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BR - Anpassung des Reglements des Vereins zur Sicherung künftiger Renten
Bern, 08.12.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die Anpassung des Verwaltungsreglements des Vereins zur Sicherung künftiger Renten im Unfallversicherungsgesetz (UVG) genehmigt. Der Fonds, der die Teuerungszulagen für Bezügerinnen und Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten ausrichtet, soll vermehrt von den UVG-Versicherern geäufnet werden, um die versicherten Betriebe zu entlasten.
Der Bundesrat
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