Wenn Bezieher von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 1 einen Termin beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur aus Krankheitsgründen nicht wahrnehmen können, dürfen für die Ausstellung einer Krankmeldung in Papierform keine Kosten entstehen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke” an die Bundesregierung hervor. Allerdings müssen sie sich dafür bei ihrem Arzt als “arbeitslos” outen. |