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BfN Pressemitteilung
Bonn/Stuttgart, 25. Juli 2017: Ein Hai-Zahn als Schmuckstück, geschützte
Pflanzen in Schlankheitsmitteln, Pillen mit Tigerknochen oder der
Schlangen-Wein mit eingelegter Kobra als Medizin und nun der Penis einer
streng geschützten Echsenart als spirituelles "Energieobjekt". Immer
wieder werden streng geschützte Arten illegal gefangen, getötet,
gesammelt und schlieÃlich verkauft. Aufgrund eines aktuellen Falls
appellieren das Bundesamt für Naturschutz und das Regierungspräsidium
Freiburg an die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere beim Kauf
exotischer Waren die Augen offen und den Artenschutz im Blick zu haben.
Dies gilt sowohl beim Kauf im Ausland als auch bei Bestellungen im
Internet.
Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Naturschutz hatte das
Regierungspräsidium Freiburg kürzlich eine online-Händlerin überprüft,
die auf ihrer Internetseite so genannte Hatha Jodis angeboten hat. Nach
dem Angebot sollte es sich um eine kraftvolle und authentische
Pflanzenwurzel handeln, die ein seltenes und besonderes Energieobjekt der
Natur ist und die nach spezieller tantrischer Behandlung Schutz und Glück
verleihen soll. Jeweils stolze 470 Euro sollte eine der glückbringenden
"Wurzeln" kosten.
Aufgrund von Veröffentlichungen in internationalen Medien bestand jedoch
der Verdacht, dass es sich bei den Gegenständen nicht um pflanzliche
sondern um Produkte von geschützten Tieren handeln könnte. Mitarbeiter
des Regierungspräsidiums Freiburg stellten die "Wurzeln" vorläufig sicher
und beauftragten einen Sachverständigen mit der Begutachtung. Tatsächlich
handelte es sich bei den beiden vorgefundenen Wurzeln um getrocknete
Geschlechtsorgane, sogenannte Hemipenen, von männlichen Waranen. Die etwa
sechs bis sieben Zentimeter langen Hemipenen stammen von Bengalwaranen,
einer Art, die seit 1975 in der höchsten Schutzstufe des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens (CITES) aufgeführt ist.
Bei VerstöÃen gegen das Artenschutzrecht sieht das
Bundesnaturschutzgesetz Geld- bzw. in schwereren Fällen Gefängnisstrafen
von bis zu fünf Jahren vor. Darüber hinaus werden die betroffenen Tiere
und Pflanzen ersatzlos eingezogen.
Weitere Informationen:
CITES - Regelungen und Rechtsgrundlagen:
http://www.bfn.de/0507_links.html
Geschützte Arten: www.wisia.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6124
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Ãffentlichkeitsarbeit
KonstantinstraÃe 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
[email protected]
www.bfn.de
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