| Sehr geehrter Herr Do, wenn Sie auf das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung hinweisen, ist fast immer relevant, ob Zahlungen üblich oder überhöht sind. Aber inwieweit unterliegen solche Zahlungen auch der Schenkungsteuer? Der BFH hat zu diesem Komplex seine Rechtsprechung geändert. Hintergrund waren mehrere Fälle, in denen Personen, die einem Gesellschafter nahestanden, Miet- oder Kaufpreiszahlungen vom Unternehmen bezogen. Erfahren Sie in unserem Newsletter, was Sie tun können, wenn der Fiskus Schenkungsteuer verlangt! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | |