Sehr geehrter Herr Do, „zweite Miete“ werden die auf den Mieter umgelegten Betriebskosten auch genannt - machen sie doch regelmäßig einen beträchtlichen Teil der Wohnkosten aus. Und über die Nebenkostenabrechnung lässt sich wunderbar streiten: Ein Großteil der Mietstreitigkeiten dürfte allein auf dieses Thema entfallen. Der Mieterbund nimmt sogar an, dass die Hälfte aller Betriebskostenabrechnungen falsch, unvollständig oder nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Am 20.01.2016 hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und die formellen Anforderungen für die Vermieter gelockert. Mieterverbände sahen dies erwartungsgemäß kritisch, aber auch Vermieter sollten sich nicht zu früh freuen. Unser Newsletter beschäftigt sich ausführlich mit diesem Grundsatzurteil und zeigt die Folgen für Mieter und Vermieter auf! Ein aktuelles Urteil des OLG Köln zu Schmerzenzgeldansprüchen nach Ärztefehlern lässt aufhorchen. Denn auch wenn die Komplikation einer Behandlung nur sehr unwahrscheinlich ist, kann die ärztliche Aufklärungspflicht greifen. Dabei soll ausreichen, dass der Patient bei korrekter Aufklärung einen echten Entscheidungskonflikt gehabt hätte, ob er die Behandlung durchführen lässt oder nicht - mehr dazu im zweiten Beitrag! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ylva Wüstemann Online-Redakteurin |