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bauprofessor.nachrichten Dienstag 06. Mrz 2018
Sehr geehrter Herr Do,
bei Vertrgen mit Privatleuten ist wegen des Widerrufsrechts Vorsicht geboten. Mehr dazu lesen Sie in der heutigen Ausgabe. Bevor es zum Vertrag kommt, muss natrlich zuerst einmal Ihr Angebot fr Kundenbegeisterung sorgen. Tipps und Kniffe fr "Angebote, die man nicht ablehnen kann, gab es in einer frheren Ausgabe dieses Newsletters.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Volker Bechinger
bauprofessor.nachrichten

     

Aktuelle Änderungen in DIN-Normen

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung.
DIN EN 1436 Straenmarkierungsmaterialien - Anforderungen an Markierungen auf Straen und Prfverfahren...
Änderungen »
[2018-03]
DIN 3266 Armaturen fr Trinkwasserinstallationen in Grundstcken und Gebuden - Rohrbelfter, Bauformen D und E...
Änderungen »
[2018-03]
DIN 18516-3 Auenwandbekleidungen, hinterlftet - Teil 3: Naturwerkstein - Anforderungen, Bemessung...
Änderungen »
[2018-03]
DIN 55634-1 Beschichtungsstoffe und berzge - Korrosionsschutz von tragenden dnnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 1: Anforderungen und Prfverfahren...
Änderungen »
[2018-03]
Komplette Liste der Änderungen in DIN-Normen »

Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Baurecht

Fr ab dem 01.01.2018 geschlossene Verbraucherbauvertrge gilt zwingend das neue Widerrufsrecht des Verbrauchers, auer im Falle der notariellen Beurkundung. Beim Notarvertrag sind private Bauherren bereits durch die Notarin oder den Notar und die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes vor bereilung geschtzt. Ein Verbraucherbauvertrag gem. 650i BGB ist ein Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, bei dem sich der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebudes oder zu erheblichen Umbaumanahmen an einem bestehenden Gebude verpflichtet. Es geht um das Bauen aus einer Hand im Auftrag eines Verbrauchers.
Bei der Einfhrung des neuen Widerrufsrechts hatte man insbesondere die Vertrge ber die schlsselfertige Herstellung von Husern im Auge. Verbraucher wrden beim Schlsselfertigbau hufig durch zeitlich begrenzte Rabattangebote zum Vertragsschluss gedrngt, so die Gesetzesbegrndung...
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Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann, Immoanwalt NRW, Mnster, https://immoanwalt.nrw.
Veranstaltungshinweis
Besuchen Sie den Autor am Stand M.133 auf der diesjhrigen Bauen & Wohnen in Mnster.
 In dieser Ausgabe:
• Aktuelle nderungen
in DIN-Normen
• Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers
im Baurecht
• Putznormen:
DIN 18550-1 und DIN 18550-2 in der neuen Ausgabe 2018-01
• Forderung ist Forderung!
Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen
• Der Schillernde Blick
auf die Baubranche
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Putznormen:
DIN 18550-1 und DIN 18550-2 in der neuen Ausgabe 2018-01

Die Normen der Reihe DIN 18550 (Auenputz und Innenputz) ergnzen die Festlegungen und Empfehlungen der Normenreihe DIN EN 13914 (Planung, Zubereitung und Ausfhrung von Auen- und Innenputzen) mit nationalen Regelungen.
Fr die Bestndigkeit von Werkputzmrtel gegen Regenwasser gelten nun auch die Anforderungen an die Schlagregenbeanspruchung nach DIN 4108-3, je nachdem welcher Witterung die Auenwand ausgesetzt ist...
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Das Wichtigste aus DIN 18550 und
weiteren 1.720 DIN-Baunormen...
www.baunormenlexikon.de
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Forderung ist Forderung! Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen

Nicht selten entscheiden Schuldner eigenmchtig, welchen Teil einer offenen Forderung sie u. U. fr berechtigt halten und zu bezahlen bereit sind und welchen nicht. Da werden schnell mal Mahngebhren oder Versandkosten unter den Tisch gekehrt oder der Eigenanteil z. B. einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Manchmal ist es auch einfach schon von Anfang an eine Kleinstforderung. Viel zu oft noch scheuen sich Unternehmer, geringe Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint fr sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen. Aber auch Kleinvieh macht auf die Dauer viel Mist...
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Dieser Beitrag wurde verfasst von Bremer Inkasso GmbH, www.bremer-inkasso.de.
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Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Wirkungsvoll Leistungen und Kosten ermitteln
mit DBD-Mustervorlagen

Beim digitalen Planen und Bauen wird der praktische Nutzen der Mathematik offensichtlich. Dabei geht es um Muster und Strukturen, die in den IT-Anwendungen vernetzt werden. So werden abstrakte Objekte logisch mit baufachlichen Inhalten konkret verknpft. Strukturiert lassen sich die arithmetischen Muster des Kalkulierens mit den geometrischen Mustern des rumlichen Bauteilgefges von Bauwerken, den semantischen Mustern von Regeln der Technik und den Beschreibungen der Leistungen kombinieren...
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Schillerblog
 
Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe:

nderungen im kaufrechtlichen Gewhrleistungsrecht
seit 01.01.2018

Neben der Reform des Werkvertragsrechts im BGB erfolgte zum 01.01.2018 auch eine nderung des kaufvertraglichen Gewhrleistungsrechts, mit der u.a. die Ersatzpflicht hinsichtlich der Aus- und Einbaukosten einer mangelhaften Kaufsache neu geregelt wird....
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Verantwortlich für den Inhalt: Volker Bechinger
Redaktion: Cornelia Schidlo
Layout und Gestaltung: Martina Schultze

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Redaktionelle Beiträge
dieser Ausgabe:
Dr. Andreas Neumann
Prof. Dr. habil. Siegmar Klo
Dr. Klaus Schiller

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