Was Arbeitgeber rechtlich über Befristungen wissen sollten.
Befristete Arbeitsverhältnisse: Was Arbeitgeber wissen sollten | Zur Webansicht |
| Newsletter vom 06.08.2020 |
Automatische Antworten | Ein wichtiger Punkt auf der To-Do-Liste, bevor sich Mitarbeiter und Chef in den Urlaub verabschieden, ist die Abwesenheitsnotiz. Doch was muss drin stehen und wie sollte sie formuliert werden? Tipps und Beispiele für eine aussagefähige Abwesenheitsnotiz. Von Hartmut Fischer mehr |
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Mythen rund um den Gerstensaft | Bier auf Wein, das lass sein. Und: Bier in der Sonne steigt besonders zu Kopf. Oder: Das Konterbier hilft gegen den Kater. Biermythen gibt es viele. Welche von ihnen wahr sind, klärt der Faktencheck. mehr |
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Steuertipp | Alleinerziehende können aufgrund des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes einen höheren Entlastungsbetrag erhalten. Der Betrag klettert von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro und führt dadurch zu einer höheren Steuerersparnis. Wann Sie als "echt" alleinerziehend gelten und wie Sie an den höheren Entlastungsbetrag kommen. mehr |
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Einheitliche Berufskleidung | Kleider machen Leute – auch im Handwerk. Trotzdem sind noch immer viele Betriebe nicht mit gemeinschaftlicher Berufskleidung ausgestattet . Dabei kann ein Corporate Look – also ein einheitlicher Unternehmensauftritt – viele Vorteile bieten. mehr |
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| Bildergalerie | | © Rosaria Sabrina Pantano, Italy, Winner, Open, Architecture, 2020 Sony World Photography Awards | Jedes Jahr werden bei den Sony World Photography Awards die besten Fotografen ausgezeichnet. Mehr als 100 Teilnehmer haben es 2020 in die engere Auswahl geschafft, die besten in den zehn Kategorien wurden ausgezeichnet. Die Gewinner im Überblick. | Alle Bildergalerien
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Bildergalerie | | © Waldrich Coburg | Von der Portalfräsmaschine bis hin zum Bearbeitungszentrum: Surplex hat ein Ranking mit den 10 größten Werkzeugmaschinen der Welt erstellt. | Alle Bildergalerien
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| Aktuell beliebt | Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) | Seit Januar 2020 werden jugendliche und erwachsene Auszubildende bei der Freistellung vom Berufsschulunterrricht gleich behandelt. Wie die Unterrichtszeit auf die Arbeitszeit seither angerechnet werden muss – und in welchen Fällen der Betrieb verlangen kann, dass Berufsschüler nach dem Unterricht noch zur Arbeit erscheinen, lesen Sie hier. Von Daniela Lorenz mehr |
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Handwerkerfrage des Tages | | © Sashkin - stock.adobe.com |
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