Wann dürfen bei Regiebetrieben, die öffentliche Träger als Betriebe gewerblicher Art (BgA) führen, Rücklagen gebildet werden? Und kann so die Kapitalertragsteuerpflicht vermieden werden? Der BFH hat entschieden, dass es bei einem BgA für die Frage, ob ein Gewinn den Rücklagen zugeführt worden ist, darauf ankommt, ob die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Mehr erfahren | | |