kennen Sie die „Kirche des Bizeps“? Ist ein mobiler Hähnchenverkauf Corona-konform? Dürfen Geimpfte ins Seniorenheim-Restaurant? Ist die Maskenpflicht auf Skihängen rechtmäßig? Gilt die Kontaktperson einer Kontaktperson als Kontaktperson? Darf ich ein Schwimmbecken vermieten? Und was ist mit dem „Steh-Bier-Verbot“? Nun, mit all diesen Fragen setzen sich Richter in der Pandemie auseinander. 427 Entscheidungen listet eine Anwaltskanzlei seit März 2020 auf. In den meisten Fällen, klar, geht es um Masken und Schließungen. Aber dann kommen die Alkoholverbote. Da versteht der Deutsche keinen Spaß. So wie Daniel B.: Bier-Verbot auf dem Deich? Das geht zu weit! Der Wilhelmsburger hat sich das Recht auf sein „Wegbier“ erstritten, der Senat ist zu weit gegangen. Was ich an dem Fall mag: Daniel B. ist kein Querdenker, kein Pöbler, er hasst nicht und will niemandem schaden. Er ist ein Bürger, der seine Rechte kennt – und einfach nur in Ruhe ein Bier trinken möchte. Prost! Mathis Neuburger [email protected] PS: Die „Kirche des Bizeps“ musste übrigens wieder schließen: Bei dem Fitnessstudio handelt es sich nur um eine Religionsparodie, so die Richter. |