Laden...
Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
-------------------------------------------------------------------
Lesen Sie nun eine gemeinsame Original-Pressemitteilung der Herausgeber:
RECASE Regenerative Energien GmbH, Busdorf, AIR Avionics / Garrecht Avionik
GmbH, Sandhausen und Lanthan GmbH & Co. KG, Bremen!
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen
Verhinderung eines wichtigen Akzeptanzkriteriums für die Windenergie und
Anforderungen, die der Flugsicherheit nicht zuträglich sind
Bremen, Sandhausen, Busdorf (iwr-pressedienst) - Am 08. Januar 2020 wurde der
finale Entwurf der Bundesregierung zur AVV Kennzeichnung an den Bundesrat
entsandt. Der Bundesrat wird in der Plenumssitzung am 14. Februar dieses
Jahres über die Vorlage beraten.
Als Anbieter eines Transponder-basierten BNK Systems haben wir uns bisher um
die zahlreichen Kundenanfragen und die ersten Umsetzungen von Projekten im In-
und Ausland gekümmert. Ein Einmischen unsererseits in die politische
Diskussion haben wir bisher vermieden. Selbst bei teils aggressiven und
unserer Auffassung nach unangemessenen Einflussnahmen auf unterschiedliche
Gremien und Angriffe gegen die Transpondertechnologie, die wir seitens unserer
Marktbegleiter, die auf andere Technologien setzen, erleben mussten.
Im Rahmen des Beratungsprozesses in den Ausschüssen des Bundesrats hat sich
auf Länderseite nun eine Haltung ergeben, die die rechtzeitige Einführung
einer dringend erforderlichen Akzeptanz-steigernden MaÃnahme für die
Windenergie verzögert und die Sicherheit der Luftfahrt reduziert.
Darüber hinaus blockiert sie die Technologieoffenheit und den Wettbewerb, das
führt zu hohen Kosten für die Windenergiebranche. Das Inkrafttreten der
neuen AVV Kennzeichnung im Ganzen ist gefährdet, der Prozess kann stark
verzögert werden, falls sich Länder und Bundesregierung nicht einigen.
Diese neuen Sachverhalte haben uns dazu bewogen, unsere Sicht der Dinge
öffentlich bekanntzugeben. Wir laden herzlich zur faktenbasierten und offenen
Diskussion mit uns ein, zu der wir jederzeit zur Verfügung stehen.
Wir appellieren im Interesse der Windenergiebranche und der Flugsicherheit
für eine Länderentscheidung mit AugenmaÃ, eine Ablehnung der vorliegenden
Ausschussempfehlungen sowie die Zustimmung zur durch die Bundesregierung
vorgelegten Variante der AVV Kennzeichnung. Unsere Beweggründe und technische
Details haben wir im Folgenden zusammengestellt.
1) Allgemein:
Einschlägige Experten sowie die betroffenen Luftverkehre sprechen sich für
Inhalte der AVV aus, so wie sie am 8. Januar 2020 vom Bundeskabinett
beschlossen wurden. Die von der Bundesregierung beauftragte unabhängige
Sicherheitsbewertung [1] hat der Transponder-BNK eine ausreichende Sicherheit
bescheinigt. Die Anbieter von Luftrettung, die den untersten Luftraum bei
Nacht mit Abstand am häufigsten nutzen und nicht selten auf Hindernishöhe
operieren, haben sich explizit für die Transponder-BNK sowie für die in der
Vorlage zur AVV Kennzeichnung getroffenen Regelungen ausgesprochen [2].
Dennoch haben sich seitens der Bundesländer im Bundesrat
Ãnderungsforderungen ergeben.
Neben höheren Anforderungen an die Ausgestaltung der Transponder-BNK, die
jedoch kaum Sicherheitsvorteile bei deutlich höherem Aufwand bewirken werden,
fordern die Länder umfangreiche Ãnderungen an den Anforderungen für
Radar-BNK Systeme. Jene bewirken kaum spürbare Kostensenkungen, reduzieren
jedoch die Flugsicherheit empfindlich.
2) Ãnderungsforderungen zur Transponder-BNK
Es besteht eine neu formulierte Forderung mancher Bundesländer, auch
Ausfälle und das Abschalten von Flugsicherungstranspondern in der Luft zu
erkennen. Die Erfüllung der Forderung ist mit dem Lanthan Transponder BNK
System technisch möglich. Die Forderung nach dieser Detektion wirkt jedoch
mindestens marktverzerrend, da nicht viele Hersteller von Transponder-BNK
Systemen in der Lage sein werden, solch umfangreiche technische Lösungen in
der gebotenen Zeit zu entwickeln. Weiterhin werden Anschaffungs- und
Betriebskosten für Betreiber ohne wirkungsvollen Sicherheitszugewinn spürbar
erhöht werden.
Hintergrund: Die Detektion des Lanthan Transponder-BNK Systems baut seit jeher
auf aufwändiger Auswertung vielfältiger Signale an mehreren Standorten auf.
Verschiedene mathematische Methoden sowie die Auswertung zusätzlicher
freiwillig ausgesendeter Luftfahrtsignale zeichnen ein weitreichendes und
exaktes Luftlagebild, auch in gröÃerem Abstand. Dies ermöglicht u.a. sogar
das zuverlässige Erkennen höchst selten vorkommender Ausfälle von
Flugsicherungstranspondern in Luftfahrzeugen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit
von Flugsicherungstranspondern in Luftfahrzeugen bei Nacht ist gering. Sie
wird durch führende Experten, unter anderem auch in der durch die
Bundesregierung beauftragten unabhängigen Sicherheitsbewertung [1], die im
Zuge der Ausarbeitung des neuen Entwurfs der AVV Kennzeichnung angefertigt
wurde, als irrelevant beschrieben. Zum Beispiel ist die Wahrscheinlichkeit,
dass ein Befeuerungselement ausfällt, deutlich gröÃer. Der
Sicherheitszugewinn durch Detektion dieser höchst unwahrscheinlichen
Ereignisse ist marginal, die Zusatzkosten für Betreiber jedoch beachtlich.
3) Ãnderungsforderungen zur Radar-BNK
Die Sicherheitsbewertung der Bundesregierung [1] hat klare Defizite in der
aktuellen Ausgestaltung der AVV Kennzeichnung (AVV Kennzeichnung a.F.) in
Bezug auf die Radar-BNK zutage gefördert. Dieser Sachverhalt hat zu
Verschärfungen in den technischen Richtlinien für die Radar-BNK in der
Vorlage der Bundesregierung zur neuen AVV Kennzeichnung geführt [4].
Es wird durch manche Bundesländer nun jedoch gefordert, diese
Sicherheitsanforderungen an Radar-BNK Systeme wieder zu reduzieren. Dies
geschieht im direkten Widerspruch zu einschlägigen Expertenmeinungen und den
Wünschen der wichtigsten betroffenen Luftverkehrsteilnehmer, z.B. den
Betreibern von Rettungshubschraubern (HEMS Anbietern).
Es wird gefordert, die mindestens zu erkennende Radarrückstrahlfläche (RCS),
das ist ein Maà für die Menge an Radarenergie, die von Luftfahrzeugen
reflektiert wird, zu vervierfachen. Dies ist für viele moderne Luftfahrzeuge,
vor allem auch im Bereich der Streitkräfte, inakzeptabel hoch. Viele
Luftfahrzeuge, insbesondere typische Nutzer des nächtlichen Luftraums,
würden durch die Radar-BNK nicht mehr erkannt werden können [3]. Hierbei ist
noch anzumerken, dass es für den Luftfahrzeugführer nicht zu erkennen ist,
ob ein Radar System ihn erfasst oder ob er mit dem Ausfall der Erkennung
rechnen muss. Ein Transponder-Ausfall versetzt den Luftfahrzeugführer dagegen
in die Lage diesen zu antizipieren.
Weiterhin soll Flugverkehr erst ab einer Flughöhe von 50m über Grund erkannt
werden müssen. Was auf den ersten Blick unkritisch wirkt ist in Einsätzen
von Rettungshubschraubern, die direkt neben Windenergieanlagen landen und
starten müssen, ein herber Sicherheitsverlust. In der Sicherheitsbewertung
der Bundesregierung [1] wurde dieser Fall als gefährlichstes Szenario für
die gesamte BNK eingestuft. Aus Sicht des Luftfahrzeugführers ist eine
direkte Rückkopplung der sich einschaltenden Beleuchtung wesentlich sicherer,
als ein Einfliegen in den noch nicht beleuchteten Windpark. Auch hier gilt
wieder, dass es besser ist, einen wahrnehmbaren Ausfall antizipieren zu
können, als in eine unklare Situation einzufliegen.
Drittens ist es daher unverständlich, dass Infrarotbefeuerungen, die speziell
für Rettungshubschrauber und andere sehr tief operierende Einsatzkräfte
eingeführt wurden, ausgerechnet für Radar-BNK Systeme nicht mehr gefordert
werden sollen. Im Rahmen der geforderten Ãnderungen würden für die
Radar-BNK also gleich mehrere kritische Sicherheitsbarrieren inklusive einer
wichtigen technischen Rückfallebene gestrichen. Die Belange des
Luftfahrzeugführers und seines emanzipierten Handelns werden nicht
berücksichtigt (Stichwort: Situational Awarenessâ).
Es ist für uns nicht nachvollziehbar und erscheint fahrlässig, auf die in
den letzten Monaten hart erarbeiteten und ausgewogenen
Sicherheitsanforderungen der AVV Kennzeichnung-Vorlage der Bundesregierung zu
verzichten. Unserer Ansicht nach erfordert die flächendeckende Einführung
der Bedarfsgesteuerten Nachkennzeichnung höchste Sorgfalt, da auch die
Akzeptanz dieser Technologie in der Luftfahrt für deren langfristigen Bestand
erforderlich ist.
Wir raten dringend davon ab, den formulierten Ausschussempfehlungen
zuzustimmen. Eine Ablehnung sämtlicher Ãnderungen seitens des Bundes, und
damit eine Ablehnung der gesamten AVV Kennzeichnung wäre die
wahrscheinlichste Folge. Dies würde umfangreiche Verzögerungen bewirken,
nicht nur für die BNK, sondern auch für weitere dringend erwünschte
Regelungen in der AVV Kennzeichnung und als Konsequenz die Windenergiebranche
in Deutschland weiter schwächen.
Wir appellieren im Interesse der Windenergiebranche und der Flugsicherheit
für eine Länderentscheidung mit AugenmaÃ, eine Ablehnung der vorliegenden
Ausschussempfehlungen sowie die Zustimmung zur durch die Bundesregierung
vorgelegten Variante der AVV Kennzeichnung.
Diese erfüllt die umfangreichen Anforderungen an Flugsicherheit in deutlich
höherem MaÃe, als die formulierten Forderungen der uns bekannten
Ausschussempfehlungen einiger Länder, die negative Konsequenzen für die
Flugsicherheit billigend in Kauf nehmen und zudem die vorgelegten
Expertenmeinungen auf fahrlässige Weise ignorieren.
[1] Sicherheitsbewertung BMWi/BMVi Behrendt
Link:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/transponderbasierte-
bedarfsgesteuerte-nachtkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile&v=8
[2] Stellungnahme des Deutschen Hubschrauberverbands im Namen von ADAC
Luftrettung gGmbH und DRF Luftrettung GGmbH
Link:
https://lanthan.eu/wp-content/uploads/2020/02/Stellungnahme_DHV_AVV20190910.pdf
[3] IEEE AES Section, Radar Systems Engineering Lecture 7 â Part 1 Radar
Cross Section, Dr. Robert M. OâDonnell, IEEE New Hampshire Section
Link:
https://www.slideshare.net/Forward2025/radar-2009-a-7-radar-cross-section-1
Slide 10 of 49
[4] Kabinettsvorlage AVV Kennzeichnung - Teil Begründung.
Link:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0001-0100/15-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ãber die Unternehmen:
AIR Avionics ist zertifizierter Herstellbetrieb (DE.21G.0173) und
Instandhaltungsbetrieb (DE.145.0447) für Luftfahrtgerät. Das Unternehmen
entwickelt, produziert und vertreibt Avioniksysteme in den Bereichen
Kommunikation, Flugsicherung, Kollisionsvermeidung und Navigation.
Flugsicherheit ist hierbei erklärte Triebfeder jeden Handelns im Unternehmen.
Im Bereich Verkehrsdetektion und Kollisionsvermeidung ist das Unternehmen mit
20 Mitarbeitern an den Standorten Bingen am Rhein und Walldorf in Europa
Marktführer. In den letzten 10 Jahren konnten bereits über 12.000
Transponderempfangsmodule verkauft werden, die täglich weltweit einen
wichtigen Beitrag zu sicherer Flugdurchführung im unteren Luftraum leisten.
Lanthan ist Hersteller von Luftfahrhindernisbefeuerungssystemen. Die Lanthan
GmbH & Co. KG in Bremen und das dazugehörige Unternehmen TWE GmbH in Gefrees
entwickeln und produzieren Hindernis- und Gefahrenfeuer nach nationalen und
internationalen Vorgaben und Zertifizierungen zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen. Seit 2002 sorgen mehr als 75.000 installierte Feuer auf
allen sieben Kontinenten für eine sichere Kennzeichnung der
Luftfahrthindernisse.
RECASE ist ein norddeutsches Ingenieurbüro mit groÃer Expertise und
Erfahrung im Bereich der on- und offshore Windindustrie. Ein Team aus
Hersteller-erfahrenen Projektingenieuren um die geschäftsführenden
Gesellschafter Marten Seifert und Lorenz-H. Carstensen, betreut Kunden aus der
internationalen Windindustrie in Europa und in Ãbersee.
Download Pressefoto:
https://www.iwrpressedienst.de/bild/recase/9c547_BNK_Heli-2.jpg
© RECASE
Bremen, Sandhausen, Busdorf, den 05. Februar 2020
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die RECASE
Regenerative Energien GmbH, AIR Avionics / Garrecht Avionik GmbH bzw. Lanthan
GmbH & Co. KG wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen - Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressekontakte:
RECASE
RECASE Regenerative Energien GmbH
Marten Seifert, Geschäftsführer
Tel: +49 (0)4621 42166-41
E-Mail: [email protected]
RECASE Regenerative Energien GmbH
Alte LandstraÃe 1
24866 Busdorf
Internet: https://www.recase.de
AIR Avionics
Garrecht Avionik GmbH
Tel: +49 6224 98 96 999
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.air-avionics.com
Lanthan GmbH & Co. KG
JakobistaÃe 25a
28195 Bremen
Tel: +49 (0)421 / 696 465-0
E-Mail: [email protected]
Internet: https://lanthan.eu
---------------------------------------------------------------------
Link zur Original-Pressemitteilung von RECASE Regenerative Energien GmbH in
der Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6571-bedarfsgerechte-nachtkennzeichnung-von-windkraftanlagen
Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de,
https://www.offshore-windindustrie.deund https://www.energiefirmen.de
Alle Pressemeldungen zu RECASE Regenerative Energien GmbH im Ãberblick:
Pressemappe:
https://www.iwrpressedienst.de/firmen/107-recase-regenerative-energien-gmbh
RSS-Feed:
https://www.iwrpressedienst.de/pm/rss.php?firma=RECASE+Regenerative+Energien+GmbH
---------------------------------------------------------------------
An-, Um-, oder Abmeldungen unter Link
Sie bekommen den Newsletter, weil Sie sich am 29.02.2016 auf
iwrpressedienst.de angemeldet haben.
Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, folgen Sie bitte
Link
.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung:
https://www.iwrpressedienst.de/datenschutzerklaerung
Laden...
Laden...