BfN Pressemitteilung

Berlin/Bonn, 14. Juli 2016: Heute hat die Europäische Kommission die
erste Unionsliste zu der neuen EU-Verordnung über invasive gebietsfremde
Arten veröffentlicht. Damit ist verbindlich festgelegt, für welche Arten
die durch die Verordnung geltenden Regelungen zur Prävention und zum
Management greifen. Für die nun 37 in der Unionsliste aufgeführten Tier-
und Pflanzenarten gelten Verbote von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport,
Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Tauchen trotzdem Individuen
in der freien Natur auf, sind sie umgehend zu beseitigen oder es ist
zumindest ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Für weit verbreitete
invasive gebietsfremde Arten müssen nach den Kriterien der Verordnung
geeignete Managementmaßnahmen identifiziert werden; vielfach kann dazu an
bewährte Kontrollsysteme angeknüpft werden, die in Deutschland bereits
für invasive Arten wie Signalkrebs oder Waschbär ergriffen werden, die
versuchen, eine weitere Verbreitung zu verhindern. Komplett beseitigen
lassen sich viele der in weiten Teilen des Bundesgebiets vorkommenden
Arten nicht mehr. Das BMUB bereitet derzeit ein Durchführungsgesetz vor,
welches ein effizientes Instrumentarium zur Durchführung und Durchsetzung
der Vorgaben der Verordnung in Deutschland bereitstellen soll.

Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen von Arten
in Regionen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes stellen
weltweit eine der wichtigsten Gefährdungsursachen für die biologische
Vielfalt dar. "Auf internationaler Ebene ist die Bekämpfung invasiver
Arten Gegenstand vielfältiger Bemühungen und auch das
Bundesnaturschutzgesetz sieht bereits Maßnahmen gegen invasive Arten vor.
Die EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten mit der jetzt
veröffentlichten Unionsliste schafft eine erweiterte Grundlage für
konkretes Handeln, " erläutert Bundesumweltministerin Dr. Barbara
Hendricks. Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für
Naturschutz ergänzt: "Vorsorge statt aufwändiger und teurer Nachsorge ist
deshalb auch der oberste Leitsatz im Naturschutz", erklärt (BfN).

In Deutschland treten derzeit mindestens 24 der in der Unionsliste
gelisteten Tier- und Pflanzenarten auf. Die Arten leben wild in der
Natur. Einige sind bereits weit verbreitet, wie etwa der Signalkrebs,
die Chinesische Wollhandkrabbe oder der Waschbär. Andere Arten wie das
Großblütige Heusenkraut, die Asiatische Hornisse oder der Chinesische
Muntjak wurden bisher in Deutschland nur selten in freier Natur
nachgewiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt invasiver gebietsfremder Arten
liegt mit jeweils 19 Arten in Nordrhein-Westfalen und Bayern, betroffen
sind jedoch alle Bundesländer. Die Tatsache, dass invasive gebietsfremde
Arten vor allem in bevölkerungsreichen, westlichen Bundesländern
nachgewiesen wurden, erklärt die BfN-Präsidentin wie folgt: "Wo viele
Menschen leben, wird viel gereist, transportiert und auch viel Handel
betrieben. Das öffnet gerade der unbeabsichtigten Einschleppung und
Freisetzung Tür und Tor. Deshalb sind wir bei der Maßnahmen gegen
invasive Arten auf der Unionsliste auf alle Beteiligten angewiesen, den
Handel, die Behörden und auch die Öffentlichkeit".

Um das Erkennen invasiver gebietsfremder Arten der Unionsliste sowie
deren Beseitigung oder Kontrolle zu erleichtern, veröffentlicht das
Bundesamt für Naturschutz eine Publikation mit Steckbriefen der 37 Arten
mit wesentlichen Angaben zu Vorkommen, Aussehen,
Verwechslungsmöglichkeiten sowie Beseitigungs- und Kontrollmaßnahmen. Das
BfN-Skript "Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der
EU-Verordnung Nr. 1143/2014" mit den Steckbriefen der 37 gelisteten Tier-
und Pflanzenarten steht als PDF-Download auf der BfN-Website zur
Verfügung: www.neobiota.de/12464.html

Hintergrund
Am 1. Januar 2015 ist nach langen Vorarbeiten und Verhandlungen die
"Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der
Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten" in Kraft
getreten. Sie gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar.

Nach der Verabschiedung im Verwaltungsausschuss am 4. Dezember 2015 und
der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. 07. 2016
als Durchführungsverordnung der Kommission tritt die erste Liste
invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)
mit 37 Tier- und Pflanzenarten am 03.08 2016 in Kraft. Die erste
Unionsliste umfasst 37 Tier- und Pflanzenarten, die von der EU
festgelegte Kriterien erfüllen. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden,
dass eine Art nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität oder die damit verbundenen
Ökosystemleistungen (wie z.B. die Trinkwasserqualität) hat. Zudem werden
auch nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Wirtschaft in
die Bewertung einbezogen. Von den derzeit 37 Arten der Unionsliste
gehören 14 zur Gruppe der Gefäßpflanzen. Unter den 16 Wirbeltierarten
befinden sich neun Säugetierarten, drei Vogel- und zwei Fischarten sowie
jeweils eine Reptilien- und eine Amphibienart. Die wirbellosen Tiere
umfassen sechs Krebs- und eine Insektenart.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5855


Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
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