Sehr geehrte Damen und Herren, ein aktueller BGH-Fall zum Abbruch einer Mutter-Kind-Kur zeigt einen wichtigen Aspekt von besonderen Dienstverhältnissen: Bei einer Vertrauensstellung ist eine fristlose Kündigung ohne spezifischen Grund möglich. Heißt: AGB-Klauseln, die bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Schadenersatzansprüche vorsehen, sind unwirksam. Das kann für Ihre Mandanten z.B. bei Behandlungsverträgen entscheidend sein. Der BGH ging dabei auch auf die Erforderlichkeit einer Pflichtverletzung ein. Mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |