Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
es liegt ein neues BMF-Schreiben vor, das recht umfassend zur zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung informiert. Diese Regelungen sollten auch von den Vereinen, Verbänden und weiteren rechtsformunabhängigen Organisationen ab sofort beachtet werden. Sicherlich keine leichte Kost.
 
Wir geben Ihnen in der heutigen Newsletter-Ausgabe vereinsrelevante Hinweise zur Anwendung der neuen Vorgaben, die Ihnen die Umsetzung im Vereinsalltag erleichtern.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Neues BMF-Schreiben zur Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020!
 
Bereits seit dem 1. Juli 2020 gilt bundesweit die Corona-bedingte Absenkung der Umsatzsteuersätze im bisher geltenden Umsatzsteuerrecht.
 
 
Zum Beitrag >
Die Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020 – weitere Einzelheiten für den Bewirtungsbereich!
 
Bereits seit dem 1. Juli 2020 gilt bundesweit die Corona-bedingte Absenkung der Umsatzsteuersätze im bisher geltenden Umsatzsteuerrecht.
 
 
Zum Beitrag >
Digitalisierung im Verein
 
Ein wenig ruhiger ist es geworden zu diesem Thema. Dennoch darf die Digitalisierung als Megatrend und bedeutender Einfluss für die Vereine nicht aus dem Blick gelassen werden.
 
 
Zum Beitrag >
Zur Umsatzsteuer-Erklärung 2020 für Vereine
 
Bereits jetzt tauchen die Fragen auf, ob man bisherige Vordrucke nehmen kann oder ob man wegen Corona und insbesondere wegen der neuen Umsatzsteuersätze ab 01.07.2020 mit Neuvorgaben rechnen muss.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Pfändungsschutz für Corona-Soforthilfe
 
Soweit auch Vereine/Verbände Corona-Soforthilfe-Leistungen nach landesrechtlichen Vorgaben erhalten haben, werden diese nun als rechtlich zweckgebundene Forderungen eingestuft.
 
 
Zum Beitrag >
Verein als Arbeitgeber – aufpassen bei Aushilfen!
 
Vereine/Verbände und viele weitere Organisationen nutzen häufig die Möglichkeit, sich mit Aushilfen weiterzuhelfen, gerade wenn es um Hilfeleistungen und bezahlte Unterstützung geht.
 
 
Zum Beitrag >
Sofortiger Betriebsausgabenabzug bei Neuanschaffungen im Verein
 
Das deutsche Steuerrecht hat eine interessante Regelung, die es ermöglicht, dass man die Anschaffungskosten für bewegliche Gegenstände etc. sofort vollumfänglich bei der jährlichen Einnahmenüberschussrechnung bis rein in Vereinsbilanzen steuermindernd ansetzen und berücksichtigen kann.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
#Worklife – Alles rund um Job und Karriere
Ob Bewerbung, Berufseinstieg, Work-Life-Balance oder Karriereplanung: Bei Karriere Boost stellen wir Fragen, die wir uns alle während des Berufslebens schon mal gefragt haben und lassen Experten zu Wort kommen, die es wirklich wissen. Sie geben Tipps aus der beruflichen Praxis damit du erfolgreich bist.
> Jetzt durchstarten
ANZEIGE
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse [email protected]. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier 
 
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier.
Impressum
 
Redaktion Lexware verein aktuell
Annette Ziegler
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail: [email protected]
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank, Jörg Frey,
Birte Hackenjos, Dominik Hartmann,
Joachim Rotzinger, Christian Steiger,
Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835
 
Link zur Datenschutzerklärung