BfN Pressemitteilung
Bonn, 20. November 2017: Alligatorkraut, Nilgans und Waschbär sind drei
invasive Arten, die neben 46 weiteren Arten auf der EU-Unionsliste
invasiver Arten stehen. Aber was bedeutet die Listung konkret für die
Bundesländer und den Bund? Wie lassen sich Vorgaben und auch Fristen
erfüllen? Welchen Spielraum lassen die juristischen Texte in der Praxis?
Fragen wie diesen geht die erste Fachtagung zur Umsetzung der
EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive Arten in Deutschland nach, die
das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am 21. November 2017 in seinen
Räumlichkeiten in Bonn organisiert.
"Die EU-Verordnung schafft zwar einen klaren rechtlichen Rahmen zum
Umgang mit invasiven Arten. Für deren Umsetzung müssen wir uns aber auf
effektive und mit vertretbarem Aufwand leistbare Vollzugswege
verständigen. Notwendig ist dazu eine klar formulierte Arbeitsteilung
zwischen Bund und Ländern", fordert BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Ziel der ersten Tagung zur Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland ist
es, zu zeigen, wo der Naturschutz des Bundes und der Bundesländer in
Bezug auf die invasiven Arten aktuell steht, welche Erfahrungen bislang
gesammelt wurden und welche Anforderungen künftig zu bewältigen sind.
"Beim Thema invasive Arten brauchen wir dringend eine Versachlichung der
Diskussion. Dazu sind Information und Austausch ganz wesentlich. Denn
schlieÃlich bringt nur ein vergleichsweise kleiner Teil der
gebietsfremden Arten die biologische Vielfalt in Bedrängnis und hat daher
als invasiv zu gelten. Angesichts einer weit verbreiteten Diskussion im
Naturschutz um das Heimische und Fremde, ist mir diese Tatsache besonders
wichtig."
Das Informationsbedürfnis zur EU-Verordnung und deren Umsetzung ist
jedenfalls groÃ: So haben weit mehr Personen Interesse bekundet als
Plätze zur Verfügung stehen. Der überwiegende Teil der 130 Teilnehmenden
ist vor allem in Naturschutzbehörden auf kommunaler, aber auch auf
Landesebene tätig. Auch fachlich ist die Tagung hochkarätig besetzt: So
spricht Stefan Leiner, Vertreter der EU-Kommission, über die
EU-Verordnung aus europäischer Sicht und Gabriele Obermayr vom
Umweltministerium in Wien gibt einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung
der EU-Verordnung in Ãsterreich. Eindeutigen Schwerpunkt des Programms
bilden aber Vorträge zum Stand der Umsetzung auf Bundes- und Länderebene.
So werden Früherkennung und SofortmaÃnahmen ebenso thematisiert wie die
Pfade nicht vorsätzlicher Einbringung. Vorgestellt werden auch die
geplanten Inhalte der Managementpläne für inzwischen weit verbreitete
Arten sowie Ansätze für eine zielgerichtete Ãffentlichkeitsarbeit und
Umweltbildung zum Schutz vor invasiven Arten.
Die Unionsliste, die im August 2016 in Kraft getreten ist und jährlich
aktualisiert werden soll, umfasst mittlerweile 49 Arten. In Deutschland
treten derzeit mindestens 32 der aktuell gelisteten Tier- und
Pflanzenarten auf. Teilweise sind sie bereits weit verbreitet, wie etwa
das Drüsige Springkraut, Bisam, Nilgans oder Waschbär. Andere Arten wie
die Wasserhyazinthe, der Chinesische Muntjak oder der Heilige Ibis wurden
bisher in Deutschland nur selten in freier Natur nachgewiesen. Der
Verbreitungsschwerpunkt invasiver gebietsfremder Arten liegt mit jeweils
27 Arten in drei bevölkerungsreichen westlichen Bundesländern: Bayern,
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Betroffen sind jedoch alle
Bundesländer.
Um das Erkennen invasiver gebietsfremder Arten der Unionsliste sowie
deren Beseitigung oder Kontrolle zu erleichtern, hat das BfN jetzt eine
Publikation mit Steckbriefen der 49 Arten mit wesentlichen Angaben zu
Vorkommen, Aussehen, Verwechslungsmöglichkeiten sowie Beseitigungs- und
KontrollmaÃnahmen veröffentlicht. Das BfN-Skript "Die invasiven
gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr.
1143/2014 - Erste Fortschreibung 2017" steht als PDF-Download auf der
BfN-Website zur Verfügung: [1]http://neobiota.bfn.de/publikationen.html
Hintergrund
Am 1. Januar 2015 ist die "Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das
Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder
Arten" in Kraft getreten. Sie gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten
unmittelbar.
Nach der Verabschiedung im Verwaltungsausschuss am 4. Dezember 2015 und
der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 14.07.2016
als Durchführungsverordnung der Kommission ist die erste Liste invasiver
gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) mit 37
Tier- und Pflanzenarten am 03.08.2016 in Kraft getreten. Um gelistet
werden zu können, muss eine gebietsfremde Art die von der EU festgelegten
Kriterien erfüllen. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass eine
Art nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die Biodiversität oder die damit verbundenen
Ãkosystemleistungen (wie z.B. die Trinkwasserqualität) hat. Zudem werden
auch nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Wirtschaft in
die Bewertung einbezogen. Die erste Ergänzung der EU-Unionsliste um zwölf
Arten ist am 02.08.2017 in Kraft getreten. Von den derzeit insgesamt 49
Arten der Unionsliste gehören 23 zur Gruppe der GefäÃpflanzen und sieben
zu den Wirbellosen Tierarten. Unter den 19 Wirbeltierarten befinden sich
nun auch Nilgans, Bisam und Marderhund, dessen Listung jedoch erst ab
02.02.2019 gilt.
1. http://neobiota.bfn.de/publikationen.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6211
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Ãffentlichkeitsarbeit
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