BfN Pressemitteilung
Bonn, 04. August 2017: Die Haselmaus ist die kleinste Vertreterin der
Schlafmäuse in Deutschland und zugleich Tier des Jahres 2017. Obwohl die
Haselmaus nur daumengroà ist, sind die Art und ihr Lebensraum unter
anderem durch den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt. Dabei ist
besondere Vorsicht geboten, denn diese Tierart ist zugleich nach der
europäischen FFH-Richtlinie (Anhang IV) und dem Bundesnaturschutzgesetz
besonders und streng geschützt. Nun gibt es erstmals deutschlandweite
Empfehlungen zum Umgang mit der Haselmaus bei Windenergieplanungen. Sie
sind im Rahmen eines durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
geförderten Projektes entstanden und wurden jetzt in der Fachzeitschrift
"Natur und Landschaft" veröffentlicht.
"Thematisiert werden nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorgaben und
daraus abgeleitete Standards für die Erfassung der Haselmaus sowie die
Bewertung ihrer Beeinträchtigung durch Windkraft. Auch MaÃnahmen zur
Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen sowie
Kompensationsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Die Fachempfehlungen
unterstützen Projektierer, Gutachter und auch Behörden dabei, die
artspezifischen Anforderungen der streng geschützten und im Verborgenen
lebenden Haselmaus bei der Planung von Windenergieanlagen zu
berücksichtigen. Dies stellt einen weiteren Schritt hin zu einer
naturverträglichen Energiewende dar", so die Präsidentin des BfN, Prof.
Beate Jessel.
Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ist in Deutschland vor allem in
den waldreichen Hügelländern und Mittelgebirgen verbreitet. In diesen
Gebieten lassen einige Bundesländer die Nutzung durch Windenergie
prinzipiell zu. Ihre Lebensräume befinden sich aber nicht nur in Wäldern,
sondern unter anderem auch in heckenreichen Landschaften
Norddeutschlands, in denen ebenfalls eine Nutzung durch
Windenergieanlagen stattfindet.
Die Haselmaus gilt in Deutschland als bestandsgefährdet. Um sie bei
Eingriffen vor Verletzungen oder dem Tod zu schützen, aber auch um die
Beschädigung oder Zerstörung ihrer Lebensstätten insbesondere durch
Rodung und Fällung von Gehölzen zu verhindern, ist zunächst die
systematische Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Kletterkünstler
wesentlich. Dabei lässt sich durch die Kombination geeigneter MaÃnahmen
die Auffindewahrscheinlichkeit des Bilches steigern. Der Nachweis kann
unter anderem durch die Suche nach Freinestern in Sträuchern, FraÃspuren
an Haselnüssen sowie die Kontrolle von Nistkästen oder -röhren gelingen.
Die Erfassung sollte in der Regel mindestens eine Saison umfassen und
einem bestimmten Ablauf folgen.
Um die Tiere vor direkten Schäden durch den geplanten Eingriff zu
bewahren, kommen die Umsiedlung oder die Vergrämung der Individuen auf
andere Flächen in Frage. Damit die Haselmaus diese Flächen als neue
Lebensräume nutzen kann, müssen sie zuvor in der Regel entsprechend
gestaltet werden, etwa durch eine Erhöhung der Arten- und
Strukturvielfalt von Gehölzbeständen. Durch die Vernetzung der Landschaft
mit Hecken- und Saumstrukturen, eine angepasste Bewirtschaftung von
Nieder- und Mittelwäldern, durch welche die Entstehung kleinflächiger
Mosaike geeigneter Entwicklungsformen begünstigt wird, und die Förderung
höhlenreicher Altbaumbestände können Haselmauslebensräume, die durch den
Bau von Windenergieanlagen unattraktiv geworden sind, kompensiert werden.
Bezugshinweis:
Büchner, S., Lang, J., Dietz, M., Schulz, B., Ehlers, S. und Tempelfeld,
S. (2017): Berücksichtigung der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) beim
Bau von Windenergieanlagen. How to consider the Hazel Dormouse (Muscardinus
avellanarius) in the planning and construction of wind turbines. Natur
und Landschaft 92(8): 365-374.
Hintergrund:
- Informationen zur Haselmaus:
http://www.ffh-anhang4.bfn.de/ffh-anhang4-haselmaus.html
- Informationen zum Tier des Jahres, gewählt von Schutzgemeinschaft
Deutsches Wild und Deutscher Wildtierstiftung:
http://www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/tier-des-jahres
- Informationen zum Thema Naturschutz und erneuerbare Energien:
www.natur-und-erneuerbare.de
www.naturschutz-energiewende.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6138
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Ãffentlichkeitsarbeit
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