| OLG Karlsruhe kassiert DSGVO-Bedenken Deutsche Behörden dürfen weiterhin auf US-Clouds wie Amazon, Microsoft oder Google zurückgreifen – zumindest, wenn die Anbieter zusichern, dass die Daten in Deutschland verarbeitet werden. Das hat das OLG Karlsruhe in einem Vergabeverfahren entschieden. | |
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