Ist der Fiskus Erbe eines verstorbenen Wohnungseigentümers, haftet er für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder begründeten Hausgeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass.
| der Erbe einer Eigentumswohnung muss normalerweise für die Hausgelder aufkommen, die nach dem Erbfall fällig geworden sind oder begründet wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor einigen Jahren entschieden und dem Erben eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass in aller Regel versagt. Ob das auch so ist, wenn mangels sonstiger Erben der Staat einen verstorbenen Wohnungseigentümer beerbt hat, musste der BGH jüngst entscheiden. In der ersten Meldung lesen Sie mehr. Experten schätzen die Situation für Immobilienfinanzierungen in der Befragung für den aktuellen JLL-Index DIFI so schlecht ein wie seit fast drei Jahren nicht mehr. Auch ihre Erwartungen fallen noch einmal pessimistischer aus als bei der vorigen Befragung im September. Woran das liegt, haben wir im zweiten Beitrag für Sie zusammengefasst. Mit unserem letzten Newsletter vor Weihnachten wünschen wir allen Lesern erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Der nächste Newsletter erscheint am 8. Januar 2019. Ihre Online-Redaktion Immobilien
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Immobilienfinanzierung: Zum Jahresende macht sich Pessimismus breit | |
| Der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) von JLL und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW)verzeichnet im vierten Quartal 2018 mit minus 10,8 Punkten den niedrigsten Stand seit dem ersten Quartal 2017. Im Vorjahresquartal war die Einschätzung der Finanzierungssituation und der Prognose noch deutlich positiver. Jetzt weiterlesen > |
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Aktuelle Ausgabe der immobilienwirtschaft | Titelthema: Praxis der Digitalisierung - der lange Weg zum Verwalter 4.0Coworking-Hype: Das Office 4.0 hat eine flexible AdresseTransaktionen: Off-Market-Deals versus BieterverfahrenTechnische Gebäudeausrüstung: Energie und TGA gehören zusammen |
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Kooperation mit Etablierten: PropTechs wollen schnellere Entscheidungen | |
| Für PropTechs sind vor allem "langsame und anstrengende Entscheidungsprozesse" ein Hindernis bei Kooperationen mit Immobilienunternehmen. In einer Umfrage von Union Investment und dem German Tech Entrepreneurship Center (GTEC) unter mehr als 100 Startups weltweit gaben das 52 Prozent der Studienteilnehmer als Hauptproblem an. 68 Prozent haben die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen bei ihren Partnern ganz oben auf der Wunschliste. Jetzt weiterlesen > |
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Mietrechtsänderung endgültig beschlossen | |
| Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Mietrechtsänderung zugestimmt. Unter anderem können Vermieter künftig weniger Modernisierungskosten auf Mieter umlegen und Mieter können Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen. Voraussichtlich zum Jahreswechsel treten die Neuerungen in Kraft. Jetzt weiterlesen > |
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Storytelling für Makler: Die Kunden werden Schlange stehen | |
| Alle sind auf der Suche. Sei es die lang ersehnte Wohnung zu zweit, neue Kunden oder der Traumjob. Der Haken an der Sache: das Angebot. Es gibt zu viel! Die Werbung spuckt jeden Tag tonnenweise Immobilienanzeigen aus – aber welche ist die richtige? Wo stimmt die Qualität? Wirklich Gutes im Leben findet sich mittlerweile nur noch per Empfehlung. Was Makler brauchen ist eine gute Story. Jetzt weiterlesen > |
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Mieterproteste und nachteiliges Mietrecht: Wohnungsunternehmen in der Defensive | |
| Die "Deutsche Wohnen" verzichtet nach Mieterprotesten auf Privatisierungen. Und der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia will ab 2019 rund 40 Prozent weniger Geld in die energetische Sanierung stecken, auf Druck der Mieter gegen damit verbundene Mieterhöhungen. Der Zielkonflikt zwischen der Sicherung bezahlbaren Wohnens und den Klimazielen im Gebäudesektor bleibt offenbar ungelöst. Jetzt weiterlesen > |
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VG München: Airbnb muss Daten von Langfrist-Gastgebern preisgeben | |
| Im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen hat die Stadt München einen vorläufigen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht (VG) München hat entschieden, dass Airbnb die Daten von Wohnungsbesitzern herausgeben muss, sofern diese ihre Wohnungen ordnungswidrig länger als acht Wochen an Touristen untervermieten. Das Urteil könnte für andere Metropolen mit angespanntem Wohnungsmarkt wegweisend sein, ist aber noch nicht rechtskräftig. Jetzt weiterlesen > |
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