| Sehr geehrter Herr Do, Schenkungen vor dem Erbfall können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Das müssen Sie als Anwalt bei Testamenten, die Angehörige von der Erbfolge ausschließen, im Blick haben. Wenn in der Ehe wie häufig unentgeltlich ein Miteigentumsanteil am Familienheim übertragen wird, liegt diese Möglichkeit auf der Hand. Aber nach dem BGH können sich auch aus der Immobilienfinanzierung Ansprüche für Pflichtteilsberechtigte ergeben. Unser Newsletter zeigt, inwieweit Zins- und Tilgungszahlungen betroffen sind! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | |