Sehr geehrter Herr Do, Immobilien stehen nicht selten im Miteigentum - besonders häufig bei Lebens- und Ehepartnern. Doch welche steuerlichen Folgen hat es, wenn Räume bzw. ganze Wohnungen nur von einem Miteigentümer als Arbeitszimmer genutzt werden? In welcher Höhe sind dann für Ihre Mandanten Werbungskosten jeweils abzugsfähig? In voller Höhe oder nur entsprechend dem Miteigentumsanteil? Der BFH hat das genauer geklärt. Unser Newsletter erläutert das Urteil und zeigt, inwieweit unterschiedliche Aufwendungen absetzbar sind! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |