| | Sehr geehrte Damen und Herren, das lang ersehnte BGH-Urteil zum Abgasskandal ist da - mit Signalwirkung für unzählige Verfahren. Ein genauerer Blick lohnt im Interesse Ihrer Mandanten unbedingt. Zunächst: VW muss zahlen - wobei die Richter klare Worte für das Vorgehen des Konzerns fanden. Eine weitere wichtige Botschaft: Der Schaden der Kunden liegt bereits im Abschluss des Kaufvertrags. Aber: Die Autokäufer müssen auch eine bittere Pille schlucken, die Ansprüche deutlich schmälern kann. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | | |
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| | BGH-Grundsatzurteil im Abgasskandal: VW muss Schadensersatz leisten | | | | Der BGH hat dem Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz gegen VW zugesprochen. Der Autohersteller haftet demnach wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Käufer kann Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Mehr erfahren | | |
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| | Die StVO Novelle 2020 bringt Ihre Mandanten schnell in existenzielle Schwierigkeiten - so wehren Sie die härteren Strafen wirksam ab | | | | Die StVO Novelle 2020 bringt drastische Sanktionen – zum Beispiel Fahrverbote schon bei geringer Geschwindigkeitsüberschreitung. Auf unseren neuen Themenseiten erfahren Sie, wie Sie Ihre Mandanten auch nach der StVO 2020 wirksam vor Fahrverboten schützen können! Hier klicken und weiterlesen. |
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| | Das zerrissene Testament: Wer wird Erbe? | | | | Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtung nur eines der beiden Dokumente, wenn feststeht, dass die Erblasserin das Testament aufheben wollte. Das hat das OLG Köln entschieden. Der Anwalt der Erblasserin hatte ausgesagt, dass die Erblasserin bei Zerstörung des Testaments bekundet habe, dass sie nicht an der dort geregelten Erbeinsetzung festhalten will. Mehr erfahren | | |
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| | Gratis-Spezialreport: Die Straßenverkehrsnovelle 2020 – Hier gratis downloaden | | | | Alle relevanten Informationen, konkrete Handlungsempfehlungen und die neuen Bußgeldtabellen in einer PDF: In unserem Gratis-Spezialreport erhalten Sie einen profunden Überblick über die neue StVO und erfahren, wie Sie als Verteidiger die nun härteren und früher verhängten Strafen zum Vorteil Ihrer Mandanten doch abwenden können (Stichwort: Fahrverbot!). Die neuen Sanktions- und Bußgeldtabellen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Halt- und Parkverstöße sowie weitere Verstöße runden diesen Spezialreport ab. Hier klicken und kostenlos downloaden. |
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| - Anzeige - | Achtung: Diese rechtlichen Fallstricke verderben Ihnen den Sommerurlaub! Corona: Worauf Ihre Mandanten beim Sommerurlaub besonders achten müssen! Die Reisezeit naht, doch durch die Corona-Pandemie bleiben viele Fragen offen: Darf ich in den Sommerurlaub? Und wenn ja: Wohin darf ich reisen? Was passiert, wenn meine Reise kurzfristig storniert wird? Kriege ich mein Geld zurück? Auf diese und weitere Fragenfinden Ihre Mandanten in der neuen Mandanten-Information „Corona – so kommen Sie rechtlich sicher durch die Krise“ jetzt wichtige Antworten! Unterstützen Sie Ihre Mandanten jetzt mit allen wichtigen Informationen zur Corona-Krise. Exklusiver Bonus: Wichtige Informationen zum Eventrecht – so kommen Ihre Mandanten bei Konzertabsagen an Ihr Geld! Hier Mandanten-Information jetzt anfordern! |
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| | Versorgungsausgleich: Externe Teilung bei betrieblicher Altersvorsorge | | | | Die Regelung zur externen Teilung von Betriebsrenten im Versorgungsausgleich verstößt bei verfassungskonformer Anwendung nicht gegen das Grundgesetz - § 17 VersAusglG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Ausgleichswert muss von den Gerichten so bestimmt werden, dass die Versorgungsleistungen nicht unangemessen verringert werden. Mehr erfahren |
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| | Hartz IV in Corona-Zeiten: Tablet als pandemiebedingter Mehrbedarf | | | | Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld ist im Hartz IV-Regelbedarf nicht berücksichtigt. Nach dem Landessozialgericht NRW ist der Mehrbedarf auf 150 € zu veranschlagen. Das Gericht hat sich dabei am Preis eines Markentablets sowie dem Bedarfspaket „digitales Klassenzimmer“ der Bundesregierung orientiert. Mehr erfahren |
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