Sehr geehrter Herr Do, gute Steuerberatung bedeutet für Unternehmen Verbesserung ihrer Liquidität. Und wenn der BFH eine Verwaltungsanweisung des BMF für unwirksam erklärt, über die insolvenzbedrohten Unternehmen eine Steuerbefreiung ermöglicht wird, dann kann das auch Ihre Mandanten betreffen. Der nun gekippte BMF-Erlass regelte die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach der Abgabenordnung. Mehr zu den Folgen für die Unternehmen und wie diese Steuervergünstigungen jetzt erreichbar sind, erfahren Sie in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur PS: Wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage teilnehmen, können Sie einen attraktiven Preis gewinnen! |