, nach aktueller Gesetzgebung darf sich der Fahrer beim hochautomatisierten Fahren zwar unter bestimmten Umständen vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden, muss dabei aber zu jedem Zeitpunkt wahrnehmungsbereit bleiben, um – wenn nötig – das Steuer innerhalb kurzer Zeit wieder übernehmen zu können. Ob Fahrer tatsächlich in der Lage sind, Nebentätigkeiten auszuführen und gleichzeitig aufmerksam genug zu bleiben, um im Falle eines Systemfehlers rasch eingreifen zu können, haben sich Dekra und die TU Dresden angeschaut. Das Ergebnis ist durchaus besorgniserregend: Selbst ohne Nebentätigkeit schafften es je nach Aufgabenstellung bis zu 61 Prozent der Probanden nicht, bei einem Systemfehler rechtzeitig das Steuer zu übernehmen. Bei den Probanden mit Nebentätigkeit scheiterten bis zu 89 Prozent. Aus Sicht von Dekra und der TU Dresden stellt der fehlerbedingte Systemausfall beim hochautomatisierten bzw. autonomen Fahren eine erhebliche Forschungslücke dar. Man müsse diskutieren, ob eine Nebentätigkeit in Kombination mit einem Mindestmaß an Überwachung des Fahrsystems und der Verkehrslage – wie es das Gesetz heute vorsieht – überhaupt möglich ist, so die Experten. Denn die Multitasking-Fähigkeiten des Menschen sind begrenzt. Ihre Irina Hübner Redakteurin PS: Noch bis 9. August können Sie sich zum Frühbucher-Preis für den Bordnetz Kongress am 20. September anmelden. Ein spannendes Vortragsprogramm mit zwei Workshops erwartet Sie. |