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| Dienstag 8. Mrz 2016 |
Sehr geehrter Herr Do, | die neuen Abschnitte 1 bis 3 der VOB/A und die nderungen der VOB/B sind im Bundesanzeiger erschienen. Eine VOB 2016 tritt damit aber noch nicht in Kraft. Bis mindesten 17. April sind weiter die Teile A und B der VOB 2012 anzuwenden. Diese sollen dann als Normen DIN 1960 und 1961 im Herbst neu escheinen. Der Termin kann sich aber aufgrund von nderungswnschen noch verschieben. So oder so bleiben Sie mit dem Baunormenlexikon automatisch auf dem gltigen Stand. Was an VOB-Fakten bereits greifbar ist, lesen Sie in der heutigen Ausgabe. | |
| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
DIN SPEC 20000-202 | Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 202: Anwendungsnorm fr Abdichtungsbahnen nach Europischen Produktnormen zur Verwendung als Abdichtung von erdberhrten Bauteilen, von Innenrumen und von Behltern und Becken... Änderungen » | [2016-03] | DIN 20000-402 | Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 402: Regeln fr die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2:2015-11 ... Änderungen » | [2016-03] | DIN 68705-2 | Sperrholz - Teil 2: Stab- und Stbchensperrholz fr allgemeine Zwecke ... Änderungen » | [2016-03] | DIN EN 448 | Fernwrmerohre - Werkmig gedmmte Verbundmantelrohrsysteme fr direkt erdverlegte Fernwrmenetze - Verbundformstcke, bestehend aus Stahl-Mediumrohr, Polyurethan-Wrmedmmung und Auenmantel aus Polyethylen ... Änderungen » | [2016-02] |
| Komplette Liste der Änderungen in DIN-Normen » |
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| Zwei jngere Entscheidungen zu 17 VOB/B bieten Anlass dazu, sich mit dem Regelungsinhalt der Norm auseinanderzusetzen. Zunchst ist ausdrcklich darauf hinzuweisen, dass 17 VOB/B lediglich das Wie der Sicherheitsleistung regelt und nicht bestimmt, ob Sicherheit zu leisten ist. Dies bedeutet, dass im bestehenden Bau-/Werkvertrag eine Abrede ber die Gestellung einer Sicherheit vorhanden sein muss. | | In diesem Fall regelt sich das weitere Prozedere nach 17 VOB/B. Ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung einer Sicherheitsabrede geht der bloe Verweis auf 17 VOB/B ins Leere. 1. Dass eine unvollstndige Sicherheitsabrede und der ergnzende Verweis auf 17 VOB/B fr den Auftraggeber ihre Tcken haben knnen, zeigt die Entscheidung des BGH vom 9.7.2015 (Baurecht 2015, 1652 ff.). Vertraglich hatten die Parteien lediglich vereinbart, dass 5 % der Schlussrechnungssumme gegen Vorlage einer unbefristeten Gewhrleistungsbrgschaft ausgezahlt werden. Weiter war die Geltung des 17 VOB/B (2002) vereinbart... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwltin Melanie Bentz, Fachanwltin fr Bau- und Architektenrecht. Kanzlei Delheid Soiron Hammer, Aachen, www.delheid.de |
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| Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungen) wird in 2016 als genderte und aktualisierte Fassung neu herausgegeben. Dies ist mit Bezug auf neue Regelungen der EU zum europischen Vergaberecht erforderlich, die in deutsches Recht bis 18. April 2016 umzusetzen sind. Als besondere nationale Bezugspunkte gelten die Bestimmungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen(GWG) sowie in der Vergabeverordnung (VgV). Sie haben wesentlichen Einfluss auf die Regelungen der VOB, daraus ableitend besonders in den Abschnitten 1 bis 3 im Teil A der VOB, am umfassendsten im Abschnitt 2 zu den knftigen EU- Paragrafen bei EU-weiten Vergaben von Bauauftrgen. | | Die nderungen zur VOB 2016 wurden durch das Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bereits am 7. Januar 2016 bekannt gemacht und im Bundesanzeiger vom 19. Januar 2016 verffentlicht. Sie sind aber von den ffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden. Die bisher bekannten und ggf. noch folgenden weiteren nderungen in der VOB treten erst dann in Kraft, wenn ebenfalls das neu gefasste Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen und die darauf aufbauenden Regelungen in der Vergabeverordnung verbindlich anzuwenden sind, voraussichtlich am 18. April 2016. Weiterlesen » |
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Der Schillernde Blick auf die Baubranche | | Am 12. Mrz 2016 ist es soweit. Die neue Generation von baupreislexikon.de ist danach jederzeit von unterwegs benutzbar. Unabhngig vom Endgert des Anwenders lsst der Online-Service sich auf Smartphones, Tablets oder dem PC bedienen. Die Informatiker nennen dies Responsive Webdesign. Damit erhlt das Baupreislexikon einen graphischen Aufbau entsprechend den Gerteanforderungen, so dass eine Anwendung ber Maus oder Touchscreen gleichfalls mglich ist. Neben diesen IT-technischen Komfort bietet das neue Baupreislexikon auch erweiterte Funktionen und Baupreisinhalte mit noch mehr Details... Weiterlesen » |  |
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | Die (10) Gebote fr die Bauberwachung | Das Kammergericht Berlin, also das Berliner Oberlandesgericht, hat in einem wirklich bemerkenswerten Urteil grundstzlich und dazu noch anschaulich zu den berwachungspflichten von Architekten in der Leistungsphase 8 Stellung genommen. (Urteil vom 27.11.2012, Aktenzeichen 27 U 25/09, besttigt vom BGH durch Zurckweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 23.04.2015 - VII ZR 49/13.)... Weiterlesen » |
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f:data GmbH, Coudraystraße 4, 99423 Weimar Tel. 03643 778140-0, Fax. 03643 778140-1 E-Mail [email protected] Internet www.fdata.de Geschäftsführer: Dr. Klaus Schiller, Frank von der Weth Amtsgericht Jena HRB 100813 St-Nr. 162/108/03479 USt.-IdNr. DE 150109650
Verantwortlich für den Inhalt: Volker Bechinger Redaktion: Cornelia Schidlo Layout und Gestaltung: Martina Schultze
 | Redaktionelle Beiträge dieser Ausgabe: Melanie Bentz, Prof. Dr. habil. Siegmar Klo , Dr. Klaus Schiller
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