Zu Zeiten der Pandemie zahlte die damalige Bundesregierung allen Sozialhilfe- und Hartz-IV-Beziehern (heute Bürgergeld) einen einmaligen Zuschlag in Höhe von 150 Euro, um die Mehrausgaben für Masken und Hygieneartikel bezahlen zu können. Viele Betroffene legten dagegen Widerspruch und Klage ein, weil der Zuschlag nicht ausreichte. Nun muss das Bundessozialgericht entscheiden, ob dieser Betrag ausreichend war. Die Chancen stehen nicht schlecht, denn dem Kläger wurde für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. |