EU den sogenannten NSFR-Standard erfüllen. Dieser Standard sieht vor, dass der Betrag der verfügbaren stabilen Refinanzierung (ASF) einer Bank zu mindestens 100% dem Betrag der erforderlichen stabilen Refinanzierung (RSF) über einen Zeithorizont von einem Jahr entsprechen muss. Der Standard wurde bereits 2019 im Rahmen einer Änderung der Eigenkapitalverordnung [Capital Requirements Regulation, CRR, (EU) Nr. 575/2013] umgesetzt. Die derzeit geltende CRR sieht vor, dass Banken in der EU bis zum 28. Juni 2025 für Finanzinstrumente, die für das Liquiditätsmanagement von zentraler Bedeutung sind – insbesondere kurzfristige Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (z.B. (Reverse) Repo-Geschäfte) – niedrigere RSF-Faktoren anwenden dürfen als im Baseler Standard vorgesehen. Ohne eine Anpassung der CRR-Regelung würden ab Juli 2025 die höheren Faktoren des Baseler Standard gelten. Dies will die Kommission verhindern. Sie will einen Vorschlag zur Anpassung der CRR vorlegen und aus der temporären eine dauerhafte Regelung machen. Dies soll auch vor dem Hintergrund geschehen, dass andere wichtige Jurisdiktionen (z.B. die USA und das Vereinigte Königreich) bereits beschlossen haben, die niedrigeren RSF-Faktoren beizubehalten. Eine dauerhafte Lösung soll mithin für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 10. März 2025. Zur Konsultation. Verbriefungen: Countdown bis zum Review im 2. Quartal 2025 Die Kommission hat am 19. Februar 2025 eine Sondierungskonsultation zur Überarbeitung der EU-Regelwerke zu Verbriefungen („Securitisation framework“) gestartet. Nicht zuletzt durch die jüngst veröffentlichten Berichte von Christian Noyer, Enrico Letta und Mario Draghi wurden in der Politik Rufe nach einer Überarbeitung des EU-Verbriefungsrechtsrahmens laut. Mit einer solchen soll die Kreditvergabekapazität europäischer Banken gestärkt, die Kapitalmärkte vertieft, ein Beitrag zur Etablierung einer Spar- und Investitionsunion geleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden. Nachdem die Kommission bereits vom 9. Oktober bis zum 4. Dezember 2024 eine gezielte Konsultation durchgeführt hat (Ergebnisse hier), hat auch die neue Finanzmarktkommissarin Maria Luís Albuquerque in ihrem Mission Letter den Auftrag erhalten, eine Reform des Rechtsrahmens anzugehen. Im jüngst veröffentlichen EU-Arbeitsprogramm kündigte die Kommission nun an, im 2. Quartal 2025 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen zu wollen. Im Rahmen dessen will sie insbesondere eine Anpassung (a) der Verbriefungsverordnung [(EU) 2017/2402, s. cepAnalyse], (b) der Eigenkapitalverordnung [(EU) Nr. 575/2013], (c) der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute, sowie (d) der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zur Solvabilität-II-Richtlinie vornehmen. Die Kommission will den EU-Verbriefungsrahmen weniger aufwändig, prinzipienbasierter, verhältnismäßiger und risikosensitiver ausgestalten, ohne jedoch die Finanzstabilität zu gefährden. Der Fokus der Überarbeitung soll darin bestehen, Hindernisse für die Emission von Verbriefungen und Investitionen abzubauen. Zu diesen Hindernissen zählt die Kommission einerseits bestimmte Transparenz- und Sorgfaltspflichten und andererseits spezifische Aufsichtsanforderungen für Banken und Versicherungen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 19. März 2025. Zur Sondierungskonsultation. Grüne Taxonomie: Kommission will delegierte Rechtsakte anpassen Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Änderung von drei wichtigen delegierten Rechtsakten zur grünen Taxonomie [Verordnung (EU) 2020/852, s. cepAnalyse] vorgelegt und dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Kommission will erstens den Rechtsakts zur Offenlegung [(EU) 2021/2178], zweitens den Rechtsakt zur Klimataxonomie [(EU) 2021/2139] und drittens den Rechtsakt zur Umwelttaxonomie [(EU) 2023/2486] überarbeiten. Die Initiative zur Überarbeitung der drei Rechtsakte ist Teil des umfangreichen Pakets der Kommission zur Anpassung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Lieferkettensorgfaltspflichten („Omnibus-Paket“). Die Kommission will u.a. die für Banken relevante „Green Asset Ratio“ anpassen, die Berichtsvorlagen entschlacken und vereinfachen sowie bestimmte komplexe Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit eine oder mehrere der Klima- und Umweltziele der grünen Taxonomie erheblich beeinträchtigt („do no significant harm“, DNSH), überarbeiten. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 26. März 2025. Zur Konsultation. Warenderivatemärkte und Spotmärkte für Energie: Überprüfung des EU-Rechtsrahmens Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Funktionsweise der Warenderivatemärkte und bestimmten Aspekten im Zusammenhang mit den Spotmärkten für Energie gestartet. Sie soll eine umfassende Bewertung des aktuellen europäischen Rechtsrahmens im Hinblick auf die Märkte für Rohstoffderivate und für Emissionszertifikate sowie die Spotmärkte für Energie einleiten. Die Kommission will, dass diese Märkte auch künftig dazu in der Lage sind, die Industrie bei der Absicherung und Minderung von Risiken zu unterstützen. Auch will sie nach Wegen suchen, den regulatorischen Aufwand für EU-Unternehmen zu senken. Die Ergebnisse der Konsultation sollen insbesondere in Berichte zur Analyse der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate oder Derivate auf Emissionszertifikate einfließen, die die Kommission auf Basis eines Mandats in der MiFID-Richtlinie bis Ende Juli 2025 bzw. Ende Juli 2026 veröffentlichen muss (s. Art. 90 Abs. 5 der Richtlinie). Auch sollen die Erkenntnisse eine Grundlage für künftige politische Entscheidungen zum Energiegroßhandel sowie ggf. auch für regulatorische Anpassungen einschlägiger EU-Regelungen (z.B. MiFID-Richtlinie oder REMIT-Verordnung (EU)) bilden. Die Konsultation steht in Verbindung mit dem von der Kommission ebenfalls am 26. Februar 2025 angenommenen Aktionsplan für erschwingliche Energie („Affordable Energy Action Plan“, s. cepAdhoc). Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 9. April 2025. Zur Konsultation. |
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| Start-ups und Scale-ups: Neue EU-Strategie soll Wachstum ankurbeln Die Kommission hat am 17. Februar 2025 eine Konsultation zu einer künftigen „EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups“ gestartet. Laut Kommission sind Start-ups und Scale-ups entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit Europas, da sie oft bahnbrechende innovative Lösungen auf den Markt bringen. Die Kommission sieht jedoch zahlreiche Barrieren für das Wachstum dieser noch jungen Unternehmen in der EU. Im Rahmen der EU-Strategie will sie daher Maßnahmen aufzeigen, um die Rahmenbedingungen für Start-ups und Scale-ups zu verbessern. Wie im Ende Januar 2025 vorgelegten „Kompass zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU“ angekündigt, soll die Strategie insbesondere Ideen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Universitäten und Unternehmen und zur Vermarktung von Patenten enthalten. Ferner sollen Hindernisse im Hinblick auf den Zugang zu Risikokapital abgebaut werden. Zudem sollen Schritte skizziert werden, wie Start-ups und Scale-ups leichter Zugang zu Talenten, Fachkräften, modernster Infrastruktur, Wissen und Dienstleistungen erhalten können. Teil der Initiative soll auch ein „European Innovation Act“ sein. Damit sollen innovative Start-ups und Scale-ups u.a. der Zugang zu europäischen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen erleichtert werden. Auch plant die Kommission die Einführung eines sogenannten „28. Regime“. Damit soll es innovativen Unternehmen ermöglicht werden, sich im Binnenmarkt nicht länger mit 27 verschiedenen Rechtssystemen auseinandersetzen zu müssen, sondern nur noch mit einem harmonisierten EU-Regelwerk. Dieses Regelwerk soll auch Aspekte des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts abdecken. Die Kommission will die EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups im 2. Quartal 2025 vorlegen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 17. März 2025. Zur Konsultation. |
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| | | Konsultation zu einer „GreenData4All“-Initiative Die Kommission hat am 5. Februar 2025 eine Konsultation zu einer „GreenData4All“-Initiative gestartet. Bereits im Februar 2020 kündigte die Kommission im Rahmen der europäischen Datenstrategie [COM(2020) 66, s. cepAnalyse] an, einen europäischen Datenraum für den europäischen Grünen Deal („Umweltdatenraum“) etablieren zu wollen. Dieser Datenraum soll die zahlreichen Maßnahmen des Grünen Deals, etwa im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels unterstützen. In diesem Zusammenhang stellte die Kommission auch die Präsentation einer „GreenData4All“-Initiative in Aussicht, die dazu beitragen soll, den grünen und digitalen Wandel in der EU voranzutreiben. Mit der Initiative sollen die bestehenden EU-Vorschriften für Umweltgeodaten (INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG) und zum öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen (Richtlinie 2003/4/EG) überarbeitet und aktualisiert werden. Während mit der INSPIRE-Richtlinie Dateninfrastrukturen etabliert wurden, die darauf abzielen, Einzelpersonen und Unternehmen einen besseren Zugang zu Geodaten zu gewähren, verpflichtet die Richtlinie zum Zugang zu Umweltinformationen-Richtlinie Behörden dazu, von ihnen oder für sie bereitgehaltene Umweltinformationen Antragstellern auf deren Antrag bereitzustellen. Mit der „GreenData4All“-Initiative soll nun insbesondere die gemeinsame Nutzung von Umweltdaten durch den öffentlichen und privaten Sektor sowie die breite Öffentlichkeit verbessert und auf Umweltdaten basierende Innovationen unterstützt werden. Beispielsweise könnten im Kontext der Rohstofferkundung KI-gestützte Initiativen den Umweltdatenraum nutzen, um neue Geschäftsmodelle auf Basis der vielfältigen geo- und umweltbezogenen Daten zu entwickeln. Dies würde die Genauigkeit bei der Identifizierung kritischer Rohstoffe wie Lithium und Kobalt erhöhen und gleichzeitig die Umweltbelastung minimieren (s. cepInput). Im Rahmen der Konsultation will die Kommission nun Meinungen der Interessenträger – z.B. Umwelt- und Geodatenexperten oder auch Organisationen in den Sektoren Umwelt, Meere, Landwirtschaft, Versorgung, intelligente Städte, Mobilität, Energie – zur Ausgestaltung der Initiative einholen. Bereits vom 26. Februar bis zum 25. März 2024 fand eine erste Sondierungskonsultation zu der Initiative statt. Für den Fall, dass Sie von der Konsultation noch nicht erfahren haben, finden Sie die Konsultationsdokumente hier. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 30. April 2025. Zur Konsultation. |
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| | | 20. März 2025 Luxemburg DSGVO: Unterlassungsanspruch gegen erneute Weiterleitung und weitere Details zum Ersatz immateriellen Schadens EU-Generalanwalt Sánchez-Bordona nimmt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-655/23 erstens zum Bestehen eines datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruchs und zweitens einmal mehr zu Detailfragen betreffend den Ersatz eines immateriellen Schadens bei Datenschutzverstößen Stellung. Der Fall wurde dem EuGH vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt. Es geht unter anderem darum, ob ein Betroffener, dessen personenbezogene Daten unrechtmäßig einem Dritten offengelegt wurden, gegen den Verantwortlichen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, insb. deren Art. 17) einen Anspruch auf Unterlassung einer erneuten unrechtmäßigen Weiterleitung hat, wenn er nicht die Löschung seiner Daten verlangt, sondern eine erneute unrechtmäßige Weiterleitung seiner Daten an einen Dritten verhindern möchte. Hintergrund des Falls ist, dass eine Mitarbeiterin der Quirin Privatbank AG im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens eine private Nachricht des Klägers auch einer unbeteiligten Person weitergeleitet hatte. Zusätzlich verlangt der Kläger Schadensersatz für einen hierdurch erlittenen immateriellen Schaden. Der BGH möchte vom EuGH unter anderem wissen, ob bloße negative Gefühle wie Ärger, Unzufriedenheit, Sorge oder Angst für die Annahme eines immateriellen Schadens ausreichen oder ob der Nachteil für den Betroffenen darüber hinausgehen muss. Der EuGH hat insoweit in anderer Sache bislang lediglich entschieden, dass ein Schaden keinen bestimmten Grad an Erheblichkeit aufweisen muss, um ersatzfähig zu sein. |
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| | | cepInput: Guarding the Gates: EU Strategy for Safer Payment Market and Fraud Prevention |
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| | Ob Echtzeitüberweisungen oder internationale Transaktionen: Die Digitalisierung des Finanzsektors schreitet rasant voran. Sie bietet Vorteile - birgt aber auch Risiken, etwa durch Cyberangriffe auf Sicherheitslücken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat die Probleme analysiert. Die neue Studie zeigt, wie die EU mit robuster Regulierung gegensteuern kann. Zum cepInput |
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| | cepInput: Die Bundestagswahl als Richtungsentscheidung für Europa |
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| | Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat die europapolitischen Pläne der Parteien zur Bundestagswahl untersucht. Ergebnis: Europa spielt kaum eine Rolle, obwohl sich die EU zurzeit in der größten existenziellen Krise seit Jahrzehnten befindet und Deutschlands Wohlstand und Sicherheit unmittelbar betroffen sind. Die nächste Bundesregierung müsse Europa dringend in den Fokus rücken, fordert die Denkfabrik. Zum cepInput |
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| | cepAdhoc: EU Trade Diplomacy Towards Latin America |
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| | Handelskonflikte, US-Zölle und Druck aus Washington: Die neue US-Regierung zwingt die EU mehr denn je, neue Handelspartnerschaften einzugehen. Lateinamerika ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und ökologische Zukunft Europas. In einer gemeinsamen Studie fordern das Centrum für Europäische Politik (cep) und die Luiss-University Rome die EU auf, die einmaligen Chance zu ergreifen, die der Kontinent bietet. Zum cepAdhoc |
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| | cepAdhoc: The EU Action Plan for Affordable Energy |
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| | Strom, Erdgas, erneuerbare Energieträger: Die EU-Kommission möchte gegen die hohen Energiepreise vorgehen und bietet mit dem Affordable Energy Action Plan Lösungsvorschläge an. Das Centrum für Europäische Politik (cep) kritisiert eine unzureichende Fokussierung auf marktbasierte Maßnahmen zur Stärkung der Systemintegration erneuerbarer Energien. Zum cepInput |
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| | cepAdhoc: Strategischer Dialog zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie |
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| | Fehlende Absatzmärkte, Konkurrenz aus China und Dekarbonisierung: Die europäische Automobilindustrie steht vor großen Herausforderungen. Mit einem eilig erstellten EU-Aktionsplan möchte Brüssel die Branche stärken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) fordert eine grundsätzlichere Herangehensweise zur Unterstützung des Automobilsektors. Zum cepAdhoc |
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| | | Die internationale Webseite „Common Ground of Europe” geht auf eine Initiative des Centres for European Policy Network (cep) zurück. Auf commongroundeurope.eu sammelt das cep vor allem englischsprachige Beiträge, Artikel und Interviews von Entscheidungsträgern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir laden Sie herzlich dazu ein, durch unser Schaufenster nach Europa zu blicken. Im Folgenden finden Sie Beispiele aus dem vergangenen Monat. |
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| Paris 2025: European AI Between Grand Ambitions and Pressing Realities |
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| Zu Beginn des dritten KI-Aktionsgipfels in Frankreich fragen sich Beobachter, ob ein von Regulierung geprägter Kontinent endlich dazu beitragen kann, einen globalen Standard für KI-Governance zu schaffen. Aber: Wird die Einigung auf eine Reihe hochfliegender Ideale inmitten innenpolitischer Streitigkeiten, ehrgeiziger Finanzierungslücken und geopolitischer Zwänge der Vision der EU von einem KI-Kontinent, der die Technologie tatsächlich in großem Maßstab entwickelt und einsetzt, überhaupt zuträglich sein? Zum Beitrag |
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| | Twelve European Thoughts on Artificial Intelligence |
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| Der technologische Durchbruch der künstlichen Intelligenz (KI) stellt zweifelsohne einen bedeutenden historischen Wendepunkt in der Geschichte der Menschheit dar. Die Folgen werden weitreichend und grundlegend für die Menschen, ihre Beziehungen und die Gesellschaft sein. Wir können heute bestenfalls erahnen, welche konkreten Folgen das haben wird. Zum Beitrag |
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| | | Liebe Leserinnen, liebe Leser, Europa braucht neben der Verteidigungsfähigkeit eine kraftvolle Zukunftserzählung. Die Freiheit von Forschung, Innovation und Bildung kann eine solche sein. Gerade jetzt bietet sich ein Zeitfenster, um Europa als den Ort einer neuen Aufklärung und Humanität zu entwickeln sowie Talente und Ideen aus aller Welt anzulocken. Ein europäisches Gegenmodell anzubieten, ist die attraktivere Option, als den Weg in die Unfreiheit und Abschottung mitzugehen. Europa muss den Mut aufbringen, die freie Welt, die immer kleiner wird, anzuführen. Ihr Henning Vöpel |
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