Betriebliche Fahrtkosten und Ausgaben rund ums Auto
| Liebe Leserin, lieber Leser, bestimmt benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit ab und zu ein Auto. Egal ob Leasingwagen, Firmenfahrzeug oder Privatauto: Wissen Sie, wie Sie steuerlich das Beste rausholen? Wir helfen Ihnen heute dabei! Das Problem fängt ja oft schon bei der Frage an, was alles zu den betrieblichen Fahrten gehört. Dazu möchten wir Ihnen gleich hier zum Einstieg eine Liste an die Hand geben. Betriebliche Fahrten sind zum Beispiel: | | Fahrten zu Kunden, Lieferanten oder Geschäftsfreunden, | | | Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, | | | Fahrten im Zusammenhang mit betrieblichen Einkäufen, | | | Fahrten zum Finanzamt, zum Steuerberater oder Rechtsanwalt, | | | Fahrten zur Hausbank oder zur Post, | | | Fahrten zur Tankstelle oder zur Kfz-Werkstatt, | | | Fahrten zur Handwerkskammer, zur IHK, zum Berufsverband, | | | Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen und Messen, | | | Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. |
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Als Betriebsausgaben abziehbare Kfz-Kosten Bei jedem betrieblichen Fahrzeug fallen laufende Kosten an. Diese Kosten sind auch bei einem gemischt genutzten Pkw mit wenigen Ausnahmen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar, egal ob sie auf einer privaten oder betrieblichen Fahrt entstanden sind.
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| | | | Leasing-Fahrzeuge: Steuerliche Vorteile kennen und nutzen | | Wenn Sie sich mit den steuerlichen Vorschriften für Leasing-Fahrzeuge auskennen, haben Sie sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem mit der zu Beginn des Vertrags üblichen Sonderzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro können Sie hervorragend Ihren Gewinn beeinflussen. Denn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Sonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. |
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Selbstständigkeit Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß. » Weiterlesen |
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