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Bürgergeld: Rechtswidrige Ablehnung von Umzügen während der Coronazeit

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem Urteil klargestellt, dass die Jobcenter mit der Ablehnung von Umzügen wegen Unangemessenheit in der Zeit von 03/2020-12/2022 fast immer rechtswidrig gehandelt haben.

Bürgergeld: Nebenkostenabrechnung – Was muss das Jobcenter übernehmen?

Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die entsprechenden Vordrucke für die Berechnung der unpfändbaren Beträge wurden nunmehr aktualisiert. Die entsprechenden Formulare können in diesem Artikel heruntergeladen werden.

 

Falschberatung bei der Rente: Rentner hat Anrecht auf hohen Schadensersatz

Was passiert, wenn eine Behörde nicht alle relevanten Informationen bereitstellt und dadurch ein Bürger Nachteile bei der Rente erleidet? Genau diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil beantwortet.

Bürgergeld: Zinsen auf einem Bausparkonto darf das Jobcenter nicht anrechnen

Zinsgutschriften auf ein Bausparkonto stellen keine bereiten Mittel dar. Eine Anrechnung als Einkommen erfolgt daher nicht. Denn steht der als Einkommen erlangte Wertzuwachs im Zeitpunkt des Zuflusses aus Rechtsgründen noch nicht als bereites Mittel zur Verfügung, ist die Berücksichtigung als Einkommen zu diesem Zeitpunkt auch dann ausgeschlossen, wenn der Leistungsberechtigte auf die Realisierung des Wertes hinwirken kann.

 

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Wichtige Pflegemittel erhöhen das Bürgergeld

Das Jobcenter muss einen Mehrbedarf für Körperpflegeprodukte aufgrund von Neurodermitis in Höhe von monatlich 60 Euro zahlen. Ein Bürgergeld- Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB 2 setzt unter anderem voraus, dass im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht.

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12 Wochen Arbeitslosengeld-Sperre wegen Punkten in Flensburg – Urteil

Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, weil er zu viele Punkte in Flensburg angesammelt hat und deshalb seinen Führerschein verliert, erhält er eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von insgesamt 12 Wochen.


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110 Euro mehr Rente durch einfachen Antrag? Rentenberater klärt auf

Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel klärt über eine Rentenmythos auf, der im Internet kursiert. Demnach könnten “alle” Rentner 110 Euro mehr Rente mit einem einfachen Antrag bekommen.

Wenn dem so wäre, “dann hätten 20 Millionen Rentner sofort mehr Geld”, so Knöppel. Das ist, laut dem Experten, “Unfug”. Aber einige Rentnerinnen und Rentner haben in bestimmten Fällen tatsächlich einen Anspruch.


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