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| Dienstag 15. Oktober 2019 |
Sehr geehrter Herr Do, | soviel ist klar: Das Urteil des EuGH zur deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist rechtskräftig. Doch bislang wurde die HOAI weder geändert noch aufgehoben. Ist sie jetzt noch uneingeschränkt anwendbar oder nicht? Mehr Sicherheit in der verwirrenden Rechtslage verschaffen Sie sich mit dem Beitrag in der heutigen Ausgabe. So oder so gilt es für Sie weiterhin, die Tücken der HOAI-Kostenkontrolle zu meistern. | Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Volker Bechinger bauprofessor.nachrichten | |
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| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
DIN EN 507 | Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente aus Metallblech - Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Aluminiumblech... Änderungen » | [2019-10] | DIN EN 508-2 | Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente aus Metallblech - Spezifikation für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 2: Aluminium... Änderungen » | [2019-10] | DIN EN 1822-1 | Schwebstofffilter (EPA, HEPA und ULPA) - Teil 1: Klassifikation, Leistungsprüfung, Kennzeichnung... Änderungen » | [2019-10] | DIN EN 10025-2 | Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Baustähle... Änderungen » | [2019-10] | DIN EN 12767 | Passive Sicherheit von Tragkonstruktionen für die Straßenausstattung - Anforderungen und Prüfverfahren... Änderungen » | [2019-10] |
| Komplette Liste der Änderungen in DIN-Normen » |
| Die Bundesrepublik Deutschland verstößt durch Mindest- und Höchstpreise für Planungsleistungen von Architekt(inn)en und Ingenieur(inn)en hierzu mein Plädoyer vom März 2017 - gegen das Europarecht. | | Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 04.07.2019 rechtskräftig und in letzter Instanz und damit unanfechtbar festgestellt. Betroffen ist insbesondere Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie. Begründet wurde das Urteil unter anderem mit dem Vorwurf der Inkohärenz bei der Qualitätssicherung mangels flankierender berufsrechtlicher Kontrollen. Das Urteil des EuGH wird von deutschen Gerichten allerdings derzeit noch unterschiedlich umgesetzt. Es herrscht Rechtsunsicherheit zumindest noch so lange, bis der Siebte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darüber entschieden haben wird... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann, https://immoanwalt.nrw - Münster in Westfalen - Mitverfasser des HOAI-Praktikerkommentars von Irmler und Morlock im Bundesanzeiger-Verlag. |
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Experten im Bauprofessor-Gespräch | | Die DIN 18202 ist im Juli 2019 neu erschienen. Sie legt Toleranzen und deren Prüfung fest. Die festgelegten Toleranzen stellen die zu erreichende Genauigkeit im Rahmen der üblichen Sorgfalt dar und gelten stets, es sei denn es wurden andere Genauigkeiten vereinbart. Die DIN 18202 ist eine gewerkeübergreifende Norm, die grundlegende Bedeutung hat. Diese zeigt sich auch darin, dass (fast) alle ATVen der VOB/C jeweils im Abschnitt 3 auf die Gültigkeit der DIN 18202 verweisen. | | Welche Änderungen in der Neuauflage der DIN 18202 vorgenommen wurden und aus welchen Gründen diese notwendig waren, erklärt der Obmann des Arbeitsausschusses NA 005-01-07 AA Bautoleranzen, Baupassungen (SpA zu Teilbereichen von ISO/TC 59) des DIN-Normenausschusses Bauwesen (NABau) Herr Dipl.-Ing. Univ. Ralf Ertl. Er beschäftigt sich in seiner Tätigkeit als beratender Ingenieur für das Bauwesen bereits viele Jahre mit der Thematik der Maßtoleranzen und ist zudem von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Herr Ertl hält Seminare und Vorträge zum Thema Maßtoleranzen und hat dazu auch verschiedene Fachbücher veröffentlicht... Weiterlesen » |
| Mit der Etablierung von BIM erhält die Verarbeitung von Informationen beim Planen, Bauen und Betreiben eine neue Wertigkeit. Das Bewusstsein, dass die Informationen über das Bauwerk und seine Nutzung im Ganzen als auch über die verwendeten Baustoffe im Einzelnen einen Wert haben, nimmt zu. Von der ersten Projektidee bis zum Abbruch, inklusive der meist sehr langen Nutzungsphase der Gebäude und Anlagen werden Daten erhoben, weitergegeben, verändert und ergänzt. Je mehr man sich mit dem Thema "Digitalisierung im Bauwesen" beschäftigt, umso mehr erkennt man, dass die Digitalisierung von Bauprojekten keine losgelöste Aufgabe einzelner Akteure sein kann, sondern nur durch das Zusammenwirken aller am Bau Beteiligten funktioniert. | | Für das Informationsmanagement mit Building Information Modelling entsteht derzeit eine Vielfalt technischer Regelwerke, die sich mit Prozessen, Datenaustausch oder Katalogen beschäftigen. So werden beispielsweise mit der Normenreihe ISO 19650 Anforderungen für die "Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen, einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) - Informationsmanagement mit BIM" überwiegend Spielregeln für BIM-Prozesse festgelegt... Weiterlesen » |
| Ob Hotel, Pathologie, Mehrfamilienhaus oder Grundschule, ob Heeresbäckerei oder "Alte Hauptpost" die Firma "Bauunternehmen Petersohn GmbH" verputzt alles in und um Leipzig und das bereits seit 19 Jahren. Sven Petersohn und seine Männer aus Torgau geben den Gebäuden sowohl von innen als auch von außen ein neues Gesicht oder statten Neu- und Altbauten mit einem Wärmedämmverbundsystem aus. | | Viele zufriedene Kunden aber auch Leipziger Architekturbüros loben die gute handwerkliche Arbeit des Familienunternehmens und die Termintreue. Daneben ist dem Hochbautechniker Sven Petersohn besonders wichtig auch das Budget einzuhalten, denn er hat die Angebote eigenhändig kalkuliert und dabei alles berücksichtigt, was er bei seiner Weiterbildung zum Baukaufmann vor 10 Jahren gelernt hat. Seit dieser Weiterbildung arbeitet er auch mit der Software nextbau für Bauunternehmer und Handwerker, die ihm damals sein Professor empfohlen hat... Weiterlesen » |
| Im Rahmen des BIM-Dialog Karlsruhe am 1. Oktober 2019 präsentierten das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die Dr. Schiller & Partner GmbH erstmalig die DIN BIM Cloud - die OnlineBibliothek für Merkmale von BIM-Objekten. Sie dient als Nachschlagewerk für Bauteileigenschaften und deren Identifikatoren für die Erstellung von BIM-Modellen. Die DIN BIM Cloud wird Anwendern ab dem 15. Oktober 2019 kostenfrei über das DIN-Bauportal (www.din-bauportal.de) zur Verfügung gestellt... Weiterlesen » |
Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | | Die VOB 2019 mit den Teilen VOB/A, VOB/B und VOB/C wird im Oktober als Gesamtausgabe erscheinen. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (DIN 1960 VOB/A) und 54 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV der VOB/C) wurden mit Ausgabedatum 2019-09 vom DIN veröffentlicht und stehen ab sofort für Anwender von www.baunormenlexikon.de zur Verfügung... Weiterlesen » |
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f:data GmbH Bauhausstraße 7c, 99423 Weimar Tel. 03643 778140-0, Fax. 03643 778140-1 E-Mail [email protected] Internet www.fdata.de Geschäftsführer: Dr. Klaus Schiller, Frank von der Weth Amtsgericht Jena HRB 100813 St-Nr. 162/108/03479 USt.-IdNr. DE 150109650 Verantwortlich für den Inhalt: Volker Bechinger Redaktion: Cornelia Schidlo Layout und Gestaltung: Martina Schultze
| Redaktionelle Beiträge dieser Ausgabe: Cornelia Schidlo Dr. Andreas Neumann Dr. Gerald Faschingbauer Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. |
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