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Liebe Leserinnen, liebe Leser, Olaf Scholz wird am Mittwoch zum neunten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland vereidigt. Während der Regierungsbildung seit Ende September herrschte ein Machtvakuum an der Spitze des wirtschaftlich mächtigsten Landes der Europäischen Union. Eine Leerstelle, die andere Mitgliedstaaten im Süden des Kontinents geschickt zu nutzen wussten. Ende November schmiedeten Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Italiens Regierungschef Mario Draghi in Rom den sogenannten Quirinalsvertrag. Nach Jahren gegenseitigen Misstrauens ist dieser Pakt kein Vertrag wie jeder andere. Er besiegelt die engere Zusammenarbeit Italiens und Frankreichs in vielen Bereichen – und damit ein neues Machtzentrum jenseits der bisher maßgeblichen Achse Berlin-Paris. Ob Deutschland verlorenes Terrain zurückgewinnt, wird nicht zuletzt davon abhängen, ob die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP angekündigten europapolitischen Schritte tatsächlich zügig umgesetzt werden. So soll die EU zu einem föderalen Bundesstaat werden. Änderungen am Lissabon-Vertrag sollen das Einstimmigkeitsprinzip in der Außen- und Sicherheitspolitik abschaffen. Das sind wahrlich ambitionierte Vorhaben. Gefragt sind klarer Kurs und Kompass. Wir werden die weiteren Entwicklungen für Sie wie gewohnt konstruktiv-kritisch begleiten. Bleiben Sie uns gewogen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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In Zeiten mangelnder Führung gewinnen bilaterale Veträge zwischen EU-Mitgliedstaaten augenfällig an Bedeutung. Jüngstes Beispiel: der Quirinalsvertrag zwischen Frankreich und Italien. Paris und Rom schaffen damit ein Gegengewicht zur traditionellen Achse Paris-Berlin. |
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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Methanemissionen im Energiesektor: Verbindliche EU-Vorgaben Die Kommission will am 14. Dezember im Rahmen ihrer Methanstrategie [COM(2020) 663; s. cepAnalyse 2/2021] eine neue Verordnung zur Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor vorschlagen. Methan hat eine 21-fach stärkere Treibhausgaswirkung als die gleiche Menge CO2. Im Energiesektor entstehen Methanemissionen bei Erzeugung und Transport fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle). Die Verordnung soll erstmals verbindliche EU-Vorgaben zur Überwachung, Überprüfung und Meldung von Methanemissionen sowie zur Reparatur undichter Rohrleitungen festlegen. Gasbinnenmarkt: Leichterer Markteintritt für „klimafreundliche“ Gase Die Kommission will am 14. Dezember Änderungen der EU-Vorgaben für den Gasbinnenmarkt [Richtlinie 2009/73/EG und Verordnung (EG) Nr. 715/2009; s. cepInput 6/2019] vorschlagen. Den Anbietern „klimafreundlicher“ Gase wie Biomethan und Wasserstoff, die ohne oder mit vergleichsweise geringen CO2-Emissionen erzeugt werden, soll der Markteintritt durch den Abbau rechtlicher Hindernisse erleichtert werden. Energieeffizienz von Gebäuden: Förderung von Renovierungen Die Kommission will am 14. Dezember im Rahmen ihrer Strategie für eine „Renovierungswelle“ [COM(2020) 662; s. cepAnalyse 4/2021] Änderungen der Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie [2010/31/EU; s. cepAnalyse 6/2017] vorschlagen. Hierdurch soll die finanzielle Förderung energetischer Gebäuderenovierungen durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden. |
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Biodiversität: Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme Die Kommission will am 14. Dezember im Rahmen ihrer EU-Biodiversitätsstrategie 2030 [COM(2020) 380; s. cepPolicyBrief] rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme vorschlagen. Diese könnten in bereits bestehenden EU-Rechtsakten – wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [92/43/EWG], der Wasser-Rahmenrichtlinie [2000/60/EG], der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie [2008/56/EG] und der Vogelschutzrichtlinie [2009/147/EG] – verankert werden. |
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Klimaneutralität: Entfernung, Speicherung und Nutzung von CO2 Die Kommission will am 14. Dezember in einer Mitteilung ihre Pläne vorstellen, wie CO2 aus der Atmosphäre entfernt und anschließend entweder dauerhaft in Wäldern und Gesteinsschichten gespeichert oder aber genutzt werden kann. Hierdurch sollen unvermeidbare Treibhausgasemissionen, wie sie in der Landwirtschaft und bestimmten Industriezweigen entstehen, ausgeglichen werden. Dies soll dazu beitragen, das EU-Klimaziel, bis 2050 die Treibhausgasemissionen netto auf null zu senken („Klimaneutralität“) [Verordnung (EU) 2021/1119; s. cepAnalyse 3/2020], zu erreichen. |
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Intelligente Verkehrssysteme: Anpassung an technischen Fortschritt Die Kommission will am 14. Dezember Änderungen der Richtlinie über „Intelligente Verkehrssysteme“ (IVS) [2010/40/EU; s. cepAnalyse] vorschlagen, um sie an den technischen Fortschritt – zum Beispiel selbstfahrende Straßenfahrzeuge – anzupassen. IVS setzen Kommunikations- und Informationstechnologien bei Straßenfahrzeugen und -infrastrukturen ein, um den Straßenverkehr sicherer und effizienter zu machen. Hierzu legt die Kommission auf Basis der IVS-Richtlinie EU-weite technische Vorgaben in delegierten Rechtsakten fest. Verkehrsinfrastruktur: Förderung von Emissionsreduktion und Digitalisierung Die Kommission will am 14. Dezember Änderungen der Verordnung über das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) für Luft-, Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr [(EU) Nr. 1315/2013; s. cepAnalyse] vorschlagen. Sie will die Vorgaben der TEN-V-Verordnung für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die EU und die Mitgliedstaaten stärker auf die Emissionsreduktion und die Digitalisierung im Verkehrssektor ausrichten. |
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Klima-, Energie- und Umweltschutzbeihilfen: Neue Leitlinien Die Kommission will im Dezember neue Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltschutzbeihilfen veröffentlichen. Diese legen – de facto verbindlich – die Anforderungen fest, die Subventionen der Mitgliedstaaten, zum Beispiel zur Förderung erneuerbarer Energien, erfüllen müssen, um mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar zu sein. Künftig sollen Subventionen für fossile Kraft- und Brennstoffe erschwert sowie solche für die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft [COM(2020) 98; s. cepAnalyse 5/2020] und den Schutz der Biodiversität [COM(2020) 380; s. cepPolicyBrief] erleichtert werden. Die neuen Vorgaben werden die 2014 erlassenen Leitlinien [2014/C 200/01; s. cepStudie] ablösen. |
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Nachhaltige Unternehmensführung: EU-Lieferkettengesetz Die Kommission will am 8. Dezember ihr ursprünglich für den 27. Oktober vorgesehenes Gesetzgebungspaket für nachhaltige Unternehmensführung vorlegen. Sie möchte damit bestimmte Unternehmen zur Reduzierung von Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsrisiken in ihrer Wertschöpfungskette verpflichten. Zudem sollen Unternehmensführungen dazu angehalten werden, die Interessen aller Stakeholder stärker zu berücksichtigen, anstatt allein kurzfristige Profite zu verfolgen. Steuer I: Eindämmung missbräuchlicher Steuerstrukturen Die Kommission will am 22. Dezember einen Richtlinienvorschlag vorlegen, der verhindern soll, dass juristische Personen ohne einen tatsächlichen geschäftlichen Sitz („Briefkastenfirmen“) Steuervorteile nutzen können. Steuer II: Mindeststeuer für große Unternehmen Die Kommission will am 22. Dezember eine Mindeststeuerrichtlinie vorlegen, die die im Oktober 2021 von den Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten beschlossene internationale Steuerreform umsetzt. Diese sieht eine Mindeststeuer von 15% auf Gewinne großer Unternehmen vor. Zudem sollen diese Unternehmen Steuern in Ländern zahlen, in denen sie zwar keinen Sitz haben, aber trotzdem viel Umsatz erwirtschaften. |
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Handelskonflikte: Schutz vor Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten Die Kommission will am 8. Dezember ein „Instrument zur Abschreckung und Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen durch Drittstaaten“ vorschlagen. Hintergrund des Vorhabens ist, dass manche Drittstaaten versuchen, mit völkerrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen – etwa Handels- und Investitionsbeschränkungen wie Zöllen oder Sanktionen – die EU oder einzelne Mitgliedstaaten dazu zu drängen, bestimmte politische Maßnahmen zu ergreifen oder zurückzunehmen. |
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Plattformarbeit: Verbesserung der Arbeitsbedingungen Die Kommission will am 8. Dezember einen Vorschlag vorlegen, der die Arbeitsbedingungen von Menschen, die über Plattformen wie Uber oder Lieferando arbeiten, verbessern und für einen angemessenen Sozialschutz sorgen soll. |
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EU-Corona-Zertifikat: EU plant Ablaufdatum Der Rat will im Dezember über eine neue Empfehlung zur Erleichterung der sicheren Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie entscheiden [COM(2021) 749]. Darin ist insbesondere vorgesehen, dass der Impfstatus „vollständig geimpft“ bereits nach neun Monaten ablaufen soll [s. Nr. 12 (a)]. |
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im so genannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem letzten Newsletter zusammenstellt: |
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Trilog-Einigung zur Verordnung für eine Pilotregelung für DLT-Marktinfrastrukturen Am 24. November wurde eine politische Einigung über die Verordnung zu einer Pilotregelung für Marktinfrastrukturen, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren [COM(2020) 594], erzielt. Die DLT ist eine Klasse von Technologien, die die dezentrale Aufzeichnung verschlüsselter Daten unterstützen. Die Verordnung macht spezifische Vorgaben für bestimmte Handelsplätze und Wertpapierabwicklungssysteme, bei denen die DLT angewandt wird. Sie soll es Marktteilnehmern ermöglichen, Erfahrungen mit dem Einsatz dieser Technologie zu sammeln. Dies soll etwa durch begrenzte Ausnahmen von einigen Vorschriften des bestehenden Rechtsrahmens für die EU-Finanzmärkte geschehen. Die Pilotregelung ist Teil der Strategie der Kommission für ein digitales Finanzwesen, zu der insbesondere auch der Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) [COM(2020)593, s. cepInput 7/2021] gehört. |
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Trilog-Einigung zur Verordnung über europäische Daten-Governance (Data-Governance-Act) Am 30. November wurde eine politische Einigung über die Verordnung über europäische Daten-Governance (Data-Governance-Act) [COM(2020) 767, s. cepAnalyse 6/2021] erzielt. Sie schafft insbesondere Regeln zur Weiterverwendung bestimmter Daten im Besitz des öffentlichen Sektors, eine Melde- und Aufsichtsregelung für Anbieter von Diensten für die Vermittlung von Daten sowie ein Regelwerk für Organisationen, die Daten zu altruistischen Zwecken sammeln und verarbeiten. Die neuen Vorgaben des Rechtsakts sollen das Vertrauen bei Behörden, Unternehmen und Bürger stärken, Daten vermehrt untereinander zu teilen. |
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Trilog-Einigung zur Verordnung über eine Ausweitung des Mandats des ECDC Am 29. November wurde eine politische Einigung über die Verordnung zur Änderung der Kompetenzen des EU-Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) [COM(2020) 726, s. cepAnalyse 17/2021] erzielt. Die Arbeit des ECDC in den Bereichen Überwachung, Frühwarnung, Vorsorge und Reaktion soll hiermit gestärkt werden. So ist unter anderem die Einrichtung einer „EU-Gesundheits-Taskforce“ vorgesehen, die die Mitgliedstaaten bei Ausbrüchen übertragbarer Krankheiten lokal unterstützt. Die Ausweitung des ECDC-Mandats ist Teil des Pakets für eine EU-Gesundheitsunion, das unter anderem auch eine Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren [COM(2020) 727; s. cepAnalyse 19/2021] enthält, über die der Rat im Dezember beraten wird [s. Termine]. |
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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Badegewässer: Überarbeitung der EU-Mindestanforderungen Die EU-Kommission will die Badegewässerrichtlinie [2006/7/EG] überarbeiten, um sie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen. Die Badegewässerrichtlinie legt Mindestanforderungen an die Qualität von Badegewässern fest, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. Januar 2022. Zur Konsultation |
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Unternehmensberichterstattung: Verbesserung der Qualität und Durchsetzung Die EU-Kommission will, auch als Reaktion auf den Wirecard-Skandal, den EU-Rahmen zur Unternehmensberichterstattung überarbeiten, insbesondere die Verordnung zur Abschlussprüfung [537/2014], die Richtlinie über Abschlussprüfer [2006/43/EG] und die Bilanzrichtlinie [2013/34/EU]. Zur Unternehmensberichterstattung zählen etwa der Jahresabschluss und der Lagebericht. Die Konsultation konzentriert sich vor allem auf die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen sowie die Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse, das heißt börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 4. Februar 2022. Zur Konsultation |
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Börsennotierung: Erleichterung des Zugangs zu Kapital für KMU Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Finanzierung über die Kapitalmärkte regelmäßig aufwendig und teuer. Sie greifen daher häufig auf eine Finanzierung über Bankkredite zurück. Nach Auffassung der Kommission sollten die Börsennotierungspflichten, insbesondere für KMU, daher vereinfacht werden. Die Kommission konsultiert hierzu nun zweigleisig. Eine erste Konsultation richtet sieben allgemeine Fragen an die breite Öffentlichkeit. Eine zweite Konsultation richtet technische Fragen primär an Kapitalmarktteilnehmer, Aufsichtsbehörden und die Wissenschaft. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 11. Februar 2022. Zu den Konsultationen |
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Wohnimmobilien: Überarbeitung der Richtlinie zu Hypothekarkrediten Die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher [2014/17/EU; s. cepAnalyse] gilt insbesondere für gewerblich an Privatpersonen gewährte Kredite, die durch eine Hypothek, eine vergleichbare Sicherheit oder ein Recht an Wohnimmobilien gesichert sind. Die Kommission will die Richtlinie im 4. Quartal 2022 überarbeiten. Dabei will sie die Richtlinie so anpassen, dass Verbraucher „einfache, rechtzeitige und relevante Informationen“ erhalten und dass die Vorgaben der zunehmenden Digitalisierung Rechnung tragen. Auch sollen Lehren für den Verbraucherschutz aus der Covid-19-Pandemie gezogen und die Nutzung von Hypothekarkrediten zur Erhöhung der Energieeffizienz von Wohnimmobilien gefördert werden. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 14. Februar 2022. Zur Konsultation |
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Breitbandnetze: Überarbeitete Leitlinien für staatliche Beihilfen Die Kommission will die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze überarbeiten und hat hierzu am 19. November 2021 einen ersten Entwurf der neuen Leitlinien veröffentlicht. Bei der Überarbeitung der Leitlinien stehen insbesondere die Einführung neuer Geschwindigkeitsschwellen für die öffentliche Förderung von Gigabit-Festnetzen und neue Vorgaben zur Förderung des Mobilfunknetzausbaus im Fokus. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 11. Februar 2022. Zur Konsultation |
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7. Dezember 2021 Brüssel Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN). Es geht um die Vorschläge der Kommission zur Vertiefung der Kapitalmarktunion sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche. 7. Dezember Brüssel Der Rat für Gesundheit wird sich mit den Vorschlägen für eine EU-Gesundheitsunion auseinandersetzen. Insbesondere wird versucht, eine politische Einigung über die Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (s. cepAnalyse 19/2021) zu erreichen. 8. Dezember Online Neustart in Berlin – frischer Wind für die EU? Die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Nicola Beer spricht mit cep-Direktor Prof. Dr. Henning Vöpel über die Bedeutung der Ampelkoalition für Europas Finanz- und Wirtschaftspolitik. Die Veranstaltung wird von Table.Media und dem Centrum für Europäische Politik organisiert und findet online statt. 14. Dezember Straßburg Das EU-Parlament tagt im Plenum und setzt sich mit dem Verordnungsvorschlag zur Bewertung von Gesundheitstechnologien („HTA“-Verordnung) [COM(2018) 51] auseinander. Die Verordnung muss nur noch vom Parlament angenommen werden, der Rat hatte bereits Anfang November zugestimmt. 16. Dezember Straßburg Das EU-Parlament tagt im Plenum und stimmt über den Ausschussbericht zum Digital Markets Act (s. cepAnalysen 14/2021 und 15/2021) ab. Der Rat hat seine Position bereits am 25. November festgelegt. Rat und EU-Parlament müssen sich nun auf eine gemeinsame Position verständigen. 16.–17. Dezember 2021 Brüssel Treffen des Europäischen Rates. Es geht um COVID-19, Krisenmanagement, Energiepreise, Sicherheit und Verteidigung sowie Außenbeziehungen der EU mit Drittstaaten. |
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cepPublikationen zu aktuellen Themen |
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cepInput: Patentfreie Medikamente |
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| Die Europäische Union will das Potenzial patentfreier Medikamente besser ausschöpfen. Das Centre de Politique Européenne empfiehlt die Übernahme des britischen Systems, das der Industrie starke Anreize bietet, patentfreie Medikamente mit Gewinn anderweitig zu verwenden. Inzwischen werden bewährte Entzündungshemmer und Fiebermittel ohne Patentbindung gegen Corona eingesetzt. Zum cepInput 15/2021 |
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cepStudie: Klimaclubs: Chancen und Fallstricke |
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| Ein Klimaclub, wie ihn Deutschland auf der UN-Klimakonferenz vorgeschlagen hat, soll möglichst viele Staaten anspornen, sich auf einen CO2-Mindestpreis zum Schutz ihrer Industrien zu einigen. Auf dem Weg zur Eindämmung von CO2-Emissionen muss aber gewährleistet sein, dass die Verlagerung von Produktion und CO2-Emissionen innerhalb und außerhalb des Klimaclubs vermieden wird. Zur cepStudie 3/2021 |
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cepInput: Risiken und Gefahren der EU-Strategie zur „nachhaltigen“ Finanzierung |
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| Die EU will mit einem Aktionsplan den Finanzsektor nachhaltiger machen. Das cep hält viele dieser Maßnahmen für fragwürdig. So schlägt die Kommission Gütesiegel vor, um Greenwashing vorzubeugen. Diese würden laut cep etablierte und von Anlegern präferierte Gütesiegel verdrängen. Das cep fordert, nur bei aufsichtsrechtlich bedenklichen privaten Gütesiegeln gesetzgeberisch tätig zu werden. Zum cepInput 14/2021 |
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Liebe Leserinnen, liebe Leser, Kanzler Olaf Scholz will „mehr Fortschritt wagen“. Bislang fiel er eher durch Schweigen und Zögern auf, was im politischen Berlin ein neues Verb schuf: „scholzen“. Leadership und Governance sind jedoch mehr denn je gefragt, gerade mit Blick auf die sich verschärfende Corona-Krise. Der deutsche Regierungschef muss nun liefern. „Scholzen“ genügt nicht mehr. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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