| Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Älteren unter Ihnen werden sich noch erinnern: Es war im Juni 2008, als Kanzlerin Angela Merkel, drei Jahre im Amt, die Bildungsrepublik Deutschland ausrief. Der Ausbau des Bildungssystems sollte ins Zentrum deutscher Politik rücken, sagte die Regierungschefin damals. Das klang gut – nur geschehen ist seitdem so gut wie nichts. Die Ankündigung Merkels verwehte ebenso im Wind wie die damals so beliebten ondulierten Haare der deutschen Kanzlerin. Denn nett verpackte Ankündigungen sind eben noch keine Politik. Das musste nicht nur die DDR schmerzhaft erfahren, deren Planwirtschaft nach 40 Jahren spektakulär implodierte, sondern diese Unsitte lähmt inzwischen auch das wiedervereinte Deutschland. 400.000 Neubauwohnungen versprach Merkels Nachfolger Olaf Scholz zu Beginn seiner Kanzlerschaft – jedes Jahr wohlgemerkt. Erkenntnis hätte vermutlich auch ihm dabei geholfen zu sehen, dass dieses Versprechen reine Utopie ist. Nicht einmal die Hälfte wurde erreicht. Nun zeigt sich Scholz davon überzeugt, mit aktuellen SPD-Umfragewerten von nicht einmal 15 Prozent erneut Kanzler zu werden. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Doch kommen wir zurück zur Bildung. Das Lamentieren der Personalabteilungen deutscher Unternehmen über den erschütternden Bildungsstand deutscher Schulabsolventen ist seit Merkels Hochglanz-Ankündigung nicht verstummt. Im Gegenteil: Deutschlands anhaltende Wirtschaftsflaute kann allein über mehr Innovation und technischen Fortschritt erreicht werden. Das kann jedoch nur gelingen, wenn das Bildungsniveau von Schülern nicht weiter sinkt. Wenn es nicht gelingt, das Humboldt‘sche Bildungsideal nach fast eineinhalb Jahrhunderten aus Klassenzimmern zu verbannen und durch moderne Lernpläne zu ersetzen, sieht es düster aus um Made in Germany 2.0, sieht es trübe aus um Erfindergeist für neue Technologiepfade. Jede neue Bundesregierung muss dies verinnerlichen – und in effiziente Politik gießen, bevor es endgültig zu spät ist. China und die USA warten nicht auf uns. Vor der Innovation steht die Bildung – nicht das Versprechen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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| | | AktuelleEU-Vorhaben im Fokus des cep |
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| Digitalisierung | Neue Technologien |
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| Quanten-Technologien: Einführung eines Quantengesetzes zur Stärkung der EU-Forschung Die Kommission will ein EU-Quantengesetz verabschieden, um die zersplitterte Quantenforschung in der EU zu bündeln, wie bei den jüngsten parlamentarischen Anhörungen bekannt wurde. Am 12. November stellte die finnische Kandidatin für das Ressort technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, ihre Pläne zur Stärkung der digitalen Unabhängigkeit der EU vor. Zusätzlich zu den bereits in ihrer schriftlichen Antwort an das Parlament beschriebenen Plänen kündigte sie die Einführung eines Quantengesetzes an, um die fragmentierten Forschungsanstrengungen der EU-Mitgliedstaaten zu bündeln. Virkkunen betonte, dass Quantentechnologien eine europäische Stärke seien, aber eine einheitliche Gesetzgebung notwendig sei, um die einzelnen Programme der Mitgliedstaaten zu konsolidieren. Die EU soll zunächst einen „Quantum Plan“ entwickeln, um Forscher und Ressourcen zusammenzubringen. Dies könnte insbesondere die Entwicklung von Quantencomputern vorantreiben. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht hatte vor der Fragmentierung und unzureichenden Unterstützung der Quantenforschung in den EU-Mitgliedstaaten gewarnt. Die Videoaufzeichnung der Anhörung kann hier angesehen werden. |
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| | | | EIOPA: Forderung nach Kapitalaufschlägen für fossile Investitionen Am 5. November 2024 hat der Rat der Überarbeitung der für den Versicherungssektor besonders relevanten Solvabilität-II-Richtlinie (s. cepAnalyse) final zugestimmt (s. Pressemitteilung). Teil der Überarbeitung ist auch eine neue Vorschrift, die die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) dazu auffordert zu prüfen, ob es Potenzial für eine „spezielle aufsichtsrechtliche Behandlung von Vermögenswerten oder Tätigkeiten“ gibt, die in „erheblichem Maße mit ökologischen oder sozialen Zielen verbunden sind oder solchen Zielen schaden“. Sie solle dazu ihre Erkenntnisse vorlegen. Eine solche spezielle aufsichtsrechtliche Behandlung hätte zum Ziel, Investitionen von Rückversicherern und Versicherungsunternehmen verstärkt in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken, ohne den Schutz der Versicherungsnehmer und der Finanzstabilität zu untergraben. Bereits am 7. November 2024 hat die EIOPA nun ihren wegweisenden Bericht vorgelegt. Darin plädiert die EIOPA insbesondere dafür, dass europäische Versicherer bei Investitionen, die mit fossilen Brennstoffen in Verbindung stehen, zusätzlichen Kapitalanforderungen unterliegen sollten. Ihrer Analyse zufolge sind solche Investitionen einem höheren Übergangsrisiko (transition risk) ausgesetzt als Investitionen in andere Wirtschaftstätigkeiten. Um die potenziellen Verluste, die mit den höheren Risiken einhergehen, verkraften zu können, verlangt die EIOPA, dass Versicherer mehr Kapital zurücklegen sollen. Mehr zu den zahlreichen Vorschlägen der EIOPA finden sie hier. |
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| | | Grüne Taxonomie: Hilfestellung der Kommission für die Umsetzung und Auslegung Am 29. November 2024 hat die Kommission eine umfangreiche Mitteilung zur Auslegung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (grüne Taxonomie, s. cepAnalyse) vorgelegt. Die Mitteilung enthält eine Reihe häufig gestellter Fragen. Diese sollen die von der grünen Taxonomie betroffenen Akteure dabei unterstützen, die Verordnung richtig umzusetzen und auszulegen. Sie ist Teil der Bemühungen der Kommission, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen auch im Bereich Sustainable Finance zu reduzieren. Die Mitteilung fokussiert sich dabei insbesondere auf technische Klarstellungen im Hinblick auf (a) die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 (Klimataxonomie), (b) die delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 (Umwelttaxonomie) sowie (c) die delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 (Offenlegung). Ferner befasst sich die Mitteilung mit den „Do no significant harm“-Kriterien (DNSH), welche sicherstellen sollen, dass eine Wirtschaftstätigkeit, die zu einem oder mehreren der insgesamt sechs Umweltziele der grünen Taxonomie beiträgt, keinem dieser sechs Umweltziele erheblichen Schaden zufügt. Mehr Informationen zu der Mitteilung finden Sie hier. |
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| | | | Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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| Digitalisierung | Neue Technologien |
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| Künstliche Intelligenz: Verbote und Definitionen von KI-Systemen Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu den geplanten Leitlinien für die Definition von KI-Systemen sowie den KI-Praktiken, die gemäß dem neuen KI-Gesetz unannehmbare Risiken darstellen, eingeleitet. Die Leitlinien sollen die zuständigen nationalen Behörden sowie die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bei der Einhaltung der Vorschriften des KI-Gesetzes unterstützen, bevor die entsprechenden Bestimmungen am 2. Februar 2025 in Kraft treten. Die zweiteilige Umfrage zielt darauf ab, konkrete Beispiele und Anwendungsfälle von verschiedenen Interessengruppen zu sammeln, um die Definition von KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken gemäß Art. 5 des KI-Gesetzes zu konkretisieren. Diese zusätzlichen Informationen sollen dem European AI Office dabei helfen, mehr Klarheit über die praktischen Aspekte der Umsetzung des KI-Gesetzes zu schaffen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 11. Dezember 2024. Zur Konsultation |
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| | | | ENISA: Leitlinien zu Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken Ende 2022 ist die überarbeitete sogenannte NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen (Deutschland ist hier im Verzug). Nach der Richtlinie müssen zahlreiche Einrichtungen in der EU – insbesondere Unternehmen aus kritischen Sektoren – künftig „geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen“ zum Management von Risiken im Hinblick auf die Cybersicherheit ergreifen. Die Kommission hat nun am 17. Oktober 2024 eine Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 verabschiedet. In dieser Verordnung spezifiziert sie die zu implementierenden Risikomanagementmaßnahmen für bestimmte Einrichtungen aus den Bereichen digitale Infrastrukturen, digitale Anbieter und IKT-Dienstleistungsmanagement. Dazu zählen etwa Cloud-Dienste-Anbieter, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen sowie Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke. Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) will technische Leitlinien ausarbeiten, um die EU-Mitgliedstaaten und betroffenen Einrichtungen bei der Umsetzung der in der Durchführungsverordnung festgelegten „technischen und methodischen Anforderungen“ für das Risikomanagement zu unterstützen. Am 7. November 2024 hat die ENISA daher eine Konsultation zu einem aktuellen Entwurf der Leitlinien gestartet und bittet um Feedback. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 9.12.2024. Zur Konsultation |
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| | | | Zentrale Gegenparteien: ESMA will Anforderung zu aktiven Konten konkretisieren Am 19. November 2024 hat der Rat die überarbeitete Fassung der sogenannten EU-Marktinfrastrukturverordnung, der European Market Infrastructure Regulation (EMIR, s. cepStudie] angenommen. Ein wichtiges und kontrovers diskutiertes Element der überarbeiteten Verordnung ist die neue Anforderung, wonach bestimmte finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien künftig für spezifische Kategorien von Derivatekontrakten mindestens ein aktives Konto bei einer in der EU zugelassenen zentralen Gegenpartei (CCP) unterhalten und mindestens eine repräsentative Anzahl von Geschäften auf diesem Konto clearen müssen. Mit dieser Vorschrift sollen insbesondere die europäischen Clearingmärkte attraktiver, die offene strategische Autonomie der EU gestärkt und die Finanzstabilität der EU gewahrt werden. Laut der überarbeiteten Verordnung muss die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) die Bedingungen für die Verpflichtung zur Führung eines aktiven Kontos noch in einem technischen Regulierungsstandard (RTS) konkretisieren. Nachdem die Änderungsverordnung in Kraft getreten ist – dies dürfte noch vor Ende des Jahres 2024 erfolgen – hat die ESMA sechs Monate Zeit dafür. Am 20. November 2024 veröffentlichte die ESMA nun ein 85 Seiten starkes Dokument zu den Bedingungen rund um die Anforderung zum Führen eines aktiven Kontos und startete eine Konsultation. Am 20. Januar 2025 will die ESMA zusätzlich eine Anhörung abhalten. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 27. Januar 2025. Zur Konsultation |
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| | | | 4. Dezember 2024 Brüssel Treffen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON-Ausschuss): Es geht unter anderem um den Monetären Dialog mit Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), eine öffentliche Anhörung mit Christine Lagarde, der Vorsitzenden des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, sowie eine öffentliche Anhörung mit Dominique Laboureix, Vorsitzender des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (SRB). Zudem will der Ausschuss darüber abstimmen, ob das Europäische Parlament in Verhandlungen mit dem Rat über den Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten (Financial Data Access Regulation, FIDA, s. cepAnalyse) einsteigen soll. 6. Dezember 2024 Brüssel Treffen des Rates für Telekommunikation. Es geht um die Verabschiedung von Schlussfolgerungen zur Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und zum Weißbuch der Kommission zur Vorbereitung eines Gesetzes für digitale Netzwerke „Wie kann der Bedarf an digitalen Infrastrukturen in Europa bewältigt werden?“. Zudem soll eine Debatte zu den Zielen und Vorgaben der Digitalen Dekade 2030 im Lichte der jüngsten technologischen Veränderungen stattfinden. 9. Dezember 2024 Brüssel Treffen der Eurogruppe. Es geht um die wirtschaftspolitischen Prioritäten der nächsten Kommission. 10. Dezember 2024 Brüssel Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin). Es geht unter anderem um die Präsentation eines Fortschrittsberichts zum Reformpaket für die Zollunion sowie um eine politische Debatte zur Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung 12. Dezember 2024 Luxemburg EU-Generalanwalt Maciej Szpunar verkündet im Verfahren gegen die Russmedia Digital SRL und Inform Media Press (C-492/23) seine Schlussanträge. In dem von einem rumänischen Gericht vorgelegten Verfahren geht es um die Haftung eines Host-Dienstleisters für eine Anzeige, die verunglimpfende und beleidigende Inhalte über die Klägerin enthielt. Der Anzeige zufolge bot die Klägerin sexuelle Dienstleistungen an. Zudem wurden Fotos und die Telefonnummer der Klägerin abgebildet. Die Anzeige war von einem Dritten unautorisiert auf der Plattform der Russmedia veröffentlicht und danach von anderen Werbe-Websites aufgegriffen und weiterverbreitet worden. Die Klägerin verlangt von Russmedia immateriellen Schadensersatz, da Russmedia als Inhaberin der Plattform für die Schaltung der offensichtlich rechtswidrigen Anzeige verantwortlich sei. Rechtlich betrifft das Verfahren unter anderem den Graubereich zwischen datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit und dem grundsätzlichen Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht im Internet. Unter anderem geht es um die Frage, ob Russmedia sich auf die – mittlerweile im Digitale-Dienste-Gesetz geregelten – Haftungsbefreiungsregelungen der E-Commerce-Richtlinie berufen kann. Dies könnte fraglich sein, weil Russmedia über die Rolle eines passiven Hosting-Dienstleisters hinausgeht und sich zudem Nutzungsrechte an den auf ihrer Plattform veröffentlichten Inhalten vorbehält. Außerdem will das rumänische Gericht wissen, inwieweit Hosting-Dienstleister als datenschutzrechtlich Verantwortliche Anzeigen vor Veröffentlichung inhaltlich auf ihre Grundrechtswidrigkeit prüfen und inwieweit sie Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um das Kopieren und die Weiterverbreitung des Inhalts der über ihre Plattform veröffentlichten Anzeigen zu verhindern oder einzuschränken. 19.12.2024 Luxemburg: EuGH zum Verhältnis von DSGVO und Beschäftigtendatenschutz Der Europäische Gerichtshof dürfte sich in dem ihm vom deutschen Bundesarbeitsgericht vorgelegten Fall K-GmbH (C-65/23) dazu äußern, inwieweit bei der Anwendung nationaler Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes immer auch die sonstigen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten sind. Aufgrund einer Öffnungsklausel in der DSGVO dürfen die Mitgliedstaaten den Beschäftigtendatenschutz weitgehend autonom regeln; dabei dürfen Arbeitgeber und Betriebsräte die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten auch in Betriebsvereinbarungen regeln (Art. 88 Abs. 1). Unklar ist bislang, wie weit die Autonomität der Mitgliedstaaten hierbei reicht. Insbesondere ist fraglich, ob beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen stets auch die allgemeinen Datenverarbeitungsgrundsätze der DSGVO eingehalten werden müssen und eine Rechtsgrundlage i.S.v. Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 vorliegen muss – und falls ja, ob den Parteien der Betriebsvereinbarung dann zumindest ein Spielraum bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zusteht, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist. Inhaltlich wendet sich der Kläger dagegen, dass seine Arbeitgeberin seine personenbezogenen Daten datenschutzwidrig im cloudbasierten Personal-Informationsmanagementsystem „Workday“ verarbeitet hat. Die Einspeisung in dieses zusätzliche System, über das erst im Nachhinein eine Betriebsvereinbarung getroffen wurde, sei nicht erforderlich gewesen, weil das Unternehmen parallel bereits ein SAP-System zur Datenverwaltung nutze. Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass der EuGH im April § 26 Abs. 1 BDSG für ungültig erklärt und auf die allgemeinen DSGVO-Vorschriften verwiesen hatte, spricht einiges für ein Verdikt des EuGH, dass auch die Parteien von Kollektivvereinbarungen stets die sonstigen Vorgaben der DSGVO einhalten müssen. Das Urteil betrifft alle Arbeitgeber und Betriebsräte, die in Betriebsvereinbarungen datenschutzrelevante Regelungen treffen wollen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob der EuGH das Verhältnis zwischen dem nationalen Beschäftigtendatenschutz und der DSGVO tatsächlich näher konkretisieren wird. Denn im Ergebnis geht es um einen Anspruch des Klägers auf immateriellen Schadensersatz, und es ist streitig, ob der Kläger einen solchen Schaden im Einklang mit der jüngsten EuGH-Rechtsprechung hinreichend nachgewiesen hat. Hält der EuGH dies aber für möglich und verweist er nicht allein darauf, dass das nationale Gericht prüfen muss, ob die Angst des Klägers vor einem Missbrauch seiner Daten berechtigt ist, könnte sein Urteil unter Umständen auch die Kriterien für das Vorliegen eines immateriellen Schadens weiter konkretisieren. 19.-20. Dezember 2024 Brüssel Treffen der Staats- und Regierungschef (Europäischer Rat). |
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| | | Erstes bilaterales Kooperationsforum zwischen Italien und Deutschland Ein Jahr nach der Unterzeichnung des bilateralen deutsch-italienischen Aktionsplans vom 22. November 2023 durch Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Bundeskanzler Olaf Scholz fand am 25. November in Berlin das erste deutsch-italienische Ministerforum statt. Ziel des Treffens war es, die bereits positiven bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern zu festigen und angesichts der aktuellen geostrategischen Herausforderungen den Grundstein für eine künftig noch engere Zusammenarbeit in drei Themenschwerpunkten zu legen: Digitalisierung und Industrie 4.0, Weltraum, Industriepolitik und Energie. Während des Treffens unter dem Vorsitz des Vizekanzlers und Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, und des Ministers für Unternehmen und Made in Italy, Adolfo Urso, diskutierten die Minister ausgehend vom Draghi-Bericht über die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, wobei der Schwerpunkt auf dem Automobilsektor und den energieintensiven Industrien lag. Wirtschaftsverbände wie Bdi und Confindustria sowie die Handelskammern DIHK, AHK, Itkam und Italcam nahmen ebenfalls an dem Treffen teil und tauschten sich über die Herausforderungen und Chancen für die Unternehmen aus. |
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| | | | cepInput: Mehr Vielfalt statt Einfalt: Ordnungspolitische Impulse für einen resilienten europäischen Mediensektor |
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| | Digitalisierung, Plattformen, Künstliche Intelligenz (KI): Der europäische Mediensektor steht vor großen Herausforderungen. Das Centrum für Europäische Politik sieht darin eine Bedrohung für Medienvielfalt, redaktionelle Unabhängigkeit und demokratische Meinungsbildung. Es fordert ordnungspolitische Impulse für einen resilienten Mediensektor. Zum cepInput |
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| | cepAnalyse: Industrielles CO2-Management |
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| | Laut Kommission wird das EU-Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, nicht allein durch das Vermeiden von Treibhausgasemissionen erreicht. Die Kommission unterstützt daher Maßnahmen wie die geologische Speicherung (CCS), die industrielle Nutzung (CCU) oder das Entziehen von CO2 aus der Atmosphäre. Das Centrum für Europäische Politik hält diese Schritte für sinnvoll. Zur cepAnalyse |
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| | cepAdhoc: Das italienisch-albanische Abkommen über Migranten kollidiert mit europäischer Rechtsstaatlichkeit |
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| | Rechtsstaatlichkeit schlägt Populismus: Die Abschiebung von Flüchtlingen aus Italien über Albanien in ihre Herkunftsländer wird auch in Zukunft nicht legitim sein. Das ist das Ergebnis einer Analyse bestehender und geplanter Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene durch das Centrum für Europäische Politik. Zum cepAdhoc |
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| | cepAdhoc: Towards Robust AI Governance in Europe |
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| | Europa könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) verlorene Wettbewerbsvorteile zurückgewinnen. Dafür sind eine pragmatische Regulierung und eindeutige Vorgaben für Unternehmen unerlässlich. Das Centrum für Europäische Politik hat den ersten Entwurf für den sogenannten allgemeinen KI-Praxiskodex analysiert. Das Regelwerk muss demnach weiterentwickelt werden, um Innovationen zu fördern und systemische Risiken zu reduzieren. Zum cepAdhoc |
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| | | Die internationale Webseite „Common Ground of Europe” geht auf eine Initiative des Centres for European Policy Network (cep) zurück. Auf commongroundeurope.eu sammelt das cep vor allem englischsprachige Beiträge, Artikel und Interviews von Entscheidungsträgern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir laden Sie herzlich dazu ein, durch unser Schaufenster nach Europa zu blicken. Im Folgenden finden Sie Beispiele aus dem vergangenen Monat. |
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| Rechtsstaatlichkeit und Binnenmarkt: eine neue Ära der Rechtsdurchsetzung in Ungarn? |
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| Als der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán am 9. Oktober 2024 das Europäische Parlament besuchte, um das Programm der ungarischen Ratspräsidentschaft vorzustellen, sah er sich der Frustration und dem Ärger seiner europäischen Partner gegenüber. Die Abgeordneten kritisierten Orbán scharf für die anhaltende Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - insbesondere für das „Gesetz über ausländische Agenten“, gegen das ein Verfahren vor dem EuGH anhängig ist - und für seine pro-russische und pro-chinesische Außenpolitik. Zum Beitrag |
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| | In Trippelschritten zur Kapitalmarktunion |
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| Reden, Erklärungen, Berichte, politische Leitlinien und Mission Letters: In den vergangenen Monaten verging kaum eine Woche ohne einen neuen Beitrag, in dem es hieß, es sei endlich an der Zeit, die Kapitalmarktunion voranzubringen oder gar zu vollenden. Ein Überblick. Zum Beitrag |
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| | Youth and the EU: From Assumed Disinterest to Reinvented Participation |
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| „Wie sollen wir Europa aufbauen, wenn die jungen Menschen es nicht als ein kollektives Projekt und als eine Darstellung ihrer eigenen Zukunft sehen?“ Diese Worte von Jacques Delors während seiner Rede zur Ausrichtung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 17. Januar 1989 in Straßburg klingen auch heute noch in den 27 EU-Mitgliedstaaten nach. Der Aufbau und das Funktionieren Europas können nicht ohne die Beteiligung der jüngeren Bürger erreicht werden, und dies erfordert zwangsläufig neue Methoden. Zum Beitrag |
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| | | Liebe Leserinnen, liebe Leser, schon Aristoteles wusste: „Gebildete Menschen sind den ungebildeten genauso überlegen wie die Lebenden den Toten.“ Bleiben Sie uns gewogen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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