| Liebe Leserinnen und Leser, viel ist in diesen Tagen von Europa zu lesen. Zumeist sind es keine guten Nachrichten. Mit Blick auf die Europawahl im Juni wächst die Furcht vor einem Rechtsruck. Der alte Kontinent stöhnt unter Schulden, Soziallasten und Bürokratie. Eine diffuse Angst vor Überfremdung mischt sich mit begründeter Sorge vor Bedeutungsverlust und wirtschaftlichem Abstieg. Und wie reagiert Brüssel? „Ursula von der Leyen tätowiert Ameisen“, spottet Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Spitzenkandidatin der FDP für das Europaparlament. Eine scharfe Zunge hatte die burschikose Niederrhein-Liberale ja schon immer. Aber tätowierte Ameisen? Bei näherem Hinschauen entpuppt sich der Vergleich jedoch als durchaus berechtigt. Statt Zukunftslinien zu zeichnen, statt Visionen zu entwickeln und Bürger von Regeln zu entlasten, statt Antworten auf Faschismus, Antisemitismus, zeitgeistigen Firlefanz, Trumpismus, Putinismus, ökonomische Lähmung, Sozial(ismus)staatsgläubigkeit und mangelnde Bildung zu finden, verschanzt sich die Kommissionspräsidentin hinter einer planwirtschaftlich und mikroskopisch fein zerfaserten Gesetzgebung, die entweder die Realität verfehlt (Lieferkettengesetz), ökonomischen Unsinn verzapft (Chips Act) oder schlicht zu spät kommt (KI- Gesetz). Kurz: Sie tätowiert Ameisen. „Mit der Planwirtschaft ist es eigentlich immer dasselbe: Erst wird beschlossen, dann kommt die Realität, dann wird’s eng, dann wird rationiert – und dann ist alles kaputt“, schrieb Ben Krischke unlängst im Cicero. Genauso ist es. Erst beschließt man Green Deal, grüne Taxonomie und andere hochambitionierte Prestigeprojekte, um letztlich am Faktischen zu zerschellen. Und dann wundern sich die Verantwortlichen, wenn Wähler die Lust am europäischen Projekt verlieren? Höchste Zeit, Ameisen durch Elefanten zu ersetzen. Europa ist zu groß und zu wichtig, um es ideenlosen Unternehmensberatern und bürokratischen Paragraphenreitern zu überlassen. Bleiben Sie uns gewogen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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| | „Ursula von der Leyen tätowiert Ameisen“: FDP-Spitzenkandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann kritisert vor der Europawahl die Politik der Kommissionspräsidentin. |
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| | Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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| | Verteidigungspolitik: Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie Die Kommission will am 27. Februar eine Europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie sowie eine Verordnung über das Europäische Verteidigungsinvestitionsprogramm vorstellen. Die Kommission will damit die europäische Rüstungsindustrie stärken. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten neue Rüstungsgüter erwerben können. Die Verordnung, die auch Kriegswirtschaftsgesetz genannt wird, soll hierzu gemeinsame Entwicklungs- und Beschaffungsprojekte fördern, die für die Sicherheit der Mitgliedstaaten von großem gemeinsamen Interesse sind. Zudem soll sie Unternehmen in die Lage versetzen, Rüstungsgüter bei Bedarf schnell liefern zu können. |
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| | | EU-Verträge und Institutionen |
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| EU-Reform: Eine funktionsfähige EU mit 30 oder mehr Mitgliedstaaten Die Kommission will am 27. Februar eine Mitteilung zur Reform der EU vorlegen. Die Mitteilung wird die derzeitigen EU-Regeln vor dem Hintergrund der Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten evaluieren. Zudem werden Reformvorschläge vorgestellt, welche die Funktionsfähigkeit der EU mit 30 oder mehr Mitgliedstaaten sicherstellen sollen. Mögliche Beitrittskandidaten sind die Ukraine, Moldawien und westliche Balkanländer. |
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| | | | Allianz für kritische Arzneimittel: Kommission lädt zur Teilnahme ein Bis zum 15. Februar kann jeder, auch Unternehmen, die Mitgliedschaft in der von der Kommission ins Leben gerufenen Allianz für kritische Arzneimittel beantragen. Die Allianz ist einer der Schlüsselmaßnahmen im Kampf gegen Arzneimittelengpässe, die von der Kommission im vergangenen Jahr angekündigt wurden. Sie soll vor allem dazu beitragen, praktische Lösungen für Engpasssituationen zu finden. Die neue Allianz soll alle relevanten Interessengruppen zusammenbringen und die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den nationalen Regierungen, der Industrie und der Zivilgesellschaft stärken. Darüber hinaus soll sie auch als Netzwerk fungieren, um die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zu beschleunigen. Sie wird Empfehlungen ausarbeiten (s. hierzu auch cepInput 12/2023) und sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten beraten. Die Allianz soll ihre konkrete Arbeit im April aufnehmen. |
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| | | | Klimaschutz: EU-Klimaziel 2040 Die Kommission will am 6. Februar ein EU-Klimaziel für 2040 vorschlagen. Die EU will ihre Emissionen von Treibhausgasen (THG) bis 2050 netto auf null (Klimaneutralität) sowie bis 2030 gegenüber 1990 um 55% (EU-Klimaziel 2030) senken. Nach dem Europäischen Klimagesetz [Verordnung (EU) 2021/1119; s. cepAnalyse 3/2020] ist die Kommission verpflichtet, ein THG-Reduktionsziel für 2040 (EU-Klimaziel 2040) vorzuschlagen. Sie wird dabei zudem mögliche Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen sowie Optionen für die CO2-Entnahme vorstellen. |
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| | | | Digitale Netze und Infrastrukturen: Kommission veröffentlicht Konnektivitätspaket Die Kommission will am 21. Februar 2024 ein Konnektivitätspaket zu digitalen Netzen und Infrastrukturen („Connectivity package on digital networks and infrastructure“) vorlegen. Es soll Ideen für einen künftigen „Digital Network Act (DNA)“ zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Telekommunikations- und Digitalsektors enthalten und im Wesentlichen auf vier Säulen beruhen. Die Kommission will Schritte ausloten, wie mehr Finanzmittel in den Sektor gelockt werden können, insbesondere von privaten Kapitalgebern. Sie fürchtet, dass die digitalen Ziele, die sie sich bis zum Ende des Jahrzehnts gesetzt hat, ansonsten nicht erreicht werden können. Spannend wird sein, ob und wenn ja, welche Alternativen sie zu den breit debattierten Fair-Share-Finanzierungsmodellen präsentieren wird. Diese sahen eine verpflichtende Beteiligung von BigTech-Unternehmen an den Kosten zum Aufbau von Netzinfrastrukturen vor. Die Kommission will ferner im Rahmen eines Weißbuchs Visionen für die digitalen Infrastrukturen von morgen entwerfen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, wie es gelingen kann, Betreiber digitaler Infrastrukturen am Markt zu etablieren, die EU-weit tätig sind. Hier sollen insbesondere Wettbewerbs- und Konsolidierungsfragen im Vordergrund stehen. Zudem könnten Schritte zur Deregulierung, zur weiteren Europäisierung der Funkfrequenzpolitik und zur Senkung der Kosten für die rasche Einführung neuer digitaler Technologien vorgestellt werden. Zudem will die Kommission Ideen präsentieren, wie die EU bei software- und cloudbasierten Netzen und bei hardwarebasierter Telekommunikationsausrüstung Konkurrenzfähigkeit wahren kann, um sich gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten zu behaupten. Auch sollen vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer Spannungen Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit von digitalen Infrastrukturen vorgestellt werden. Hierzu wird die Kommission voraussichtlich eine unverbindliche Empfehlung vorlegen. Ein Fokus wird wohl auf dem Schutz von Unterseekabeln sowie auf der Identifizierung und Finanzierung von für die EU strategisch wichtigen Kabelprojekten liegen. |
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| | | | Klimaziele: Stärkung von CO2-Speicherung Die Kommission will am 6. Februar eine Strategie zur verstärkten Förderung von Technologien der industriellen Speicherung und Nutzung von CO2 vorlegen. Für die Erreichung des Zieles einer klimaneutralen EU bis 2050 ist ein zügiger Markthochlauf solcher Technologien unverzichtbar (s. cepInput 1/2024). Anwendungsgebiete umfassen sowohl die Abscheidung von Emissionen in nur schwer dekarbonisierbaren Industriesektoren als auch die Entnahme von CO2 direkt aus der Atmosphäre oder im Rahmen der energetischen Nutzung von Biomasse. Mit der Strategie beabsichtigt die Kommission, Planungssicherheit für die Investition in Abscheidungsanlagen, Pipelines und Speicher herzustellen. Dazu soll ein EU-weites Regelwerk für den Aufbau einer CO2-Infrastruktur entwickelt werden. Anreize zur industriellen Nutzung von abgeschiedenem CO2 als Rohstoff z.B. für die chemische Industrie sollen durch detailliertere Erfassung und verbesserte Anrechenbarkeit der positiven Klimawirkung gestärkt werden. |
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| | | | Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im sogenannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem Newsletter im vergangenen Monat zusammenstellt: |
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| | Trilog-Einigung zum europäischen Recht auf Reparatur Am 2. Februar 2024 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Förderung der Reparatur („Recht auf Reparatur“) [s. cepAnalyse 10/2023] erzielt. Damit soll es Verbrauchern erleichtert werden, Produkte reparieren zu lassen, insbesondere nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums. Die Richtlinie ist unmittelbar mit den Ökodesign-Vorgaben [s. cepAnalyse 10/2022] verbunden und gilt zunächst nur für bestimmte Produkte, z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher und Smartphones. Entsprechend den Ökodesign-Vorgaben müssen Produkte in Zukunft schon so gestaltet sein, dass sie unter anderem leicht zu reparieren sind und wiederverwendet werden können. Durch die neue Richtlinie können Verbraucher nun vom Hersteller verlangen, dass ein Produkt auch nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums repariert wird – jedoch auf eigene Kosten. Während des Gewährleistungszeitraums können die Verbraucher weiter frei wählen, ob sie ein defektes Produkt austauschen oder reparieren lassen wollen. Die Richtlinie will dabei Reparaturen attraktiver machen. Daher sieht sie vor, dass der Gewährleistungszeitraum um 12 Monate verlängert wird, wenn ein defektes Produkt nicht ausgetauscht, sondern repariert wird. Die Mitgliedstaaten können diesen Zeitraum sogar noch verlängern. Weiterhin wird es eine EU-weite Online-Plattform geben, über die Verbraucher einen passenden Reparaturbetrieb in der EU finden können. |
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| | | Trilog-Einigung zur Ökodesign-Verordnung Am 5. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Ökodesign-Verordnung [s. cepAnalyse 10/2022] erzielt. Während die bisherige Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG; s. cepAnalyse] nur „energieverbrauchsrelevante“ Produkte wie etwa Spül- und Waschmaschinen umfasst, soll der Geltungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung auf nahezu alle physische Waren ausgeweitet werden. Ausgenommen sind neben Medizinprodukten, Lebens- und Futtermitteln auch Produktgruppen, für die spezifischere Regelungen gelten, darunter etwa Bauprodukte oder Autos. Zudem werden künftig neben dem Energieverbrauch weitere Produkteigenschaften reguliert. So sollen Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus haltbarer sein sowie leichter repariert, wiederverwendet und recycelt werden können. Außerdem wird ein digitaler Produktpass mit Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten eingeführt. Dies soll die korrekte Handhabung von Produkten entlang der Lieferkette erleichtern und es Verbrauchern ermöglichen, sich über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren. |
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| | | Trilog-Einigung zu CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge Am 18. Januar 2024 wurde eine vorläufige politische Einigung zur Änderung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge – Lkw, Busse und deren Anhänger – [s. cepAnalyse 13/2023] erzielt. Für schwere Lkw über 7,5 t und Reisebusse gelten nun zusätzlich zu dem bereits bestehenden CO2-Reduktionsziel von 15% für 2025 gegenüber 2019 weitere Reduktionsziele von 45% für 2030, 65% für 2035 und 90% für 2040. Stadtbusse müssen ab 2030 90% weniger emittieren und ab 2035 vollständig emissionsfrei sein. Für Anhänger gilt ab 2030 ein Reduktionsziel von 7,5% und für Sattelauflieger von 10%. Bei der Überprüfung der Verordnung 2027 soll die Rolle eines CO2-Korrekturfaktors für alternative Kraftstoffe und eine Methodik für die Registrierung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, bewertet werden. |
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| | | Sustainable Finance: Einigung über Regelwerk zu ESG-Ratings Am 5. Februar 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung zur Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) erzielt. Die Kommission hatte hierzu im Juni 2023 einen Vorschlag [COM(2023) 314] präsentiert. Anbieter von ESG-Ratings geben Urteile über das Nachhaltigkeitsprofil von Unternehmen und Finanzprodukten ab und spielen an den Finanzmärkten eine zunehmend wichtige Rolle. Mit der neuen Verordnung sollen die Zuverlässigkeit dieser Ratings verbessert, deren Vergleichbarkeit gestärkt und Grünfärberei vorgebeugt werden. Die Anbieter der ESG-Ratings müssen künftig eine Zulassung bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beantragen. Ferner müssen sie diverse Transparenzanforderungen erfüllen. So sollen sie etwa Details zu den verwendeten Methoden zur Erstellung der Ratings und zu den verwendeten Informationsquellen offenlegen müssen. Grundsätzlich soll es für die Anbieter auch möglich sein, für jede Dimension, das heißt für ökologische, soziale oder die Governance betreffende Faktoren, separate Ratings abzugeben. Für kleine ESG-Ratinganbieter sind Sonderregeln vorgesehen. So sollen für sie beispielsweise vereinfachte Zulassungsverfahren zur Anwendung kommen. Die nun erzielte Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Geldwäsche I: Die 6. Überarbeitung der Geldwäscherichtlinie steht Am 18. Januar 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zur Richtlinie über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (6. Geldwäscherichtlinie) erzielt. Die Kommission hatte den Verordnungsvorschlag bereits im Juli 2021 präsentiert [COM(2021) 423]. Die überarbeitete Richtlinie enthält unter anderem die folgenden Neuregelungen: Der Inhalt und die Funktionsweise der bestehenden Register zu Angaben über den wirtschaftlichen Eigentümer, welches die natürlichen Personen offenlegt, die juristische Personen besitzen oder kontrollieren („wirtschaftliche Eigentümer“), wird weiter harmonisiert. Künftig sollen Informationen sowohl in den nationalen Registern als auch über ein EU-weit vernetztes System von Registern digital abrufbar sein. Sie sollen in der Regel für mindestens fünf und höchstens zehn Jahre enthalten sein. Neben den Aufsichtsbehörden und den Einrichtungen, die zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet sind (Verpflichtete) sollen auch Personen der Öffentlichkeit mit berechtigtem Interesse (etwa Pressevertreter und die Zivilgesellschaft) Einblick nehmen können. Die bereits bestehenden Finanzermittlungsstellen (Financial Intelligence Units, FIUs) sollen zusätzliche Kompetenzen und Befugnisse zur Analyse und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhalten. Sie sollen ferner Informationen mit zuständigen Aufsichtsbehörden, mit der neuen EU-Geldwäschebehörde (AMLA, s. cepNewsletter 1/2024) Europol, Eurojust und auch der Europäischen Staatsanwaltschaft leichter austauschen können. Auch sollen sie bei grenzüberschreitenden Fällen gemeinsam mit AMLA Untersuchungen durchführen können. Die Befugnisse der für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Aufsichtsbehörden und die Maßnahmen, die sie einleiten dürfen, werden stärker vereinheitlicht. Damit soll sichergestellt werden, dass alle in den Mitgliedstaaten ansässigen sogenannten Verpflichteten angemessen, wirksam und auf Basis eines risikobasierten Ansatzes beaufsichtigt werden. Ferner werden die Sanktionen bei Verstößen gegen die Geldwäschevorschriften verschärft. Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die überarbeitete Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Geldwäsche II: Neues einheitliches Regelwerk Am 18. Januar 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung erzielt. Die Kommission hatte den Verordnungsvorschlag bereits im Juli 2021 präsentiert [COM(2021) 420]. Die Verordnung enthält unter anderem die folgenden Neuregelungen: Künftig soll es ein EU-weites Limit für Bargeldtransaktionen von 10.000 Euro geben. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch geringere Obergrenzen festlegen. Finden die Transaktionen zwischen zwei Privatpersonen statt und handeln diese nicht in einer beruflichen Funktion, greift die Obergrenze jedoch nicht. Zudem wird der Kreis an Einrichtungen, die zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet sind („Verpflichtete“) erweitert. So sollen darunter, neben etwa Finanzinstituten, Banken und Casinos, künftig auch Kryptowerte-Dienstleister und Händler von bestimmten Luxusgütern (z.B. Edelmetalle, Uhren, Luxusautos, Yachten, Kunstwerke) fallen. Auch Profifußballvereine und -vermittler unterliegen künftig den Geldwäschevorgaben, wobei die Mitgliedstaaten Ausnahmen für wenig riskante Transaktionen, Vereine unterhalb der ersten Liga und solchen mit einem Jahresumsatz von unter 5 Mio. Euro gerechnet über zwei Jahre vorsehen können. Die Erweiterungen gelten drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung, bei den Vereinen und Vermittlern jedoch erst nach fünf Jahren. Außerdem müssen Finanzinstitute und Banken künftig verschärfte Sorgfaltspflichten gegenüber sogenannten ultra-reichen Personen beachten. Das sind Personen mit einem Gesamtvermögen von mindestens 50 Mio. Euro (ohne ihren Hauptwohnsitz). Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Listing Act I: Einigung zu Erleichterungen beim Kapitalmarktzugang Am 1. Februar 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente sowie für eine Verordnung zur Änderung der Prospekt-, der Marktmissbrauchs- und der Märkte für Finanzinstrumente-Verordnung erzielt. Die Kommission hatte hierzu im Dezember 2022 Vorschläge [COM(2022) 760 sowie COM(2022) 762, s. cepAnalyse 9/2023] präsentiert. Sie sind Teil eines Pakets an Maßnahmen zur Erleichterung von Börsennotierungen („Listing Act“). Mit den Neuregelungen soll die Attraktivität der öffentlichen Märkte in der EU erhöht und die Anforderungen an Emittenten gesenkt werden. Gleichzeitig sollen der Anlegerschutz und die Marktintegrität gewahrt bleiben. Nach der Einigung sollen bspw. bestehende Vorschriften zur Offenlegung von Insiderinformationen bei zeitlich gestreckten Vorgängen gelockert werden. Auch sollen die bürokratischen Lasten bei der Erstellung von Wertpapierprospekten verringert werden. Zudem sollen bestehende regulatorische Vorgaben zur Erstellung von Marktanalysen so angepasst werden, dass künftig wieder mehr solcher Analysen zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung stehen und deren Sichtbarkeit verbessert wird. Ferner sollen künftig Zahlungen für Finanzanalysen und für die Ausführung von Aufträgen wieder gebündelt werden dürfen. Die nun erzielte Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Listing Act II: Einigung zu Mehrstimmrechtsaktienstrukturen Am 1. Februar 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine neue Richtlinie über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien erzielt. Die Kommission hatte hierzu im Dezember 2022 einen Vorschlag [COM(2022) 761, s. cepAnalyse 7/2023] präsentiert. Er ist Teil eines Pakets an Maßnahmen zur Erleichterung von Börsennotierungen („Listing Act“). Viele kleine Familienbetriebe, Start-ups, Gründer und Unternehmen mit langfristigen Projekten scheuen den Gang an die Börse, weil sie sich etwa vor einem Verlust der Kontrolle über zentrale Betriebs- und Investitionsentscheidungen fürchten. Ein Instrument, um dem entgegenzuwirken können Mehrstimmrechtsaktienstrukturen sein. Mit der neuen Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten nun verpflichtet werden, Gesellschaften zu ermöglichen, auf solche Strukturen zurückzugreifen. In Deutschland waren diese beispielsweise lange verboten, sind jedoch seit dem Ende 2023 beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) wieder zugelassen. Gegenüber dem Kommissionsvorschlag sieht die Einigung nun insbesondere eine Aufhebung der reinen Fokussierung auf Handelsplätze vor, die auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spezialisiert sind („KMU-Wachstumsmarkt“). Neben diesen Handelsplätzen sollen nun auch andere, sogenannte multilaterale Handelssysteme (MTF) erfasst sein. Bezüglich der Festlegung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des erweiterten Stimmgewichts von Mehrstimmrechtsaktien, haben sich die Verhandler darauf geeinigt, dass die Mitgliedstaaten entweder ein maximales Stimmverhältnis oder eine Beschränkung für (die meisten) qualifizierten Mehrheitsentscheidungen der Hauptversammlung vorsehen dürfen. Die nun erzielte Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. |
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| | | Gigabit-Infrastrukturgesetz: Einigung über Schritte zur Senkung der Netzausbaukosten Am 6. Februar 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation (Gigabit-Infrastrukturgesetz) erzielt. Die Verordnung soll die bestehende Richtlinie 2014/61/EU (s. cepAnalyse) zur Kostenreduzierung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen ersetzen. Die Kommission hatte im Februar 2023 einen Vorschlag [COM(2023) 94] präsentiert. Mit der Verordnung sollen durch mehrere Maßnahmen die Kosten des Netzausbaus gesenkt werden. Dabei geht es insbesondere um eine bessere Koordinierung zwischen den Betreibern der Netze beim Ausbau der physischen Infrastruktur – zum Beispiel Leitungsrohre und Masten –, welche für Gigabit-Netze benötigt werden. Ferner soll der bürokratische Aufwand beim Netzausbau durch straffere und weniger komplexe Genehmigungsverfahren gesenkt und verstärkt auf digitale Prozesse gesetzt werden. Auch der Zugang zu gebäudeinterner physischer Infrastruktur wird neu geregelt. Ein Konfliktpunkt in den Verhandlungen war insbesondere der Umgang mit den Gebühren, die die EU-Bürger zahlen müssen, wenn sie eine andere Person, die sich im EU-Ausland aufhält, anrufen oder ihr eine SMS schreiben wollen. Diese Gebühren sind zwar bereits gedeckelt. Ihre Begrenzung gilt jedoch nur bis zum Mai 2024. Das Verhandlungsergebnis sieht nun vor, dass die Preisobergrenzen von 19 Cent pro Minute bei Anrufen und 6 Cent pro SMS auch weiterhin – zumindest bis ins Jahr 2032 – gelten sollen. |
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| | | Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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| | Bewertung und Überprüfung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Die Kommission will in ihrem zweiten Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Mitte 2024 eine Bilanz über die bisherige Anwendung der DSGVO ziehen. Hierzu möchte sie mit einer Konsultation erstens herausfinden, welche Erfahrungen Unternehmen, die Zivilgesellschaft und im Bereich des Datenschutzes tätige Personen bei der Anwendung der DSGVO gemacht haben und welche Herausforderungen es dabei gibt. Konkret erhofft sich die Kommission Feedback zu Problemen bei der Ausübung von Betroffenenrechten sowie zu Möglichkeiten, wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anwendung der DSGVO besser unterstützt werden könnten. Zudem fragt die Kommission zu Erfahrungen mit Datenschutzbeauftragten, Datenschutzbehörden und den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses. Sie fragt ferner zu Erfahrungen mit dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht, dem risikobasierten Ansatz der DSGVO, technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und Datenschutzfolgenabschätzungen. Schließlich fragt die Kommission nach Erfahrungen bei der Nutzung von Standardvertragsklauseln, anderen Transfertools, Verhaltenskodizes und Zertifizierungen. Zweitens bittet die Kommission um eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der DSGVO auf Innovation und neue Technologien sowie zur Wechselwirkung zwischen der DSGVO und anderen Initiativen wie dem Datengesetz, dem Daten-Governance-Gesetz und dem Europäischen Gesundheitsdatenraum. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 8. Februar 2024. Zur Konsultation |
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| | | Bewertung der Verordnung über schwerwiegende Gesundheitsgefahren Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Bewertung der 2022 verabschiedeten Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen (cepAnalyse 19/2021) eingeleitet. Die Bewertung betrifft vor allem den Betrieb des Frühwarn- und Reaktionssystems und des Netzes für die epidemiologische Überwachung; die Koordinierung der Reaktion auf eine Gesundheitskrise im Gesundheitssicherheitsausschuss und die Arbeit der Kommission zur Verbesserung der in der Verordnung vorgesehenen Vorsorge- und Reaktionstätigkeiten. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 12. Februar 2024. Zur Konsultation Bewertung der neuen EU-Gesundheitsbehörde HERA Die Kommission hat eine Konsultation zur Bewertung der neuen EU-Gesundheitsbehörde HERA (s. auch cepInput 8/2022) eingeleitet. HERA ist eine der wichtigen Säulen der Europäischen Gesundheitsunion (s. auch cepInput 4/2021), um koordinierter und besser auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren wie die COVID-19-Pandemie reagieren zu können. Sie soll auch gewährleisten, dass die EU besser auf künftige Gesundheitsgefahren vorbereitet ist. Die Bewertung soll vor allem untersuchen, inwieweit HERA auf der Grundlage ihres Mandats und ihres Instrumentariums in der Lage ist, einen wirksamen und effizienten Beitrag zu diesen politischen Zielsetzungen zu leisten und ihre Aufgaben zu erfüllen Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 19. Februar 2024. Zur Konsultation |
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| | | Windkraft: Empfehlungen für die Vergabe von Ausbaukapazitäten Die Kommission plant unverbindliche Empfehlungen und Leitlinien für die Gestaltung von Auktionen für die Vergabe von Ausbaukapazitäten erneuerbarer Energien durch die Mitgliedstaaten. Aktuell beruhen die Vergabekriterien u.a. überwiegend oder vollständig auf dem Preis, während Umwelt- und Sozialstandards kaum berücksichtigt werden. Zudem will die Kommission Vorauswahlkriterien für Cybersicherheit und Maßnahmen zur Unterstützung der vollständigen und fristgerechten Fertigstellung von Projekten empfehlen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 1. März 2024. Zur Konsultation |
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| | Handel |Wettbewerb |Informationstechnologien |
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| Wirtschaftliche Sicherheit: Investitionen in Drittstaaten und Forschung zu Dual-Use-Gütern Am 24. Januar 2024 hat die EU-Kommission ein Paket aus fünf Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU vorgelegt. Es besteht aus einer neuen Verordnung zur Überprüfung ausländischer Investitionen, welche die bestehende Verordnung [(EU) 2019/452, s. cepAnalyse 32/2017 und cepAdhoc 5/2020] ersetzen und Risiken für die Sicherheit und öffentliche Ordnung der EU begegnen soll. Zudem enthält es ein Weißbuch über Investitionen in Drittstaaten, in dem etwa vorgeschlagen wird, Risiken, die mit solchen Investitionen wie etwa der Stärkung der militärischen und nachrichtendienstlichen Fähigkeiten von Akteuren in den Drittstaaten verbunden sind, zunächst zu analysieren und auf Basis dieser Analyse zu prüfen, ob weitergehende Schritte geboten sind. Ferner besteht das Paket aus einem Weißbuch über Ausfuhrkontrollen, in dem Maßnahmen für eine wirksamere Kontrolle von Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-use goods“) – etwa Giftstoffe, Elektronik– skizziert werden. Auch ein Weißbuch über die Unterstützung der Forschung und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck, welches Optionen skizziert, mit denen die EU bei diesen Technologien im Wettbewerb bestehen kann, ist Teil des Pakets. Zudem enthält es eine Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit, um potenziellen Gefahren, die bei der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Forschung drohen – etwa Nutzung der Forschungsergebnisse für militärische Zwecke – zu begegnen. Im Rahmen dieses Maßnahmenpakets startet die Kommission auch zwei Konsultationsaufrufe. So bittet sie in einer Konsultation um Rückmeldungen zu den im Weißbuch über die Unterstützung der Forschung und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck dargelegten Optionen. In einer weiteren Konsultation zum Weißbuch über Investitionen in Drittstaaten bietet sie um Beiträge und Reaktionen zu den im Weißbuch vorgestellten Ansätzen. Die Einreichungsfristen für Stellungnahmen enden am 17. April 2024 beziehungsweise am 30. April 2024. Die Konsultationen finden Sie hier und hier. |
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| | | 5-8. Februar 2024 Straßburg Treffen des Europäischen Parlaments zur Plenarsitzung. Es geht u.a. um die Abstimmungen über eine Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (s. cepAnalyse 4/2023) und von zwei Richtlinien zur Regulierung von Investmentfonds (AIFM- und UCITS-Richtlinie, s. cepAnalyse 7/2022). 9. Februar 2024 Brüssel Treffen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV). Es geht um die Abstimmung über das umstrittene EU-Lieferkettenrichtlinie (s. cepAnalyse 16/2022) sowie die Erteilung eines partiellen Verhandlungsmandats zum EU-Cybersolidaritätsgesetz. 13. Februar 2024 Brüssel Treffen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Es geht unter anderem um das Recht auf Reparatur (s. cepAnalyse 10/2023) und das Binnenmarktnotfallinstrument (s. cepAnalyse 6/2023). 13. Februar 2024 Brüssel Treffen des Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und des Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Es geht um finale Abstimmungen in den federführenden Ausschüssen über die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Gesetz, s. cepAnalyse 27/2021). |
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| | | cepInput: Paving the Way for a European Carbon Market |
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| | Wind, Sonne und Wasserstoff gelten als Schlüssel zur Klimaneutralität. Ein weiterer wird dabei oft ausgeblendet: CO2-Speicherung. Das Centrum für Europäische Politik fordert in einer neuen Studie den Aufbau einer EU-weiten Pipeline- und Speicherinfrastruktur für das sogenannte Carbon Capture and Storage (CCS) - zudem den Abbau regulatorischer Hemmnisse und das Schließen von Klimaschutzverträgen für junge CCS-Technologien. Zum cepInput |
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| | cepAdhoc: Attalus Augustus |
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| | Mit nur 34 Jahren wird Gabriel Attal der jüngste Premierminister Frankreichs seit der Gründung der Republik im Jahr 1792. Emmanuel Macron will seine Energie und sein Engagement nutzen, um sein Projekt der Aufrüstung und Erneuerung umzusetzen, das er sich für den zweiten Teil seiner zweiten Amtszeit vorgenommen hat. Zum cepAdhoc |
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| | Risky Ways of Managing Migration Flows in Europe |
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| | Wachsende Migrationsströme sind in der Europäischen Union zu einem der drängendsten politischen Themen geworden. Eine Lösung des Problems ist trotz des jüngst erzielten Kompromisses der Mitgliedstaaten nicht in Sicht. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält den sogenannten Asylpakt der EU für unrealistisch und unfinanzierbar. Zum cepInput |
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| | cepAnalyse: Richtlinie zur Haftung für Schäden durch künstliche Intelligenz |
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| | Gute Idee, juristisch fragwürdig: Das ist das Ergebnis einer Analyse des Richtlinienvorschlags zur Haftung für Schäden durch künstliche Intelligenz (KI). Die Haftung für Schäden, die aus KI resultieren, stellt Geschädigte oft vor erhebliche Beweisschwierigkeiten. Denn KI-Systeme sind zumeist komplex und undurchsichtig. Die Kommission schlägt vor, diese Probleme durch eine Offenlegungspflicht für Beweismittel und eine Kausalitätsvermutung zu verringern. Beides ist sachgerecht. Hinsichtlich der Rechtsgrundlage haben die Autoren jedoch große Bedenken. Es ist zweifelhaft, ob die Richtlinie auf Art. 114 AEUV gestützt werden kann, da kein positiver Effekt auf den Binnenmarkt zu erwarten ist. Denn weder die Kausalitätsvermutung noch die Offenlegungspflicht haben Auswirkungen auf die Verkehrsfähigkeit von KI-Produkten. Sie tragen auch nicht zur Beseitigung von spürbaren Wettbewerbsverzerrungen bei. Zur cepAnalyse |
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| | cepInput: Weniger KI-Risiken durch mehr Wettbewerb |
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| | Der Markt für Künstliche Intelligenz (KI) liegt zurzeit in den Händen weniger Anbieter. In einem Oligopol geht Geschwindigkeit oftmals vor Gründlichkeit. Nach Ansicht des Centrums für Europäische Politik (cep) liegt in dieser speziellen Marktstruktur ein gravierendes Sicherheitsrisiko. Die Denkfabrik fordert daher eine aktivere Wettbewerbspolitik sowie Open-Source-Vereinbarungen. Zum cepInput |
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| | cepAdhoc: The Italian Piano Mattei |
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| | Italien soll in den kommenden Jahren der europäische Knotenpunkt für Energielieferungen aus Afrika werden. Dafür hat die Regierung von Premierministerin Georgia Meloni einen ehrgeizigen Plan für eine strategische Partnerschaft mit dem afrikanischen Kontinent erarbeitet. Eleonora Poli vom Centro Politiche Europee | Roma (cep) hat den „Piano Mattei“ untersucht und sieht in ihm eine Chance, die wirtschaftliche Entwicklung in Afrika zu fördern. Zum cepAdhoc |
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| | cepAnalyse: Reform des Arzneimittelrechts |
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| | Die Kommission will das angestaubte Arzneimittelrecht nach 20 Jahren umfassend reformieren. Dafür enthalten die Gesetzesvorschläge zahlreiche Befugnisübertragungen an die Kommission. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält viele dieser Übertragungen für zu weitgehend. Besonders die Möglichkeit, die Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu ändern, habe weitreichende Auswirkungen auf die Arzneimittelzulassung. Zur cepAnalyse |
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| | | Die internationale Webseite „Common Ground of Europe” geht auf eine Initiative des Centres for European Policy Network (cep) zurück. Auf commongroundeurope.eu sammelt das cep vor allem englischsprachige Beiträge, Artikel und Interviews von Entscheidungsträgern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir laden Sie herzlich dazu ein, durch unser Schaufenster nach Europa zu blicken. Im Folgenden finden Sie Beispiele aus dem vergangenen Monat. |
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| | Rethinking Competition and Concentration in Times of Crisis In today's shifting geopolitical landscape, reminiscent of Europe's tumultuous interwar period, policymakers need to clarify their stance on national champions and cartels. Does economic concentration offer a solution to crises, or does it fuel instability? History offers some lessons. Zum Beitrag |
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| | | Liebe Leserinnen, liebe Leser, schon der französische Aristokrat und Politiker François VI., Herzog de La Rochefoucauld, wusste im 18. Jahrhundert anzumerken: „Wer sich zuviel mit Kleinigkeiten befaßt, wird unfähig zum Großen.“ Ihr Dr. Jörg Köpke |
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