Zwar wurden die Regelleistungen zum ersten Januar 2023 deutlich erhöht, allerdings spiegelt die Erhöhung nur einen Inflationsausgleich wider. Demnach ist die Erhöhung lediglich eine Anpassung nach dem alten Hartz-IV-Prinzip. Dr. Andreas Aust vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erklärt, warum die Regelleistungen im Bürgergeld eigentlich 725 Euro (Eckregelsatz, Single-Haushalt) plus Stromkosten betragen müssten. |