Laden...
BfN Pressemitteilung
Bonn/Berlin, 11. November 2016: Die Flunder (Platichthys flesus) wird
Fisch des Jahres 2017. Die Plattfischart wurde gemeinsam vom Deutschen
Angelfischerverband (DAFV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in
Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) zum Fisch des
Jahres 2017 gewählt. Die Flunder ist ein ausgesprochen wanderfreudiger
Fisch, der als Jungfisch teilweise vom Meer in die Flüsse einschwimmt.
"Mit der Flunder als Fisch des Jahres 2017 wollen wir gemeinsam darauf
aufmerksam machen, dass die Meere und Flüsse untrennbare Lebensräume
darstellen und vielen Fischarten durch Querbauwerke wie zum Beispiel
Wehre die natürlichen Wandermöglichkeiten genommen werden", so die
Präsidentinnen des DAFV, Dr. Christel Happach-Kasan und des BfN, Prof.
Dr. Beate Jessel, in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem werde mit der
Wahl auf die Verschmutzung der Lebensräume in Küstennähe, die Gefahr von
Ãberfischung durch die Berufsfischerei und die Gefährdung durch
Ausbaggerung der Flüsse hingewiesen, so die Expertinnen weiter. Denn von
den Veränderungen der Lebensräume durch Ufer- und Querverbauungen,
RegulierungsmaÃnahmen oder Schadstoffbelastungen ist nicht nur die
Flunder, sondern sind auch viele andere Fischarten und aquatische
Lebewesen betroffen.
Hintergrund
Die Flunder ist primär eine marine Fischart, die entlang der gesamten
europäischen Küsten verbreitet ist. Sie ist nachtaktiv und gräbt sich
tagsüber in Sand, Schlamm oder Schlick ein, sodass nur die Augen
herausschauen. Sie frisst im marinen Bereich überwiegend Asseln, Würmer
und Weichtiere, im SüÃwasser Zuckmücken- und andere Insektenlarven. Zum
Laichen wandern Flundern in tiefere Meeresgewässer, wo sie von Januar bis
Juni ablaichen. Die erwachsenen Tiere verbleiben anschlieÃend im
Salzwasser und kehren nicht in Brackwasser- und SüÃwasser-Habitate
zurück.
Die Larven leben anfangs im Freiwasser und verdriften mit der Strömung an
die Küsten. Ein Teil davon beginnt später in die Flüsse einzuwandern. Die
Umwandlung in einen Plattfisch erfolgt bei einer Larvenlänge von etwa
sieben bis zehn Millimeter. Die Augen wandern dann auf eine Seite des
Körpers, bei der Flunder zu zwei Dritteln aller Exemplare auf die rechte
Körperseite. Erst nach der Vollendung zum ungefähr 1 cm groÃen Plattfisch
gehen die Tiere vollständig zum Bodenleben über.
Der Körper der Flunder ist seitlich abgeflacht und asymmetrisch
aufgebaut, da beide Augen auf der gleichen Körperseite liegen. Flundern
werden 20 bis 30 Zentimeter lang und haben ein durchschnittliches Gewicht
von ca. 300 Gramm. In Ausnahmefällen werden sie bis zu 50 Zentimeter lang
bei einem Gewicht von zwei bis drei Kilogramm. Eine Flunder kann bis zu
20 Jahre alt werden.
Von anderen Plattfischen wie Scholle oder Kliesche unterscheidet sich die
Flunder durch ihre raue Haut, die sich beim darüberstreichen anfühlt wie
Schmirgelpapier. Wenn man in einem Fluss auf einen Plattfisch trifft,
handelt es sich immer um eine Flunder, denn nur dieser Plattfischart ist
es möglich im SüÃwasser zu überleben.
Die Flunder ist zwar nicht akut bestandsgefährdet, aber in den
FlieÃgewässern findet man sie flussaufwärts nur noch bis zur ersten
Querverbauung, da geeignete Fischaufstiegseinrichtungen meist fehlen.
In früheren Zeiten sind einzelne Flundern zur Nahrungssuche sogar mehrere
hundert Kilometer weit in die Flüsse aufgestiegen. Aufgrund der
Wasserverschmutzung waren lange Zeit keine Flundern mehr in den Flüssen
zu finden. Mittlerweile werden jedoch wieder vereinzelt Flundern in den
Flüssen beobachtet, im Rhein tritt sie seit Ende der 1980er Jahre
regelmäÃig auf.
Bildmaterial:
Beide Fotos können auf Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden,
bitte wenden Sie sich an das Pressereferat des BfN. Der Kontakt:
[email protected] bzw. 0228/8491-4444.
Die Fotos dürfen unter Nennung des Bildautors (© Mario Merkel) und nur im
Zusammenhang mit der Pressemitteilung zum Fisch des Jahres honorarfrei
verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie:
Deutscher Angelfischerverband e.V.
www.dafv.de
Bundesamt für Naturschutz
www.bfn.de
Geschäftsstelle Berlin
Referat Presse- und Ãffentlichkeitsarbeit
ReinhardtstraÃe 14, 10117 Berlin
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 030/97104379, Fax: 030/97104389
Tel.: 0228/8491-4444, Fax: 0228/8491-1039
E-Mail:
E-Mail:
[email protected]; [email protected]
Geschäftsstelle Offenbach
Siemensstr. 11-13, 63071 Offenbach/Main
Tel.: 069/8570695, Fax: 069/873770
E-Mail:
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5936
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Ãffentlichkeitsarbeit
KonstantinstraÃe 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
[email protected]
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/0403_news.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können Sie
ebenfalls unter www.bfn.de/0403_news.html ändern.
Laden...
Laden...